Zuge­winn­aus­gleich, Ver­mö­gen und Immo­bi­li­en klar ord­nen

Die Zuge­winn­ge­mein­schaft bedeu­tet nicht, dass Ver­mö­gen wäh­rend der Ehe auto­ma­tisch bei­den Ehe­part­nern je zur Hälf­te gehört. Bei Tren­nung und Schei­dung wird viel­mehr geprüft, wie sich das Ver­mö­gen bei­der Ehe­part­ner ent­wi­ckelt hat und ob dar­aus eine Aus­gleichs­for­de­rung ent­steht.

René Haas berät Sie bei der Erfas­sung und Bewer­tung von Immo­bi­li­en, Kon­ten, Wert­pa­pier­de­pots, Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen, Schen­kun­gen, Erb­schaf­ten und Ver­bind­lich­kei­ten. Er ord­net Aus­kunfts­fra­gen und Stich­ta­ge ein und ent­wi­ckelt mit Ihnen eine kla­re Stra­te­gie für den Zuge­winn­aus­gleich und die wei­te­re Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung.

Wann Ver­mö­gens­fra­gen bei Tren­nung und Schei­dung beson­ders kom­plex wer­den

Die Berech­nung des Zuge­winn­aus­gleichs hängt nicht allein von Kon­to­stän­den ab. Ent­schei­dend kön­nen auch Bewer­tungs­stich­ta­ge, Wert­ent­wick­lun­gen, Ver­bind­lich­kei­ten, frü­he­re Zuwen­dun­gen und die voll­stän­di­ge Offen­le­gung des Ver­mö­gens sein.

Immo­bi­li­en und lau­fen­de Finan­zie­run­gen

Bei Häu­sern und Woh­nun­gen müs­sen Eigen­tums­ver­hält­nis­se, aktu­el­ler Wert, Dar­le­hen und mög­li­che Wert­stei­ge­run­gen ein­ge­ord­net wer­den. Davon zu unter­schei­den ist die prak­ti­sche Fra­ge, wer die Immo­bi­lie künf­tig nutzt, über­nimmt oder ob ein Ver­kauf sinn­voll ist.

Unter­neh­men, Pra­xen und Betei­li­gun­gen

Unter­neh­me­ri­sche Ver­mö­gens­wer­te las­sen sich häu­fig nicht unmit­tel­bar aus einer Bilanz able­sen. Unter­neh­mens­wert, Betei­li­gungs­quo­ten, Ver­bind­lich­kei­ten, Aus­schüt­tun­gen und die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung kön­nen eine geson­der­te Bewer­tung erfor­der­lich machen.

Erb­schaf­ten, Schen­kun­gen und fami­liä­re Zuwen­dun­gen

Erb­schaf­ten und bestimm­te Schen­kun­gen wer­den grund­sätz­lich dem Anfangs­ver­mö­gen zuge­rech­net. Wert­ent­wick­lun­gen wäh­rend der Ehe, Ver­bind­lich­kei­ten und die genaue Her­kunft ein­zel­ner Ver­mö­gens­wer­te müs­sen den­noch geson­dert geprüft wer­den.

Unvoll­stän­di­ge Aus­künf­te und Ver­mö­gens­ver­än­de­run­gen

Feh­len Unter­la­gen zu Kon­ten, Depots, Immo­bi­li­en oder Ver­bind­lich­kei­ten, muss zunächst die Aus­kunfts­la­ge geklärt wer­den. Auch auf­fäl­li­ge Ver­mö­gens­min­de­run­gen zwi­schen Tren­nung und dem maß­geb­li­chen Berech­nungs­zeit­punkt kön­nen recht­lich rele­vant sein.

Wor­auf es bei Ver­mö­gen und Immo­bi­li­en jetzt ankommt

Ent­schei­dend ist nicht, jede Berech­nungs­re­gel selbst nach­zu­voll­zie­hen. Zunächst muss geklärt wer­den, wel­che Ver­mö­gens­wer­te, Unter­la­gen, Bewer­tun­gen und offe­nen Fra­gen für Ihre kon­kre­te Situa­ti­on rele­vant sind. René Haas ord­net die Aus­gangs­la­ge, erkennt recht­li­che und wirt­schaft­li­che Risi­ken und ent­wi­ckelt mit Ihnen eine kla­re Stra­te­gie.

Ver­mö­gen voll­stän­dig ein­ord­nen

Kon­ten, Depots, Immo­bi­li­en, Unter­neh­men, Betei­li­gun­gen, Erb­schaf­ten, Schen­kun­gen und Ver­bind­lich­kei­ten müs­sen voll­stän­dig erfasst und recht­lich rich­tig zuge­ord­net wer­den.

