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Elter­li­che Sor­ge — denn Eltern blei­ben Sie ein Leben lang!

Im Tren­nungs- bzw. Schei­dungs­fall soll­te allen Betei­lig­ten, beson­ders den Eltern, dar­an gele­gen sein, Belas­tun­gen für ihre Kin­der zu ver­mei­den. Lei­der ist das nicht ein­fach. Häu­fig ste­hen die Eltern selbst noch in Kon­flikt­si­tua­tio­nen.

Der gesetz­li­che Regel­fall, die elter­li­che Sor­ge, das gemein­sa­me Sor­ge­recht für die gemein­sa­men Kin­der, gelingt bedau­er­li­cher­wei­se häu­fig nicht. Dann ent­schei­den Gerich­te über den Umgang, die Schul­wahl oder Maß­nah­men zur Gesund­heit des Kin­des. Der Beschluss des Gerichts ist jedoch die weni­ger vor­zugs­wür­di­ge Lösung.

Bes­ser ist der Weg zur ein­ver­nehm­li­chen Lösung zwi­schen den Eltern­tei­len. Ihr Fami­li­en­an­walt orga­ni­siert das Gespräch, ver­mit­telt und sorgt für sach­li­che Atmo­sphä­re.

Wenn gar nichts mehr hilft, kön­nen Sie auch das allei­ni­ge Sor­ge­recht bean­tra­gen. Ihr Fami­li­en­an­walt kennt Ihre Erfolgs­aus­sich­ten. Spre­chen Sie mit uns. Wir küm­mern uns um das Wohl Ihrer Kin­der und Ihre per­sön­li­chen Belan­ge.

Elter­li­che Sor­ge

Die elter­li­che Sor­ge („Sor­ge­recht“ genannt), hat ihre gesetz­li­che Grund­la­ge in § 1626 BGB. Die­ses Sor­ge­recht beschreibt gleich­zei­tig auch die Pflicht der Eltern, für das Kind zu sor­gen. Die elter­li­che Sor­ge wird im Regel­fall von bei­den Eltern gemein­sam aus­ge­führt. Bei Trennung/Scheidung der Eltern kommt es bezüg­lich des Sor­ge­rechts häu­fig zu Strei­tig­kei­ten.

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René Haas

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Seit rund 20 Jah­ren beglei­te ich Men­schen in einer emo­tio­nal und finan­zi­ell her­aus­for­dern­den Pha­se – ob bei Schei­dung, Unter­halt oder kom­ple­xen Ver­mö­gens­fra­gen. Ich bie­te Ihnen Klar­heit, Ver­läss­lich­keit und per­sön­li­che Beglei­tung auf Augen­hö­he.

Mein Ziel: rechts­si­che­re Lösun­gen, die nach­hal­tig trag­fä­hig sind und unnö­ti­ge Kon­flik­te ver­mei­den.