Honorare transparent vereinbaren
Sie sollen vor Beginn der Beratung wissen, auf welcher Grundlage die Vergütung berechnet wird. Deshalb besprechen wir die Kostenstruktur und den voraussichtlichen Aufwand transparent mit Ihnen.
Erstberatung
In einer ersten Beratung erhalten Sie eine rechtliche Einordnung Ihrer Situation und einen Überblick über mögliche nächste Schritte. Das Honorar wird vor dem Termin mit Ihnen abgestimmt.
Weitergehende Tätigkeiten, etwa die Prüfung zusätzlicher Unterlagen, die Erstellung von Schreiben oder Gespräche mit Dritten, sind von der Erstberatung nicht umfasst und werden gesondert vereinbart.
Gesetzliche Höchstgebühr
226,10 Euro brutto
Wird mit einem Verbraucher keine Vergütungsvereinbarung getroffen, beträgt die gesetzliche Höchstgebühr für ein erstes Beratungsgespräch 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Weitere anwaltliche Tätigkeit
Geht die Tätigkeit über eine erste Beratung hinaus, richtet sich die Vergütung nach Art, Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung des Mandats. Die für Ihr Anliegen vorgesehene Abrechnung wird vor Beginn der weiteren Tätigkeit mit Ihnen abgestimmt.
Außergerichtliche Beratung und Vertretung
Für die Prüfung von Unterlagen, die Erstellung von Schreiben, Verhandlungen oder die Gestaltung von Vereinbarungen kann die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung erfolgen. In Angelegenheiten, bei denen der gesetzliche Gegenstandswert den tatsächlichen Aufwand nicht angemessen abbildet, kann eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart werden.
Gerichtliche Vertretung
Bei einer gerichtlichen Vertretung richten sich die gesetzlichen Gebühren regelmäßig nach dem vom Gericht festgesetzten Verfahrens- oder Gegenstandswert. Eine ergänzende Vergütungsvereinbarung kann getroffen werden. Die gesetzlichen Gebühren bilden bei gerichtlichen Verfahren grundsätzlich die Untergrenze.
Transparenz vor der Mandatierung
Vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit erläutert Ihnen René Haas, welche Abrechnungsgrundlage für Ihr Anliegen gilt und mit welchem Kostenrahmen voraussichtlich zu rechnen ist. Ändern sich Umfang oder Aufwand des Mandats wesentlich, wird die weitere Vorgehensweise frühzeitig mit Ihnen abgestimmt.
