Das Abstammungsrecht regelt die Zuordnung eines Menschen zu seinen Kindern. Das heißt: Wer aus rechtlicher Sicht jeweils als Mutter oder Vater gilt. Häufig stimmen diese rechtlichen Zuordnungen nicht mit der biologischen Herkunft eines Kindes überein. Seit 2008 ist es möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft festzustellen. Dieses Gesetz hat die Stellung des Vaters gestärkt. Doch sie liegt auch im Interesse unsicherer Kinder und Mütter.
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René Haas
Rechtsanwalt in Mannheim
Fachanwalt für Familienrecht
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