Elterliche Sorge — denn Eltern bleiben Sie ein Leben lang!
Im Trennungs- bzw. Scheidungsfall sollte allen Beteiligten, besonders den Eltern, daran gelegen sein, Belastungen für ihre Kinder zu vermeiden. Leider ist das nicht einfach. Häufig stehen die Eltern selbst noch in Konfliktsituationen.
Der gesetzliche Regelfall, die elterliche Sorge, das gemeinsame Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, gelingt bedauerlicherweise häufig nicht. Dann entscheiden Gerichte über den Umgang, die Schulwahl oder Maßnahmen zur Gesundheit des Kindes. Der Beschluss des Gerichts ist jedoch die weniger vorzugswürdige Lösung.
Besser ist der Weg zur einvernehmlichen Lösung zwischen den Elternteilen. Ihr Familienanwalt organisiert das Gespräch, vermittelt und sorgt für sachliche Atmosphäre.
Wenn gar nichts mehr hilft, können Sie auch das alleinige Sorgerecht beantragen. Ihr Familienanwalt kennt Ihre Erfolgsaussichten. Sprechen Sie mit uns. Wir kümmern uns um das Wohl Ihrer Kinder und Ihre persönlichen Belange.
Elterliche Sorge
Die elterliche Sorge („Sorgerecht“ genannt), hat ihre gesetzliche Grundlage in § 1626 BGB. Dieses Sorgerecht beschreibt gleichzeitig auch die Pflicht der Eltern, für das Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge wird im Regelfall von beiden Eltern gemeinsam ausgeführt. Bei Trennung/Scheidung der Eltern kommt es bezüglich des Sorgerechts häufig zu Streitigkeiten.