Scheidungsfolgenvereinbarung
Rechtsanwalt René Haas hat als Fachanwalt für Familienrecht Erfahrung mit Ehescheidung seit mehr als 18 Jahren.
Das Instrument bei Scheidung oder Trennung zur Regelung aller nicht zur Scheidung gehörenden Sachverhalte, wie Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie Unterhalt an Ehepartner oder Kinder, ist die Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie vereinfacht nicht nur das Gerichtsverfahren. Sie ermöglicht den Eheleuten auch flexiblere Abmachungen.
Wir als Familienanwälte empfehlen Ihnen, die Chance einer Scheidungsfolgenvereinbarung ernsthaft in Betracht zu ziehen. Rund zwei Drittel aller in Deutschland geschiedenen Paare haben seit Bestehen dieser Chance eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossenen.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist notariell zu beurkunden. Wir arbeiten mit Notaren zusammen. Sollten beide Beteiligten anwaltlich vertreten sein, kommt auch eine Protokollierung vor Gericht in Betracht.