• Schei­dung in Mann­heim
    Fach­an­walt für Familien­recht

    Per­sön­li­che Bera­tung. Kla­re Stra­te­gie.

  • Rechtsanwalt René Haas in seiner Kanzlei in Mannheim

Schei­dung in Mann­heim
Fach­an­walt für Familien­recht

Per­sön­li­che Bera­tung. Kla­re Stra­te­gie.

Ste­hen Sie vor einer Tren­nung oder Schei­dung?

Eine Tren­nung oder Schei­dung betrifft sel­ten nur das Ende der Ehe. Häu­fig müs­sen gleich­zei­tig Unter­halt, Ver­mö­gen, Immo­bi­li­en und die Ver­ant­wor­tung für gemein­sa­me Kin­der neu geord­net wer­den.

René Haas ver­bin­det mehr als 20 Jah­re fami­li­en­recht­li­che Erfah­rung mit einem struk­tu­rier­ten Blick auf Ihre per­sön­li­che und wirt­schaft­li­che Situa­ti­on. Er zeigt Ihnen die recht­li­chen Hand­lungs­mög­lich­kei­ten und ent­wi­ckelt mit Ihnen eine kla­re Stra­te­gie für die nächs­ten Schrit­te.

Vor dem Schei­dungs­an­trag Klar­heit schaf­fen

Vor einem Schei­dungs­an­trag soll­ten die per­sön­li­chen, fami­liä­ren und wirt­schaft­li­chen Fol­gen früh­zei­tig ein­ge­ord­net wer­den. Eine kla­re Stra­te­gie hilft, wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen nicht unter Zeit­druck zu tref­fen und unnö­ti­ge Kon­flik­te zu ver­mei­den.

Aus­gangs­la­ge und Zie­le ord­nen

Zu Beginn soll­te geklärt wer­den, was Ihnen beson­ders wich­tig ist, wel­che Fra­gen kurz­fris­tig ent­schie­den wer­den müs­sen und wel­che Fol­gen ein­zel­ne Schrit­te für Ihre per­sön­li­che und wirt­schaft­li­che Situa­ti­on haben kön­nen.

Ein­ver­nehm­li­che oder strei­ti­ge Lösung

Eine trag­fä­hi­ge Eini­gung kann das Ver­fah­ren ent­las­ten und Fol­ge­strei­tig­kei­ten ver­mei­den. Wo gemein­sa­me Lösun­gen nicht mög­lich sind, braucht es eine kla­re recht­li­che Posi­ti­on und ein kon­se­quen­tes Vor­ge­hen.

Kin­der, Ver­mö­gen und Immo­bi­li­en

Unter­halt, Betreu­ung, Ver­mö­gens­auf­tei­lung und eine gemein­sa­me Immo­bi­lie soll­ten nicht iso­liert betrach­tet wer­den. Früh­zei­ti­ge Klar­heit schafft eine ver­läss­li­che Grund­la­ge für die wei­te­ren Ent­schei­dun­gen.

Was bei einer Schei­dung recht­lich und wirt­schaft­lich geklärt wer­den soll­te

Neben den Vor­aus­set­zun­gen der Schei­dung kön­nen finan­zi­el­le, ver­mö­gens­recht­li­che und fami­liä­re Fra­gen ent­schei­dend sein. Wel­che The­men gere­gelt wer­den müs­sen, hängt von Ihrer per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on ab.

Tren­nungs­jahr und Schei­dungs­ver­fah­ren

Vor der Schei­dung muss grund­sätz­lich das Tren­nungs­jahr abge­lau­fen sein. Danach kann der Schei­dungs­an­trag gestellt und das gericht­li­che Ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wer­den. Eine früh­zei­ti­ge Vor­be­rei­tung hilft, not­wen­di­ge Unter­la­gen und offe­ne Fra­gen recht­zei­tig zu klä­ren.

Unter­halt und Ver­sor­gungs­aus­gleich

Tren­nungs­un­ter­halt, mög­li­cher nach­ehe­li­cher Unter­halt und Kin­des­un­ter­halt müs­sen von­ein­an­der unter­schie­den wer­den. Im Ver­sor­gungs­aus­gleich wer­den grund­sätz­lich die wäh­rend der Ehe erwor­be­nen Ver­sor­gungs­an­rech­te berück­sich­tigt.

Ver­mö­gen, Zuge­winn und Immo­bi­li­en

Ver­mö­gens­wer­te, Ver­bind­lich­kei­ten und mög­li­che Zuge­winn­aus­gleichs­an­sprü­che soll­ten früh­zei­tig erfasst wer­den. Bei einer gemein­sa­men Immo­bi­lie sind zusätz­lich Nut­zung, Finan­zie­rung, Über­nah­me oder Ver­kauf zu klä­ren.