Immo­bi­li­en rea­lis­tisch bewer­ten

Eigen­tum, aktu­el­ler Wert, Finan­zie­rung und künf­ti­ge Nut­zung gehö­ren zusam­men betrach­tet. Erst dann lässt sich ein­schät­zen, ob Über­nah­me, Ver­kauf oder eine ande­re Lösung wirt­schaft­lich sinn­voll ist.

Aus­künf­te und Unter­la­gen prü­fen

Feh­len­de Nach­wei­se, unkla­re Bewer­tun­gen oder auf­fäl­li­ge Ver­mö­gens­ver­än­de­run­gen kön­nen die wei­te­re Ein­ord­nung erheb­lich beein­flus­sen. Des­halb ist eine struk­tu­rier­te Prü­fung der Unter­la­gen zen­tral.

Ver­hand­lungs­stra­te­gie ent­wi­ckeln

René Haas bewer­tet Ihre recht­li­che Posi­ti­on, ord­net mög­li­che Ansprü­che und Risi­ken ein und berei­tet mit Ihnen die nächs­ten Schrit­te für eine außer­ge­richt­li­che oder gericht­li­che Klä­rung vor.

Die Immo­bi­lie braucht eine eige­ne Stra­te­gie

Eine gemein­sa­me Immo­bi­lie ist häu­fig der wirt­schaft­lich und per­sön­lich wich­tigs­te Ver­mö­gens­wert. Der Zuge­winn­aus­gleich allein beant­wor­tet jedoch noch nicht, wer das Haus oder die Woh­nung künf­tig nutzt, ob eine Über­nah­me finan­zier­bar ist oder ob ein Ver­kauf die trag­fä­hi­ge­re Lösung dar­stellt. René Haas ver­bin­det die­se Fra­gen zu einer abge­stimm­ten Gesamt­stra­te­gie.

Nut­zung wäh­rend der Tren­nung

Zunächst kann zu klä­ren sein, wer vor­läu­fig in der Immo­bi­lie bleibt, wie lau­fen­de Kos­ten getra­gen wer­den und wel­che Aus­wir­kun­gen die Nut­zung auf wei­te­re finan­zi­el­le Fra­gen haben kann.

Über­nah­me rea­lis­tisch prü­fen

Soll ein Ehe­part­ner die Immo­bi­lie über­neh­men, müs­sen Wert, Mit­ei­gen­tums­an­tei­le, Dar­le­hen, mög­li­che Aus­gleichs­zah­lun­gen und die lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Belast­bar­keit zusam­men betrach­tet wer­den.

Ver­kauf und finan­zi­el­len Aus­gleich abstim­men

Kommt eine Über­nah­me nicht in Betracht, kön­nen Ver­kaufs­zeit­punkt, Ablö­sung bestehen­der Dar­le­hen und Ver­tei­lung des ver­blei­ben­den Erlö­ses Teil einer umfas­sen­den Ver­ein­ba­rung wer­den.

Eigen­tum, Zuge­winn und Finan­zie­rung ver­bin­den

René Haas ord­net die eigen­tums­recht­li­che Situa­ti­on, mög­li­che Zuge­winn­aus­gleichs­an­sprü­che und die wirt­schaft­li­chen Fol­gen gemein­sam ein. Dar­aus ent­steht eine Ver­hand­lungs­stra­te­gie, die nicht nur ein­zel­ne Zah­len, son­dern die gesam­te Ver­mö­gens­si­tua­ti­on berück­sich­tigt.

So ent­wi­ckelt René Haas Ihre Ver­mö­gens­stra­te­gie

Am Anfang steht nicht eine iso­lier­te Berech­nung, son­dern die voll­stän­di­ge Ein­ord­nung Ihrer per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on. Dar­aus ent­steht eine Stra­te­gie, die recht­li­che Ansprü­che, Ver­mö­gens­wer­te, Immo­bi­li­en und die wirt­schaft­li­chen Fol­gen mög­li­cher Ent­schei­dun­gen zusam­men­führt.

01

Aus­gangs­la­ge voll­stän­dig erfas­sen

Gemein­sam wird geklärt, wel­che Ver­mö­gens­wer­te, Immo­bi­li­en, Ver­bind­lich­kei­ten, Zuwen­dun­gen und wirt­schaft­li­chen Ver­flech­tun­gen für die wei­te­re Bera­tung rele­vant sind.

02

Unter­la­gen und Bewer­tun­gen prü­fen

René Haas prüft, wel­che Nach­wei­se bereits vor­lie­gen, wo Anga­ben feh­len und bei wel­chen Ver­mö­gens­wer­ten eine nach­voll­zieh­ba­re Bewer­tung erfor­der­lich ist.

03

Hand­lungs­op­tio­nen bewer­ten

Mög­li­che Ansprü­che, wirt­schaft­li­che Risi­ken und Ent­schei­dun­gen zur Immo­bi­lie wer­den gemein­sam ein­ge­ord­net. Dabei wird sicht­bar, wel­che Lösung recht­lich und finan­zi­ell trag­fä­hig sein kann.

