Der Zuge­winn­aus­gleich erfolgt dann, wenn die sich schei­den­den Ehe­leu­te im gesetz­li­chen Güter­stand der Zuge­winn­ge­mein­schaft leben. Oder anders gesagt: Wenn sie den Zuge­winn­aus­gleich nicht in einem Ehe­ver­trag gere­gelt haben.

Der Zuge­winn­aus­gleich kom­pen­siert den Zuge­winn zwi­schen den Ehe­part­nern, den die Ver­mö­gens­wer­te eines jeden Ehe­gat­ten wäh­rend der Ehe erfah­ren haben. Im ers­ten Schritt erfolgt die Berech­nung des Zuge­winns für jeden Ehe­gat­ten. Maß­geb­lich ist die Ver­mö­gens­ent­wick­lung vom Zeit­punkt der Ehe­schlie­ßung bis zur Zeit des Endes des gemein­sa­men Güter­stands (Zustel­lung des Schei­dungs­an­trags). Der jewei­li­ge Ver­mö­gens­zu­wachs zur Zeit der Schei­dung gegen­über der Hei­rat stellt den Zuge­winn dar. Der Ehe­gat­te mit dem höhe­ren Zuge­winn hat mit der Hälf­te des Dif­fe­renz­be­trags zum Ver­mö­gen des ande­ren Ehe­part­ners den Zuge­winn in Geld aus­zu­glei­chen. Das führt nicht sel­ten zu Schwie­rig­kei­ten. Denn Ver­mö­gen bestehen oft aus nicht sofort oder güns­tig ver­käuf­li­chen Sach­wer­ten.

Zum Zuge­winn gehö­ren Akti­va wie: Bar­geld, Bank­gut­ha­ben, Wert­pa­pier­de­pots, For­de­run­gen, Immo­bi­li­en, Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen, Haus­halts­ge­gen­stän­de, Autos, Lebens­ver­si­che­run­gen oder Kau­tio­nen. Schen­kun­gen oder Erbe zäh­len zum Anfangs­ver­mö­gen. Von ihnen wird nur der Wert­zu­wachs den Akti­va zuge­rech­net. Als von den Akti­va abzugs­fä­hi­ge Pas­si­va zäh­len u. a. Schul­den, Kre­di­te, nega­ti­ve Kon­to­sal­den und Kos­ten­vor­schüs­se.

Jetzt per­sön­li­che Erst­be­ra­tung sichern:

Kon­takt
In wel­chem Bereich benö­ti­gen Sie Unter­stüt­zung? *
Wor­um geht es bei Ihnen? *
Wor­um geht es bei Ihnen? *

Anga­ben zu Ihrer Per­son

Wird gesendet

Wir sind für Sie da!

0621 — 20789

Mon­tag — Frei­tag
9:00 bis 12:00 Uhr

Mon­tag, Diens­tag, Don­ners­tag
14:00 bis 16:00 Uhr

René Haas

Rechts­an­walt in Mann­heim
Fach­an­walt für Familien­recht
Fach­an­walt für Sozi­al­recht
Zer­ti­fi­zier­ter Media­tor

Seit rund 20 Jah­ren beglei­te ich Men­schen in einer emo­tio­nal und finan­zi­ell her­aus­for­dern­den Pha­se – ob bei Schei­dung, Unter­halt oder kom­ple­xen Ver­mö­gens­fra­gen. Ich bie­te Ihnen Klar­heit, Ver­läss­lich­keit und per­sön­li­che Beglei­tung auf Augen­hö­he.

Mein Ziel: rechts­si­che­re Lösun­gen, die nach­hal­tig trag­fä­hig sind und unnö­ti­ge Kon­flik­te ver­mei­den.