Hono­ra­re trans­pa­rent ver­ein­ba­ren

Sie sol­len vor Beginn der Bera­tung wis­sen, auf wel­cher Grund­la­ge die Ver­gü­tung berech­net wird. Des­halb bespre­chen wir die Kos­ten­struk­tur und den vor­aus­sicht­li­chen Auf­wand trans­pa­rent mit Ihnen.

Erst­be­ra­tung

In einer ers­ten Bera­tung erhal­ten Sie eine recht­li­che Ein­ord­nung Ihrer Situa­ti­on und einen Über­blick über mög­li­che nächs­te Schrit­te. Das Hono­rar wird vor dem Ter­min mit Ihnen abge­stimmt.

Wei­ter­ge­hen­de Tätig­kei­ten, etwa die Prü­fung zusätz­li­cher Unter­la­gen, die Erstel­lung von Schrei­ben oder Gesprä­che mit Drit­ten, sind von der Erst­be­ra­tung nicht umfasst und wer­den geson­dert ver­ein­bart.

Gesetz­li­che Höchst­ge­bühr

226,10 Euro brut­to

Wird mit einem Ver­brau­cher kei­ne Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung getrof­fen, beträgt die gesetz­li­che Höchst­ge­bühr für ein ers­tes Bera­tungs­ge­spräch 190 Euro zuzüg­lich Umsatz­steu­er.

Wei­te­re anwalt­li­che Tätig­keit

Geht die Tätig­keit über eine ers­te Bera­tung hin­aus, rich­tet sich die Ver­gü­tung nach Art, Umfang und wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung des Man­dats. Die für Ihr Anlie­gen vor­ge­se­he­ne Abrech­nung wird vor Beginn der wei­te­ren Tätig­keit mit Ihnen abge­stimmt.

Außer­ge­richt­li­che Bera­tung und Ver­tre­tung

Für die Prü­fung von Unter­la­gen, die Erstel­lung von Schrei­ben, Ver­hand­lun­gen oder die Gestal­tung von Ver­ein­ba­run­gen kann die Ver­gü­tung nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz oder auf Grund­la­ge einer indi­vi­du­el­len Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung erfol­gen. In Ange­le­gen­hei­ten, bei denen der gesetz­li­che Gegen­stands­wert den tat­säch­li­chen Auf­wand nicht ange­mes­sen abbil­det, kann eine Abrech­nung auf Stun­den­ba­sis ver­ein­bart wer­den.

Gericht­li­che Ver­tre­tung

Bei einer gericht­li­chen Ver­tre­tung rich­ten sich die gesetz­li­chen Gebüh­ren regel­mä­ßig nach dem vom Gericht fest­ge­setz­ten Ver­fah­rens- oder Gegen­stands­wert. Eine ergän­zen­de Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung kann getrof­fen wer­den. Die gesetz­li­chen Gebüh­ren bil­den bei gericht­li­chen Ver­fah­ren grund­sätz­lich die Unter­gren­ze.

Trans­pa­renz vor der Man­da­tie­rung

Vor Beginn der anwalt­li­chen Tätig­keit erläu­tert Ihnen René Haas, wel­che Abrech­nungs­grund­la­ge für Ihr Anlie­gen gilt und mit wel­chem Kos­ten­rah­men vor­aus­sicht­lich zu rech­nen ist. Ändern sich Umfang oder Auf­wand des Man­dats wesent­lich, wird die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se früh­zei­tig mit Ihnen abge­stimmt.