Ehe­ver­trag vor­aus­schau­end gestal­ten

Ein Ehe­ver­trag schafft Klar­heit dar­über, wie Ver­mö­gen, Ver­ant­wor­tung und wirt­schaft­li­che Fol­gen einer Ehe gere­gelt wer­den sol­len. Er kann vor der Ehe­schlie­ßung, wäh­rend der Ehe oder im Zusam­men­hang mit einer ver­än­der­ten Lebens­si­tua­ti­on geschlos­sen wer­den.

René Haas berät Sie bei der Ent­wick­lung einer aus­ge­wo­ge­nen und recht­lich belast­ba­ren Ver­ein­ba­rung. Dabei berück­sich­tigt er Ihre fami­liä­re Situa­ti­on eben­so wie Immo­bi­li­en, Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen, Ein­kom­men und Alters­vor­sor­ge.

Wann ein Ehe­ver­trag sinn­voll sein kann

Ein Ehe­ver­trag ist nicht nur bei sehr gro­ßem Ver­mö­gen rele­vant. Er kann immer dann sinn­voll sein, wenn die gesetz­li­chen Rege­lun­gen nicht voll­stän­dig zur per­sön­li­chen, fami­liä­ren oder wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on eines Paa­res pas­sen.

Immo­bi­li­en und vor­han­de­nes Ver­mö­gen

Bestehen bereits Immo­bi­li­en, Kapi­tal­ver­mö­gen oder ande­re grö­ße­re Ver­mö­gens­wer­te, kann gere­gelt wer­den, wie Wert­ent­wick­lun­gen und mög­li­che Aus­gleichs­an­sprü­che behan­delt wer­den sol­len.

Unter­neh­men und Selbst­stän­dig­keit

Bei Unter­neh­men, Pra­xis­ver­mö­gen oder Betei­li­gun­gen kön­nen kla­re Ver­ein­ba­run­gen hel­fen, betrieb­li­che Wer­te und pri­va­te Aus­gleichs­in­ter­es­sen ange­mes­sen von­ein­an­der abzu­gren­zen.

Kin­der­be­treu­ung und unter­schied­li­che Ein­kom­men

Wenn ein Part­ner beruf­lich zurück­tritt, Kin­der betreut oder bei­de Part­ner wirt­schaft­lich unter­schied­lich auf­ge­stellt sind, kön­nen Unter­halt und Alters­vor­sor­ge vor­aus­schau­end gere­gelt wer­den.

Patch­work­fa­mi­li­en und inter­na­tio­na­le Bezü­ge

Kin­der aus frü­he­ren Bezie­hun­gen, unter­schied­li­che Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten oder Ver­mö­gen im Aus­land kön­nen zusätz­li­che Abstim­mun­gen zwi­schen Familien‑, Erb- und Ver­mö­gens­recht erfor­der­lich machen.

Was in einem Ehe­ver­trag gere­gelt wer­den kann

Wel­che Ver­ein­ba­run­gen sinn­voll sind, hängt von der per­sön­li­chen Lebens­pla­nung und der wirt­schaft­li­chen Aus­gangs­la­ge bei­der Part­ner ab. Ein Ehe­ver­trag soll­te des­halb nicht aus vor­ge­fer­tig­ten Klau­seln bestehen, son­dern die kon­kre­te Situa­ti­on aus­ge­wo­gen abbil­den.

Güter­stand und Zuge­winn­aus­gleich

Der gesetz­li­che Güter­stand kann an die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on des Paa­res ange­passt wer­den. Dabei kön­nen etwa bestimm­te Ver­mö­gens­wer­te geson­dert behan­delt oder Regeln für einen spä­te­ren Zuge­winn­aus­gleich fest­ge­legt wer­den.

Immo­bi­li­en und Unter­neh­mens­wer­te

Für Immo­bi­li­en, Unter­neh­men, Pra­xen oder Betei­li­gun­gen kön­nen Bewer­tungs­fra­gen und mög­li­che Aus­gleichs­an­sprü­che vor­aus­schau­end gere­gelt wer­den. Dabei soll­ten Eigen­tum, Finan­zie­rung und wirt­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung gemein­sam betrach­tet wer­den.

