Das Abstam­mungs­recht regelt die Zuord­nung eines Men­schen zu sei­nen Kin­dern. Das heißt: Wer aus recht­li­cher Sicht jeweils als Mut­ter oder Vater gilt. Häu­fig stim­men die­se recht­li­chen Zuord­nun­gen nicht mit der bio­lo­gi­schen Her­kunft eines Kin­des über­ein. Seit 2008 ist es mög­lich, die gene­ti­sche Abstam­mung eines Kin­des unab­hän­gig von der Anfech­tung der Vater­schaft fest­zu­stel­len. Die­ses Gesetz hat die Stel­lung des Vaters gestärkt. Doch sie liegt auch im Inter­es­se unsi­che­rer Kin­der und Müt­ter.

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René Haas

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