Der Zugewinnausgleich erfolgt dann, wenn die sich scheidenden Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Oder anders gesagt: Wenn sie den Zugewinnausgleich nicht in einem Ehevertrag geregelt haben.
Der Zugewinnausgleich kompensiert den Zugewinn zwischen den Ehepartnern, den die Vermögenswerte eines jeden Ehegatten während der Ehe erfahren haben. Im ersten Schritt erfolgt die Berechnung des Zugewinns für jeden Ehegatten. Maßgeblich ist die Vermögensentwicklung vom Zeitpunkt der Eheschließung bis zur Zeit des Endes des gemeinsamen Güterstands (Zustellung des Scheidungsantrags). Der jeweilige Vermögenszuwachs zur Zeit der Scheidung gegenüber der Heirat stellt den Zugewinn dar. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn hat mit der Hälfte des Differenzbetrags zum Vermögen des anderen Ehepartners den Zugewinn in Geld auszugleichen. Das führt nicht selten zu Schwierigkeiten. Denn Vermögen bestehen oft aus nicht sofort oder günstig verkäuflichen Sachwerten.
Zum Zugewinn gehören Aktiva wie: Bargeld, Bankguthaben, Wertpapierdepots, Forderungen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Haushaltsgegenstände, Autos, Lebensversicherungen oder Kautionen. Schenkungen oder Erbe zählen zum Anfangsvermögen. Von ihnen wird nur der Wertzuwachs den Aktiva zugerechnet. Als von den Aktiva abzugsfähige Passiva zählen u. a. Schulden, Kredite, negative Kontosalden und Kostenvorschüsse.
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René Haas
Rechtsanwalt in Mannheim
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Zertifizierter Mediator
Über mich
Ich bin aus Überzeugung Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei Anwalt- Kanzlei-Haas in Mannheim und seit mehr als 18 Jahren spezialisiert auf das Familienrecht und in diesem Bereich tätig.
Für mich hat das Wohl meiner Mandanten stets Priorität!
- Rechtsanwaltstätigkeit: Familien- und Sozialrecht
- Berufserfahrung / Ausbildungen / Qualifikationen:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
- Referendariat am Landgericht Mannheim mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, beim Amtsgericht Weinheim und Mannheimer Anwaltskanzleien
- Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2006
- Tätig als freier Mitarbeiter in Mannheimer Anwaltskanzleien, dann Übernahme der Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Elke Wormer im Jahre 2008
- Fachanwalt für Familienrecht seit 2011
- Fachanwalt für Sozialrecht seit 2017
- Ausbildung zum Mediator (Heidelberger Institut für Mediation / Universität Heidelberg), zertifizierter Mediator seit 2020
- Seit 2005 Dozent bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald (Fort- und Weiterbildung, Meisterkurse, Fachwirt/-in des Handwerks)
- Urheber des Modells „Integriertes Familienrecht“
- BEM-Beauftragter / BEM-Koordinator seit 2024
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich enger Netzwerkpartner des HIM | Beratung und Mediation.
- Mediation: Durchführung von Mediationen für Privatpersonen und in der Familie, sowie für Unternehmen und Organisationen.
- Schwerpunkt: Trennung-Scheidung, Erbschaft, Familienangelegenheiten