Unter­halt

Ver­ein­ba­run­gen kön­nen fest­le­gen, wie wirt­schaft­li­che Nach­tei­le durch Kin­der­be­treu­ung, beruf­li­che Ver­än­de­run­gen oder unter­schied­li­che Ein­kom­mens­ent­wick­lun­gen berück­sich­tigt wer­den. Dabei müs­sen die Inter­es­sen bei­der Part­ner ange­mes­sen ein­be­zo­gen wer­den.

Ver­sor­gungs­aus­gleich und Alters­vor­sor­ge

Auch der spä­te­re Aus­gleich von Ren­ten- und Ver­sor­gungs­an­rech­ten kann ver­trag­lich gestal­tet wer­den. Ent­schei­dend ist, die lang­fris­ti­gen Aus­wir­kun­gen zu prü­fen und gege­be­nen­falls einen ange­mes­se­nen Aus­gleich vor­zu­se­hen.

Fai­re und recht­lich trag­fä­hi­ge Ver­ein­ba­run­gen

Ein Ehe­ver­trag soll­te nicht nur ein­zel­ne Ver­mö­gens­wer­te absi­chern. Er muss die Lebens­pla­nung bei­der Part­ner berück­sich­ti­gen und auch dann aus­ge­wo­gen blei­ben, wenn sich Ein­kom­men, Fami­li­en­auf­ga­ben oder wirt­schaft­li­che Ver­hält­nis­se spä­ter ver­än­dern.

Aus­ge­wo­gen statt ein­sei­tig

Kin­der­be­treu­ung, beruf­li­che Unter­bre­chun­gen, unter­schied­li­che Ein­kom­men und gemein­sa­me Inves­ti­tio­nen kön­nen wirt­schaft­li­che Abhän­gig­kei­ten schaf­fen. Eine aus­ge­wo­ge­ne Gestal­tung berück­sich­tigt des­halb nicht nur den heu­ti­gen Ver­mö­gens­stand, son­dern auch die gemein­sa­me Lebens­pla­nung.

Indi­vi­du­ell statt nach Mus­ter

All­ge­mei­ne Mus­ter kön­nen per­sön­li­che Risi­ken und Wech­sel­wir­kun­gen nicht zuver­läs­sig erfas­sen. Die Rege­lun­gen soll­ten auf­ein­an­der abge­stimmt und dar­auf geprüft wer­den, wel­che Fol­gen sie bei Tren­nung, Schei­dung oder einem Todes­fall haben kön­nen.

Anwalt­li­che Bera­tung und nota­ri­el­le Beur­kun­dung

René Haas klärt mit Ihnen die recht­li­che und wirt­schaft­li­che Aus­gangs­la­ge, ent­wi­ckelt pas­sen­de Rege­lungs­op­tio­nen und berei­tet die Ver­ein­ba­rung inhalt­lich vor. Der abschlie­ßen­de Ehe­ver­trag wird anschlie­ßend nota­ri­ell beur­kun­det.

So ent­steht ein Ehe­ver­trag

Am Anfang steht nicht der fer­ti­ge Ver­trag, son­dern die Klä­rung Ihrer per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Aus­gangs­la­ge. Dar­aus wer­den Rege­lun­gen ent­wi­ckelt, die ver­ständ­lich, aus­ge­wo­gen und auf­ein­an­der abge­stimmt sind.

01

Aus­gangs­la­ge und Zie­le klä­ren

Zu Beginn wer­den Ver­mö­gen, Immo­bi­li­en, Unter­neh­men, Ein­kom­men, Alters­vor­sor­ge und die gemein­sa­me Lebens­pla­nung ein­ge­ord­net. Eben­so wich­tig ist die Fra­ge, wel­che Zie­le mit dem Ehe­ver­trag erreicht wer­den sol­len.

02

Rege­lungs­op­tio­nen ent­wi­ckeln

Auf Grund­la­ge Ihrer Situa­ti­on wer­den unter­schied­li­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten erläu­tert. Dabei wer­den nicht nur ein­zel­ne Klau­seln, son­dern auch deren Aus­wir­kun­gen auf Ver­mö­gen, Unter­halt und Alters­vor­sor­ge betrach­tet.

03

Ent­wurf prü­fen und abstim­men

Die vor­ge­se­he­nen Rege­lun­gen wer­den ver­ständ­lich erläu­tert und auf mög­li­che Wech­sel­wir­kun­gen geprüft. Ände­rungs­wün­sche und offe­ne Fra­gen kön­nen vor dem Notar­ter­min inhalt­lich geklärt wer­den.