Kin­der, Sor­ge­recht und Umgang

Für gemein­sa­me Kin­der soll­ten Betreu­ung, Lebens­mit­tel­punkt, Sor­ge­recht und Umgang mög­lichst ver­läss­lich gere­gelt wer­den. Im Mit­tel­punkt steht eine trag­fä­hi­ge Lösung, die die Ver­ant­wor­tung bei­der Eltern und die kon­kre­te Lebens­si­tua­ti­on des Kin­des berück­sich­tigt.

So läuft ein Schei­dungs­ver­fah­ren ab

René Haas beglei­tet Sie von der Vor­be­rei­tung des Schei­dungs­an­trags bis zum Abschluss des gericht­li­chen Ver­fah­rens. Wel­che Schrit­te erfor­der­lich sind, hängt davon ab, wel­che Fra­gen bereits geklärt wur­den und wel­che Fol­ge­sa­chen noch zu regeln sind.

Schritt 1

Tren­nungs­jahr und Vor­be­rei­tung

In der Regel muss vor der Schei­dung das Tren­nungs­jahr abge­lau­fen sein. Die­se Zeit kann genutzt wer­den, um erfor­der­li­che Unter­la­gen zusam­men­zu­stel­len und offe­ne Fra­gen zu Unter­halt, Ver­mö­gen, Immo­bi­li­en oder gemein­sa­men Kin­dern zu ord­nen.

Schritt 2

Schei­dungs­an­trag und gericht­li­ches Ver­fah­ren

René Haas berei­tet den Schei­dungs­an­trag vor und reicht ihn beim zustän­di­gen Fami­li­en­ge­richt ein. Nach der Zustel­lung prüft das Gericht die Schei­dungs­vor­aus­set­zun­gen und klärt regel­mä­ßig auch den Ver­sor­gungs­aus­gleich.

Schritt 3

Schei­dungs­ter­min und Abschluss

Sind die erfor­der­li­chen Punk­te geklärt, bestimmt das Gericht den Schei­dungs­ter­min. René Haas berei­tet Sie auf den Ter­min vor, beglei­tet Sie per­sön­lich und infor­miert Sie anschlie­ßend über den wei­te­ren Ablauf bis zur Rechts­kraft.

Ist bereits alles geklärt?

Bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung kön­nen Sie die erfor­der­li­chen Anga­ben und Unter­la­gen direkt digi­tal über­mit­teln. René Haas prüft Ihre Anga­ben, klärt offe­ne Fra­gen mit Ihnen und berei­tet anschlie­ßend den Schei­dungs­an­trag vor.


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Häu­fi­ge Fra­gen zur Schei­dung

Eine Ehe kann geschie­den wer­den, wenn sie geschei­tert ist. Leben die Ehe­gat­ten seit min­des­tens einem Jahr getrennt und stim­men bei­de der Schei­dung zu, wird das Schei­tern der Ehe gesetz­lich ver­mu­tet. Stimmt ein Ehe­part­ner nicht zu, kann eine Schei­dung den­noch mög­lich sein, wenn das Schei­tern der Ehe nach­ge­wie­sen wird. Nach drei Jah­ren Tren­nung wird das Schei­tern auch ohne Zustim­mung unwi­der­leg­bar ver­mu­tet. Vor Ablauf des Tren­nungs­jah­res kommt eine Schei­dung nur in beson­de­ren Här­te­fäl­len in Betracht.

Eine fes­te Ver­fah­rens­dau­er gibt es nicht. Ent­schei­dend sind unter ande­rem die Bear­bei­tungs­zeit des Fami­li­en­ge­richts, die Zustel­lung des Schei­dungs­an­trags, die Durch­füh­rung des Ver­sor­gungs­aus­gleichs und mög­li­che wei­te­re Fol­ge­sa­chen. Sind die erfor­der­li­chen Unter­la­gen voll­stän­dig und bestehen kei­ne Streit­punk­te, kann das Ver­fah­ren regel­mä­ßig zügi­ger abge­schlos­sen wer­den als bei offe­nen Fra­gen zu Unter­halt, Ver­mö­gen oder ande­ren Schei­dungs­fol­gen.

Der Schei­dungs­an­trag muss durch einen Rechts­an­walt beim Fami­li­en­ge­richt ein­ge­reicht wer­den. Bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung benö­tigt der ande­re Ehe­part­ner nicht zwin­gend einen eige­nen Anwalt, wenn er ledig­lich der Schei­dung zustimmt. Möch­te er eige­ne Anträ­ge stel­len oder eine unab­hän­gi­ge recht­li­che Bera­tung erhal­ten, ist eine eige­ne anwalt­li­che Ver­tre­tung erfor­der­lich.

