• Fach­an­walt für Familien­recht in Mann­heim

    Ihr Spe­zia­list für das The­ma elter­li­che Sor­ge

Elter­li­che Sor­ge — denn Eltern blei­ben Sie ein Leben lang!

Im Tren­nungs- bzw. Schei­dungs­fall soll­te allen Betei­lig­ten, beson­ders den Eltern, dar­an gele­gen sein, Belas­tun­gen für ihre Kin­der zu ver­mei­den. Lei­der ist das nicht ein­fach. Häu­fig ste­hen die Eltern selbst noch in Kon­flikt­si­tua­tio­nen.

Der gesetz­li­che Regel­fall, die elter­li­che Sor­ge, das gemein­sa­me Sor­ge­recht für die gemein­sa­men Kin­der, gelingt bedau­er­li­cher­wei­se häu­fig nicht. Dann ent­schei­den Gerich­te über den Umgang, die Schul­wahl oder Maß­nah­men zur Gesund­heit des Kin­des. Der Beschluss des Gerichts ist jedoch die weni­ger vor­zugs­wür­di­ge Lösung.

Bes­ser ist der Weg zur ein­ver­nehm­li­chen Lösung zwi­schen den Eltern­tei­len. Ihr Fami­li­en­an­walt orga­ni­siert das Gespräch, ver­mit­telt und sorgt für sach­li­che Atmo­sphä­re.

Wenn gar nichts mehr hilft, kön­nen Sie auch das allei­ni­ge Sor­ge­recht bean­tra­gen. Ihr Fami­li­en­an­walt kennt Ihre Erfolgs­aus­sich­ten. Spre­chen Sie mit uns. Wir küm­mern uns um das Wohl Ihrer Kin­der und Ihre per­sön­li­chen Belan­ge.

Elter­li­che Sor­ge

Die elter­li­che Sor­ge („Sor­ge­recht“ genannt), hat ihre gesetz­li­che Grund­la­ge in § 1626 BGB. Die­ses Sor­ge­recht beschreibt gleich­zei­tig auch die Pflicht der Eltern, für das Kind zu sor­gen. Die elter­li­che Sor­ge wird im Regel­fall von bei­den Eltern gemein­sam aus­ge­führt. Bei Trennung/Scheidung der Eltern kommt es bezüg­lich des Sor­ge­rechts häu­fig zu Strei­tig­kei­ten.

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René Haas

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Zer­ti­fi­zier­ter Media­tor

Über mich

Ich bin aus Über­zeu­gung Rechts­an­walt, Inha­ber der Kanz­lei Anwalt- Kanz­lei-Haas in Mann­heim und seit mehr als 15 Jah­ren spe­zia­li­siert auf das Familien­recht und in die­sem Bereich tätig.

Für mich hat das Wohl mei­ner Man­dan­ten stets Prio­ri­tät!

  • Rechts­an­walts­tä­tig­keit: Fami­li­en- und Sozi­al­recht
  • Berufs­er­fah­rung / Aus­bil­dun­gen / Qua­li­fi­ka­tio­nen:
    • Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Ruprecht-Karls-Uni­ver­si­tät Hei­del­berg
    • Refe­ren­da­ri­at am Land­ge­richt Mann­heim mit Sta­tio­nen bei der Staats­an­walt­schaft Mann­heim, beim Amts­ge­richt Wein­heim und Mann­hei­mer Anwalts­kanz­lei­en
    • Zuge­las­sen als Rechts­an­walt seit 2006
    • Tätig als frei­er Mit­ar­bei­ter in Mann­hei­mer Anwalts­kanz­lei­en, dann Über­nah­me der Rechts­an­walts­kanz­lei Dr. iur. Elke Wormer im Jah­re 2008
    • Fach­an­walt für Familien­recht seit 2011
    • Fach­an­walt für Sozi­al­recht seit 2017
    • Aus­bil­dung zum Media­tor (Hei­del­ber­ger Insti­tut für Media­ti­on / Uni­ver­si­tät Hei­del­berg), zer­ti­fi­zier­ter Media­tor seit 2020
    • Seit 2005 Dozent bei der Hand­werks­kam­mer Mann­heim Rhein-Neckar-Oden­wald (Fort- und Wei­ter­bil­dung, Meis­ter­kur­se, Fach­wir­t/-in des Hand­werks)
    • Urhe­ber des Modells „Inte­grier­tes Familien­recht“

Neben mei­ner anwalt­li­chen Tätig­keit bin ich enger Netz­werk­part­ner des HIM | Bera­tung und Media­ti­on.

  • Media­ti­on: Durch­füh­rung von Media­tio­nen für Pri­vat­per­so­nen und in der Fami­lie, sowie für Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen.
  • Schwer­punkt: Tren­nung-Schei­dung, Erb­schaft, Familien­angelegen­heiten