04

Nota­ri­el­le Beur­kun­dung

Nach der inhalt­li­chen Abstim­mung wird der Ehe­ver­trag bei gleich­zei­ti­ger Anwe­sen­heit bei­der Part­ner nota­ri­ell beur­kun­det. Die anwalt­li­che Vor­be­rei­tung und der nota­ri­el­le Abschluss grei­fen dabei inein­an­der.

René Haas berät Sie bei der Gestal­tung und Über­prü­fung von Ehe­ver­trä­gen. Er ord­net Ihre fami­liä­re und wirt­schaft­li­che Aus­gangs­la­ge ein, erläu­tert mög­li­che Rege­lun­gen zu Ver­mö­gen, Immo­bi­li­en, Unter­neh­men, Unter­halt und Alters­vor­sor­ge und berei­tet die wei­te­re ver­trag­li­che Gestal­tung struk­tu­riert vor. Die Bera­tung ist per­sön­lich in Mann­heim, tele­fo­nisch oder digi­tal mög­lich.


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Rechtsanwalt René Haas

René Haas

Rechts­an­walt in Mann­heim
Fach­an­walt für Familien­recht
Fach­an­walt für Sozi­al­recht
Zer­ti­fi­zier­ter Media­tor

Seit rund 20 Jah­ren beglei­te ich Men­schen, wenn Fami­lie, Ver­mö­gen und Ver­ant­wor­tung neu geord­net wer­den müs­sen. In belas­ten­den Situa­tio­nen gebe ich Ori­en­tie­rung, ent­wick­le eine vor­aus­schau­en­de Stra­te­gie und blei­be per­sön­lich an Ihrer Sei­te.

Mein Ziel sind recht­lich fun­dier­te und wirt­schaft­lich durch­dach­te Lösun­gen, die dau­er­haft Bestand haben und unnö­ti­ge Kon­flik­te ver­mei­den.


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Herr Haas ist ein ausgezeichneter Anwalt, denn ich nur weiterempfehlen kann. Vielen Dank für alles 😊
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Herr Hass ist ein super kompetenter Rechtsanwalt. Immer erreichbar, erklärt alles ausführlich und man fühlt sich gut aufgehoben. Vielen Dank für die unkomplizierte Abwicklung und die mentale Unterstützung. J. I.
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Super nett. Nur zu empfehlen. Hat mich beruhigt und ablenkt bis zum Termin vorm Gericht. Mir alle Fragen beantwortet. Lief alles super.
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Juergen Boxheimer
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Während meiner Scheidung wurde ich von Rechtsanwalt Haas betreut. Seine Fachkompetenz und sein hohes Engagement verbunden mit einem hohen Anteil an Empathie zeichnen ihn aus. Ich fühle mich jederzeit rund um super betreut und gut aufgehoben. Er ist nur zu empfehlen.
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Nashwan AL-Yahairi
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Herr Rechtsanwalt Haas hat mich im Rahmen meines Scheidungsverfahrens von Beginn an außerordentlich kompetent und zielorientiert vertreten. Seine fachliche Expertise im Familienrecht, gepaart mit einer klar strukturierten und jederzeit transparenten Kommunikation, haben maßgeblich dazu beigetragen, dass ich jeden Verfahrensschritt nachvollziehen und fundierte Entscheidungen treffen konnte. Besonders hervorzuheben sind seine strategische Vorgehensweise, seine Zuverlässigkeit sowie die hohe Verfügbarkeit bei Rückfragen. Durch seine engagierte, lösungsorientierte und zugleich menschlich respektvolle Begleitung fühlte ich mich während des gesamten Prozesses rechtlich optimal vertreten. Ich empfehle Herrn Haas uneingeschränkt weiter und danke ihm ausdrücklich für seine hervorragende anwaltliche Betreuung.
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Kann ich nur weiter empfehlen. Ein Top Anwalt
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Top!!!!!!
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Herr Haas ist ein sehr einfühlsamer und kompetenter Anwalt der immer ein Ohr für seinen Mandanten offen hält.Ich habe durch ihn meine Umgangssituation extrem verbessern können und dadurch eine viel bessere Umgangszeit mit meiner Tochter .Vielen dank Herr Haas für ihren Einsatz und ihre Geduld!
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