Sie planen eine Trennung, sind bereits Getrenntlebend und möchten sich scheiden lassen?
Rechtsanwalt René Haas hat als Fachanwalt für Familienrecht Erfahrung mit Ehescheidung seit mehr als 18 Jahren.
Wenn Sie an Scheidung denken, dann sollten Sie ihre persönliche Situation frühzeitig mit einem erfahrenen Scheidungsanwalt klären:
Was ist mir wichtig? Was für Absichten hat mein Ehepartner? Besteht die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung? Muss ich mit einem „Rosenkrieg“ rechnen? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich?
Die richtige Herangehensweise finden wir am Besten gemeinsam. Vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung unterstützen wir Sie zuverlässig und fachlich kompetent.
Die Scheidung der Ehe ist die formell rechtliche Auflösung der Ehe. Das gerichtliche Scheidungsverfahren erfordert die Regelung der sich aus Trennung und Scheidung ergebenden Fragen. Dazu gehören Unterhalt, Zugewinnausgleich oder die Vermögensauseinandersetzung, der Versorgungsausgleich.
Wir verfolgen möglichst eine Scheidungsvereinbarung, die den Interessen der jeweiligen Familie und allen Mitgliedern der Familie oft besser gerecht wird.
Ablauf der Scheidung
- Trennungsjahr – Voraussetzung der Scheidung
Der Scheidungsantrag soll eine Dauer des Getrenntlebens der Eheleute von wenigstens 10 Monaten ausweisen. Getrenntleben ist im rechtlichen Sinne gegeben, wenn die Eheleute sich keine Haushalts- und Versorgungsleistungen gegenseitig mehr erbringen. Überdies nehmen sie regelmäßig keine Mahlzeiten mehr gemeinsam ein. Diese Voraussetzungen sind auch in einer gemeinsamen Wohnung oder Haus erfüllbar.
Bei fehlendem Widerspruch des anderen Ehepartners zum Getrenntleben und Klarheit über den Zeitpunkt des Getrenntlebens leitet das Gericht das Scheidungsverfahren ein. Die Ehe gilt als gescheitert. Der betroffene Ehepartner kann sich dann nicht mehr erfolgreich gegen die Scheidung zur Wehr setzen.
- Scheidungsantrag
Die Scheidung kommt ins Rollen mit dem Eingang des Scheidungsantrags beim zuständigen Gericht. Dafür haben Sie einen Rechtsanwalt einzuschalten.
- Verlauf des Scheidungsverfahrens
Nach Einreichung stellt das Gericht den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten oder seinem Anwalt zu. Der Zeitpunkt der Zustellung ist entscheidend für die Dauer der Ehe sowie für die Berechnung von Versorgungs- und Zugewinnausgleich. Das Gericht klärt mit Auskünften der Parteien und der Versorgungsträger von Amts wegen nur die Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich. Dann bestimmt es den Termin zur mündlichen Verhandlung. Bei Einigkeit über die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Kindesumgang u.a.) genügt dem Gericht die Vorlage einer notariellen Urkunde für das Scheidungsurteil. Andernfalls protokolliert das Gericht auf ausdrücklichen Antrag einer Partei mindestens zwei Wochen vor dem Scheidungstermin, verfasst von einem Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, eine Scheidungsvereinbarung über alle Scheidungsfolgesachen in der abschließenden mündlichen Verhandlung und erlässt das Urteil. Das Verfahren zieht sich so erheblich in die Länge.
Unterhalt, Zugewinnausgleich und andere Fragen können auch nach Rechtskraft der Scheidung bei Eintritt neuer Tatsachen vor Gericht geltend gemacht werden. Hier sind jedoch auch die laufenden Verjährungsfristen zu beachten, innerhalb derer Ihre Ansprüche ansonsten untergehen.