• Fach­an­walt für Familien­recht in Mann­heim

    Bera­tung bei Schei­dung, Unter­halt und Sor­ge­recht.

  • Rechtsanwalt René Haas in seiner Kanzlei in Mannheim

Fach­an­walt für Familien­recht in Mann­heim

Bera­tung bei Schei­dung, Unter­halt und Sor­ge­recht.

Modell des inte­grier­ten Fami­li­en­rechts

Von René Haas aus mehr als 20 Jah­ren fami­li­en­recht­li­cher Pra­xis ent­wi­ckelt.

Tren­nung und Schei­dung betref­fen sel­ten nur das Familien­recht. Ver­mö­gen, Immo­bi­li­en, Unter­neh­men, Alters­vor­sor­ge, Steu­ern und erb­recht­li­che Fol­gen grei­fen häu­fig inein­an­der.
Das Modell des inte­grier­ten Fami­li­en­rechts führt die­se Aspek­te in einer kla­ren Gesamt­stra­te­gie zusam­men. So wer­den Wech­sel­wir­kun­gen früh erkannt und Ent­schei­dun­gen mit Blick auf ihre recht­li­chen, wirt­schaft­li­chen und per­sön­li­chen Fol­gen getrof­fen.

Schei­dung

Eine Schei­dung betrifft häu­fig Unter­halt, Ver­mö­gen, Immo­bi­li­en und gemein­sa­me Kin­der zugleich. Ich ord­ne Ihre Situa­ti­on früh­zei­tig ein und pla­ne mit Ihnen die nächs­ten Schrit­te.

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Online-Schei­dung

Bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung kön­nen Sie die erfor­der­li­chen Anga­ben digi­tal über­mit­teln. Die recht­li­che Bera­tung bleibt per­sön­lich und Rück­fra­gen sind jeder­zeit mög­lich.

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Unter­halt

Unter­halts­fra­gen ent­ste­hen wäh­rend der Tren­nung, nach der Schei­dung und für gemein­sa­me Kin­der. Ich prü­fe Ansprü­che und Berech­nungs­grund­la­gen und erläu­te­re die recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen Fol­gen klar und nach­voll­zieh­bar.

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Sor­ge­recht

Bei Fra­gen zum Sor­ge­recht ste­hen das Wohl des Kin­des und die Ver­ant­wor­tung bei­der Eltern im Mit­tel­punkt. Ich ord­ne die recht­li­che Situa­ti­on ein und unter­stüt­ze Sie bei einer kla­ren, im All­tag trag­fä­hi­gen Rege­lung.

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Wenn Familien­recht wei­te­re Rechts­ge­bie­te berührt

Tren­nung und Schei­dung kön­nen Fol­gen für Ver­mö­gen, Immo­bi­li­en, Unter­neh­men, Alters­vor­sor­ge, Steu­er­recht und Erbrecht haben. Im Modell des inte­grier­ten Fami­li­en­rechts wer­den die­se Schnitt­stel­len von Beginn an in die recht­li­che Prü­fung ein­be­zo­gen.

Beson­ders rele­vant sind dabei:

Bei Tren­nung und Schei­dung kön­nen die gesetz­li­che Erb­fol­ge und bestehen­de Tes­ta­men­te zu uner­wünsch­ten Fol­gen füh­ren. Ein Geschie­de­nen­tes­ta­ment oder eine kla­re Gestal­tung für die Patch­work­fa­mi­lie soll­te des­halb früh­zei­tig geprüft wer­den.

Bei Unter­neh­mer­fa­mi­li­en hän­gen Ehe­ver­trag, Zuge­winn­aus­gleich und Unter­neh­mens­nach­fol­ge häu­fig eng mit Gesell­schafts­an­tei­len und gesell­schafts­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen zusam­men. Die­se Struk­tu­ren müs­sen früh­zei­tig berück­sich­tigt wer­den, damit pri­va­te und unter­neh­me­ri­sche Fol­gen gemein­sam bewer­tet wer­den.

Bei Unter­neh­mer­fa­mi­li­en kön­nen Tren­nung und Schei­dung Aus­wir­kun­gen auf Betei­li­gun­gen, Unter­neh­mens­ver­trä­ge, Ver­tre­tungs­re­ge­lun­gen und wirt­schaft­li­che Ver­pflich­tun­gen haben. Die­se Zusam­men­hän­ge wer­den früh­zei­tig erkannt und bei Bedarf mit spe­zia­li­sier­ter Exper­ti­se abge­stimmt.

Arbei­tet ein Ehe­gat­te im Unter­neh­men des ande­ren mit, kön­nen bei einer Tren­nung neben fami­li­en­recht­li­chen auch arbeits­recht­li­che Ansprü­che ent­ste­hen. Die­se Schnitt­stel­le wird früh­zei­tig berück­sich­tigt und bei Bedarf mit arbeits­recht­li­cher Exper­ti­se abge­stimmt.

Beim Ver­sor­gungs­aus­gleich wer­den gesetz­li­che, betrieb­li­che und pri­va­te Alters­vor­sor­ge­an­rech­te erfasst und bewer­tet. Ich prü­fe die Aus­künf­te der Ver­sor­gungs­trä­ger, die vor­ge­se­he­ne Aus­gleichs­form und den mög­li­chen Bedarf einer indi­vi­du­el­len Ver­ein­ba­rung.

Bei häus­li­cher Gewalt und Ver­fah­ren nach dem Gewalt­schutz­ge­setz müs­sen fami­li­en­recht­li­che und straf­recht­li­che Schrit­te sorg­fäl­tig auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den. Ich über­neh­me die fami­li­en­recht­li­che Ein­ord­nung und bin­de für die straf­recht­li­che Beglei­tung bei Bedarf spe­zia­li­sier­te Exper­ti­se ein.

Tren­nung, Schei­dung, Unter­halt und Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen kön­nen erheb­li­che steu­er­li­che Fol­gen haben. Beson­ders rele­vant sind die Ehe­gat­ten­ver­an­la­gung, die Anla­ge U sowie die steu­er­li­che Behand­lung von Zuge­winn­aus­gleich, Immo­bi­li­en und Unter­neh­mens­an­tei­len.

Das Urteil kam mit über­zeu­gen­den Argu­men­ten in die rich­ti­ge Bahn Fami­li­en­an­walt Haas hat mei­ne Auf­ge­regt­heit im Pro­zess besänf­tigt. Vie­len Dank Herr Haas.


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Seit rund 20 Jah­ren beglei­te ich Men­schen, wenn Fami­lie, Ver­mö­gen und Ver­ant­wor­tung neu geord­net wer­den müs­sen. In belas­ten­den Situa­tio­nen gebe ich Ori­en­tie­rung, ent­wick­le eine vor­aus­schau­en­de Stra­te­gie und blei­be per­sön­lich an Ihrer Sei­te.

Mein Ziel sind recht­lich fun­dier­te und wirt­schaft­lich durch­dach­te Lösun­gen, die dau­er­haft Bestand haben und unnö­ti­ge Kon­flik­te ver­mei­den.


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