04

Ver­hand­lung oder Ver­fah­ren vor­be­rei­ten

Auf die­ser Grund­la­ge ent­wi­ckelt René Haas mit Ihnen die nächs­ten Schrit­te und berei­tet eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung oder die gericht­li­che Durch­set­zung bezie­hungs­wei­se Abwehr von Ansprü­chen struk­tu­riert vor.


René Haas berät Sie bei Fra­gen zum Zuge­winn­aus­gleich, zur Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung und zum wei­te­ren Umgang mit gemein­sa­men Immo­bi­li­en. Er prüft die vor­han­de­nen Unter­la­gen, ord­net Ver­mö­gens­wer­te und Ver­bind­lich­kei­ten ein und ent­wi­ckelt mit Ihnen eine kla­re Stra­te­gie für Ver­hand­lung, Eini­gung oder gericht­li­che Klä­rung. Die Bera­tung ist per­sön­lich in Mann­heim, tele­fo­nisch oder digi­tal mög­lich.


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Rechtsanwalt René Haas

René Haas

Rechts­an­walt in Mann­heim
Fach­an­walt für Familien­recht
Fach­an­walt für Sozi­al­recht
Zer­ti­fi­zier­ter Media­tor

Seit rund 20 Jah­ren beglei­te ich Men­schen, wenn Fami­lie, Ver­mö­gen und Ver­ant­wor­tung neu geord­net wer­den müs­sen. In belas­ten­den Situa­tio­nen gebe ich Ori­en­tie­rung, ent­wick­le eine vor­aus­schau­en­de Stra­te­gie und blei­be per­sön­lich an Ihrer Sei­te.

Mein Ziel sind recht­lich fun­dier­te und wirt­schaft­lich durch­dach­te Lösun­gen, die dau­er­haft Bestand haben und unnö­ti­ge Kon­flik­te ver­mei­den.


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A Muja
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Herr Haas ist ein ausgezeichneter Anwalt, denn ich nur weiterempfehlen kann. Vielen Dank für alles 😊
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Herr Hass ist ein super kompetenter Rechtsanwalt. Immer erreichbar, erklärt alles ausführlich und man fühlt sich gut aufgehoben. Vielen Dank für die unkomplizierte Abwicklung und die mentale Unterstützung. J. I.
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Cindy Maeks
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Super nett. Nur zu empfehlen. Hat mich beruhigt und ablenkt bis zum Termin vorm Gericht. Mir alle Fragen beantwortet. Lief alles super.
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Juergen Boxheimer
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Während meiner Scheidung wurde ich von Rechtsanwalt Haas betreut. Seine Fachkompetenz und sein hohes Engagement verbunden mit einem hohen Anteil an Empathie zeichnen ihn aus. Ich fühle mich jederzeit rund um super betreut und gut aufgehoben. Er ist nur zu empfehlen.
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Nashwan AL-Yahairi
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Herr Rechtsanwalt Haas hat mich im Rahmen meines Scheidungsverfahrens von Beginn an außerordentlich kompetent und zielorientiert vertreten. Seine fachliche Expertise im Familienrecht, gepaart mit einer klar strukturierten und jederzeit transparenten Kommunikation, haben maßgeblich dazu beigetragen, dass ich jeden Verfahrensschritt nachvollziehen und fundierte Entscheidungen treffen konnte. Besonders hervorzuheben sind seine strategische Vorgehensweise, seine Zuverlässigkeit sowie die hohe Verfügbarkeit bei Rückfragen. Durch seine engagierte, lösungsorientierte und zugleich menschlich respektvolle Begleitung fühlte ich mich während des gesamten Prozesses rechtlich optimal vertreten. Ich empfehle Herrn Haas uneingeschränkt weiter und danke ihm ausdrücklich für seine hervorragende anwaltliche Betreuung.
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Kann ich nur weiter empfehlen. Ein Top Anwalt
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Top!!!!!!
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Rebecca Napoli
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Herr Haas hat mich bei meiner Scheidung vertreten. Alles was vor dem Gerichtstermin besprochen und erledigt werden musste ging super schnell und unkompliziert. Am Tag der Scheidung selbst, hat Herr Haas mir mit seiner einfühlsamen und emphatischen Art viel Aufregung und Sorge genommen, ich kann ihn nur wärmstens weiterempfehlen.
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Herr Haas ist ein sehr einfühlsamer und kompetenter Anwalt der immer ein Ohr für seinen Mandanten offen hält.Ich habe durch ihn meine Umgangssituation extrem verbessern können und dadurch eine viel bessere Umgangszeit mit meiner Tochter .Vielen dank Herr Haas für ihren Einsatz und ihre Geduld!
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