Die Gerichts- und Anwalts­kos­ten rich­ten sich nach dem Ver­fah­rens­wert. Dabei berück­sich­tigt das Fami­li­en­ge­richt ins­be­son­de­re die Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se bei­der Ehe­gat­ten sowie Umfang und Bedeu­tung des Ver­fah­rens. Der Ver­sor­gungs­aus­gleich und wei­te­re gericht­lich behan­del­te Fol­ge­sa­chen kön­nen den Ver­fah­rens­wert erhö­hen. Eine kon­kre­te Kos­ten­ein­schät­zung ist des­halb erst anhand der per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Anga­ben mög­lich.


René Haas beglei­tet Sie per­sön­lich vom ers­ten Ori­en­tie­rungs­ge­spräch bis zum Abschluss des Schei­dungs­ver­fah­rens. Er zeigt Ihnen, wel­che Ent­schei­dun­gen jetzt wich­tig sind, ver­tritt Ihre Inter­es­sen kon­se­quent und sorgt für einen kla­ren und ver­läss­li­chen Ablauf. Die Bera­tung ist per­sön­lich in Mann­heim, tele­fo­nisch oder digi­tal mög­lich.


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Rechtsanwalt René Haas

René Haas

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Seit rund 20 Jah­ren beglei­te ich Men­schen, wenn Fami­lie, Ver­mö­gen und Ver­ant­wor­tung neu geord­net wer­den müs­sen. In belas­ten­den Situa­tio­nen gebe ich Ori­en­tie­rung, ent­wick­le eine vor­aus­schau­en­de Stra­te­gie und blei­be per­sön­lich an Ihrer Sei­te.

Mein Ziel sind recht­lich fun­dier­te und wirt­schaft­lich durch­dach­te Lösun­gen, die dau­er­haft Bestand haben und unnö­ti­ge Kon­flik­te ver­mei­den.


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A Muja
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Herr Haas ist ein ausgezeichneter Anwalt, denn ich nur weiterempfehlen kann. Vielen Dank für alles 😊
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I. J.
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Herr Hass ist ein super kompetenter Rechtsanwalt. Immer erreichbar, erklärt alles ausführlich und man fühlt sich gut aufgehoben. Vielen Dank für die unkomplizierte Abwicklung und die mentale Unterstützung. J. I.
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Cindy Maeks
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Super nett. Nur zu empfehlen. Hat mich beruhigt und ablenkt bis zum Termin vorm Gericht. Mir alle Fragen beantwortet. Lief alles super.
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Juergen Boxheimer
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Während meiner Scheidung wurde ich von Rechtsanwalt Haas betreut. Seine Fachkompetenz und sein hohes Engagement verbunden mit einem hohen Anteil an Empathie zeichnen ihn aus. Ich fühle mich jederzeit rund um super betreut und gut aufgehoben. Er ist nur zu empfehlen.
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Nashwan AL-Yahairi
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Herr Rechtsanwalt Haas hat mich im Rahmen meines Scheidungsverfahrens von Beginn an außerordentlich kompetent und zielorientiert vertreten. Seine fachliche Expertise im Familienrecht, gepaart mit einer klar strukturierten und jederzeit transparenten Kommunikation, haben maßgeblich dazu beigetragen, dass ich jeden Verfahrensschritt nachvollziehen und fundierte Entscheidungen treffen konnte. Besonders hervorzuheben sind seine strategische Vorgehensweise, seine Zuverlässigkeit sowie die hohe Verfügbarkeit bei Rückfragen. Durch seine engagierte, lösungsorientierte und zugleich menschlich respektvolle Begleitung fühlte ich mich während des gesamten Prozesses rechtlich optimal vertreten. Ich empfehle Herrn Haas uneingeschränkt weiter und danke ihm ausdrücklich für seine hervorragende anwaltliche Betreuung.
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Elke Grimaldi
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Kann ich nur weiter empfehlen. Ein Top Anwalt
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sascha urban
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Top!!!!!!
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Rebecca Napoli
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Herr Haas hat mich bei meiner Scheidung vertreten. Alles was vor dem Gerichtstermin besprochen und erledigt werden musste ging super schnell und unkompliziert. Am Tag der Scheidung selbst, hat Herr Haas mir mit seiner einfühlsamen und emphatischen Art viel Aufregung und Sorge genommen, ich kann ihn nur wärmstens weiterempfehlen.
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Antonino Recupero
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Herr Haas ist ein sehr einfühlsamer und kompetenter Anwalt der immer ein Ohr für seinen Mandanten offen hält.Ich habe durch ihn meine Umgangssituation extrem verbessern können und dadurch eine viel bessere Umgangszeit mit meiner Tochter .Vielen dank Herr Haas für ihren Einsatz und ihre Geduld!
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