Jede drit­te Ehe in Deutsch­land schei­tert. Die­se Tat­sche haben jun­ge Ehe­leu­te natür­lich weni­ger im Blick­feld. Ein Ehe­ver­trag vor oder wäh­rend der Ehe ver­mei­det Stress und Strei­tig­kei­ten.

Ein Ehe­ver­trag regelt die Auf­tei­lung von Haus­rat und Gütern oder das Bestehen wie den Umfang von Unter­halts- bzw. Ver­sor­gungs­an­sprü­chen. Auch im Blick auf Ver­mö­gens­wer­te ist ein Ehe­ver­trag sinn­voll. Im Fal­le einer Schei­dung im gesetz­li­chen Güter­stand der Zuge­winn­ge­mein­schaft ist das jeweils erwirt­schaf­te­te Ver­mö­gen nicht nur hin­zu­ver­dien­tes Bar­geld. Es kann sich ja auch um ande­re Wer­te wie  Immo­bi­li­en oder Ver­si­che­run­gen han­deln, die hälf­tig zu tei­len sind. Das kann zu erheb­li­chen Wert­ver­lus­ten füh­ren. Ein Ehe­ver­trag kann ganz ande­re, wesent­lich güns­ti­ge­re Ver­ein­ba­run­gen tref­fen.

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René Haas

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