• Fach­an­walt für Familien­recht in Mann­heim

    Der Spe­zia­list für Ihre Schei­dung

Sie pla­nen eine Tren­nung, sind bereits Getrennt­le­bend und möch­ten sich scheiden las­sen?

Rechts­an­walt René Haas hat als Fach­an­walt für Familien­recht Erfah­rung mit Ehe­schei­dung seit mehr als 18 Jah­ren.

Wenn Sie an Schei­dung den­ken, dann soll­ten Sie ihre per­sön­li­che Situa­ti­on früh­zei­tig mit einem erfah­re­nen Schei­dungs­an­walt klä­ren:

Was ist mir wich­tig? Was für Absich­ten hat mein Ehe­part­ner? Besteht die Mög­lich­keit einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung? Muss ich mit einem „Rosen­krieg“ rech­nen? Wel­che recht­li­chen Kon­se­quen­zen erge­ben sich?

Die rich­ti­ge Her­an­ge­hens­wei­se fin­den wir am Bes­ten gemein­sam. Vom Zeit­punkt der Tren­nung bis zur rechts­kräf­ti­gen Schei­dung unter­stüt­zen wir Sie zuver­läs­sig und fach­lich kom­pe­tent.

  • sofort

    Online-Schei­dungs­an­trag aus­fül­len

    Fül­len Sie das Online-Schei­dungs­for­mu­lar so voll­stän­dig wie mög­lich aus. Was Sie nicht wis­sen, las­sen Sie ein­fach weg – das klä­ren wir dann spä­ter.

  • mög­lichst noch heu­te

    Voll­macht zusen­den

    Damit wir die Schei­dung für Sie durch­füh­ren kön­nen, benö­ti­gen wir zwin­gend die von Ihnen eigen­hän­dig unter­schrie­be­ne →Voll­macht. Ein­fach aus­dru­cken, unter­schrei­ben und uns über­mit­teln.

    mög­lichst noch heu­te

  • in 2 — 3 Werk­ta­gen

    Schei­dungs­an­trag ein­rei­chen

    Wir klä­ren mit Ihnen even­tu­ell noch bestehen­de Fra­gen und rei­chen den Schei­dungs­an­trag schnellst­mög­lich bei Gericht ein.

    Nur ein Anwalt kann den Antrag wirk­sam vor Gericht stel­len!

  • Bestimmt das Gericht

    Der Schei­dungs­ter­min fin­det statt

    Das Fami­li­en­ge­richt bestimmt einen Ter­min zur Durch­füh­rung Ihrer Schei­dung. Zu die­sem Ter­min müs­sen Sie per­sön­lich erschei­nen – Ihr Anwalt ist auch dabei und regelt alles für Sie. Bei guter Pla­nung dau­ert der Ter­min nur weni­ge Minu­ten. Wenn Sie das Gericht ver­las­sen, sind Sie rechts­kräf­tig geschie­den.

    Bestimmt das Gericht

Die Schei­dung der Ehe ist die for­mell recht­li­che Auf­lö­sung der Ehe.  Das gericht­li­che Schei­dungs­ver­fah­ren erfor­dert die Rege­lung der sich aus Tren­nung und Schei­dung erge­ben­den Fra­gen. Dazu gehö­ren Unter­halt, Zuge­winn­aus­gleich oder die Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung, der Ver­sor­gungs­aus­gleich.

Wir ver­fol­gen mög­lichst eine Schei­dungs­ver­ein­ba­rung, die den Inter­es­sen der jewei­li­gen Fami­lie und allen Mit­glie­dern der Fami­lie oft bes­ser gerecht wird.

Ablauf der Schei­dung

  • Tren­nungs­jahr – Vor­aus­set­zung der Schei­dung

    Der Schei­dungs­an­trag soll eine Dau­er des Getrennt­le­bens der Ehe­leu­te von wenigs­tens 10 Mona­ten aus­wei­sen. Getrennt­le­ben ist im recht­li­chen Sin­ne gege­ben, wenn die Ehe­leu­te sich kei­ne Haus­halts- und Ver­sor­gungs­leis­tun­gen gegen­sei­tig mehr erbrin­gen. Über­dies neh­men sie regel­mä­ßig kei­ne Mahl­zei­ten mehr gemein­sam ein. Die­se Vor­aus­set­zun­gen sind auch in einer gemein­sa­men Woh­nung oder Haus erfüll­bar.

    Bei feh­len­dem Wider­spruch des ande­ren Ehe­part­ners zum Getrennt­le­ben und Klar­heit über den Zeit­punkt des Getrennt­le­bens lei­tet das Gericht das Schei­dungs­ver­fah­ren ein. Die Ehe gilt als geschei­tert. Der betrof­fe­ne Ehe­part­ner kann sich dann nicht mehr erfolg­reich gegen die Schei­dung zur Wehr set­zen.

  • Schei­dungs­an­trag

    Die Schei­dung kommt ins Rol­len mit dem Ein­gang des Schei­dungs­an­trags beim zustän­di­gen Gericht. Dafür haben Sie einen Rechts­an­walt ein­zu­schal­ten.

  • Ver­lauf des Schei­dungs­ver­fah­rens

    Nach Ein­rei­chung stellt das Gericht den Schei­dungs­an­trag dem ande­ren Ehe­gat­ten oder sei­nem Anwalt zu. Der Zeit­punkt der Zustel­lung ist ent­schei­dend für die Dau­er der Ehe sowie für die Berech­nung von Ver­sor­gungs- und Zuge­winn­aus­gleich. Das Gericht klärt mit Aus­künf­ten der Par­tei­en und der Ver­sor­gungs­trä­ger von Amts wegen nur die Ansprü­che aus dem Ver­sor­gungs­aus­gleich. Dann bestimmt es den Ter­min zur münd­li­chen Ver­hand­lung. Bei Einig­keit über die Schei­dungs­fol­gen (Unter­halt, Zuge­winn­aus­gleich, Kin­des­um­gang u.a.) genügt dem Gericht die Vor­la­ge einer nota­ri­el­len Urkun­de für das Schei­dungs­ur­teil. Andern­falls pro­to­kol­liert das Gericht auf aus­drück­li­chen Antrag einer Par­tei min­des­tens zwei Wochen vor dem Schei­dungs­ter­min, ver­fasst von einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, eine Schei­dungs­ver­ein­ba­rung über alle Schei­dungs­fol­ge­sa­chen in der abschlie­ßen­den münd­li­chen Ver­hand­lung und erlässt das Urteil. Das Ver­fah­ren zieht sich so erheb­lich in die Län­ge.

    Unter­halt, Zuge­winn­aus­gleich und ande­re Fra­gen kön­nen auch nach Rechts­kraft der Schei­dung bei Ein­tritt neu­er Tat­sa­chen vor Gericht gel­tend gemacht wer­den. Hier sind jedoch auch die lau­fen­den Ver­jäh­rungs­fris­ten zu beach­ten, inner­halb derer Ihre Ansprü­che ansons­ten unter­ge­hen.

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Wir sind für Sie da!

0621 — 20789

Mon­tag — Frei­tag
9:00 bis 12:00 Uhr

Mon­tag, Diens­tag, Don­ners­tag
14:00 bis 16:00 Uhr

René Haas

Rechts­an­walt in Mann­heim
Fach­an­walt für Familien­recht
Fach­an­walt für Sozi­al­recht
Zer­ti­fi­zier­ter Media­tor

Über mich

Ich bin aus Über­zeu­gung Rechts­an­walt, Inha­ber der Kanz­lei Anwalt- Kanz­lei-Haas in Mann­heim und seit mehr als 18 Jah­ren spe­zia­li­siert auf das Familien­recht und in die­sem Bereich tätig.

Für mich hat das Wohl mei­ner Man­dan­ten stets Prio­ri­tät!

  • Rechts­an­walts­tä­tig­keit: Fami­li­en- und Sozi­al­recht
  • Berufs­er­fah­rung / Aus­bil­dun­gen / Qua­li­fi­ka­tio­nen:
    • Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Ruprecht-Karls-Uni­ver­si­tät Hei­del­berg
    • Refe­ren­da­ri­at am Land­ge­richt Mann­heim mit Sta­tio­nen bei der Staats­an­walt­schaft Mann­heim, beim Amts­ge­richt Wein­heim und Mann­hei­mer Anwalts­kanz­lei­en
    • Zuge­las­sen als Rechts­an­walt seit 2006
    • Tätig als frei­er Mit­ar­bei­ter in Mann­hei­mer Anwalts­kanz­lei­en, dann Über­nah­me der Rechts­an­walts­kanz­lei Dr. iur. Elke Wormer im Jah­re 2008
    • Fach­an­walt für Familien­recht seit 2011
    • Fach­an­walt für Sozi­al­recht seit 2017
    • Aus­bil­dung zum Media­tor (Hei­del­ber­ger Insti­tut für Media­ti­on / Uni­ver­si­tät Hei­del­berg), zer­ti­fi­zier­ter Media­tor seit 2020
    • Seit 2005 Dozent bei der Hand­werks­kam­mer Mann­heim Rhein-Neckar-Oden­wald (Fort- und Wei­ter­bil­dung, Meis­ter­kur­se, Fach­wir­t/-in des Hand­werks)
    • Urhe­ber des Modells „Inte­grier­tes Familien­recht“
    • BEM-Beauf­trag­ter / BEM-Koor­di­na­tor seit 2024

Neben mei­ner anwalt­li­chen Tätig­keit bin ich enger Netz­werk­part­ner des HIM | Bera­tung und Media­ti­on.

  • Media­ti­on: Durch­füh­rung von Media­tio­nen für Pri­vat­per­so­nen und in der Fami­lie, sowie für Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen.
  • Schwer­punkt: Tren­nung-Schei­dung, Erb­schaft, Familien­angelegen­heiten