• Sor­ge­recht in Mann­heim
    Fach­an­walt für Familien­recht

    Kla­re Lösun­gen für Eltern und Kin­der.

  • Rechtsanwalt René Haas in seiner Kanzlei in Mannheim

Sor­ge­recht in Mann­heim
Fach­an­walt für Familien­recht

Kla­re Lösun­gen für Eltern und Kin­der.

Wie lässt sich das Sor­ge­recht nach einer Tren­nung ver­läss­lich regeln?

Eine Tren­nung been­det die Part­ner­schaft, nicht die gemein­sa­me Ver­ant­wor­tung als Eltern. Im All­tag muss klar sein, wel­che Ent­schei­dun­gen ein Eltern­teil allein tref­fen darf und wann bei­de Eltern gemein­sam han­deln müs­sen.

René Haas ord­net Ihre recht­li­che Aus­gangs­la­ge ein und unter­stützt Sie, wenn wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen über Schu­le, Gesund­heit, den Lebens­mit­tel­punkt oder ein­zel­ne Berei­che der elter­li­chen Sor­ge nicht mehr gemein­sam getrof­fen wer­den kön­nen.

Wann das Sor­ge­recht recht­lich geklärt wer­den soll­te

Nicht jede Mei­nungs­ver­schie­den­heit zwi­schen Eltern erfor­dert eine gericht­li­che Rege­lung. Wenn wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen dau­er­haft blo­ckiert wer­den oder die gemein­sa­me Sor­ge nicht mehr ver­läss­lich aus­ge­übt wer­den kann, soll­te die recht­li­che Situa­ti­on jedoch früh­zei­tig geklärt wer­den.

Gemein­sa­mes Sor­ge­recht nach der Tren­nung

Eine Tren­nung oder Schei­dung been­det das gemein­sa­me Sor­ge­recht grund­sätz­lich nicht. All­tags­ent­schei­dun­gen trifft regel­mä­ßig der Eltern­teil, bei dem sich das Kind auf­hält. Ange­le­gen­hei­ten von erheb­li­cher Bedeu­tung müs­sen gemein­sam ent­schie­den wer­den.

Streit über eine wich­ti­ge Ein­zel­ent­schei­dung

Kön­nen sich Eltern etwa über die Schul­wahl, eine medi­zi­ni­sche Behand­lung oder eine ande­re wesent­li­che Fra­ge nicht eini­gen, kann die Ent­schei­dungs­be­fug­nis für die­se kon­kre­te Ange­le­gen­heit einem Eltern­teil über­tra­gen wer­den.

Ein­zel­ne Sor­ge­be­rei­che oder Allein­sor­ge

Reicht die Klä­rung einer ein­zel­nen Ent­schei­dung nicht aus, kann die Über­tra­gung bestimm­ter Sor­ge­be­rei­che oder des allei­ni­gen Sor­ge­rechts bean­tragt wer­den. Maß­geb­lich ist, wel­che Rege­lung dem Wohl des Kin­des am bes­ten ent­spricht.

Was bei einer sor­ge­recht­li­chen Rege­lung geprüft wer­den muss

Wel­che recht­li­che Lösung sinn­voll ist, hängt von der kon­kre­ten Streit­fra­ge und der Lebens­si­tua­ti­on des Kin­des ab. Nicht jede Mei­nungs­ver­schie­den­heit erfor­dert eine umfas­sen­de Ände­rung des Sor­ge­rechts.

All­tags­ent­schei­dun­gen und wich­ti­ge Ange­le­gen­hei­ten

Der Eltern­teil, bei dem das Kind gewöhn­lich lebt, kann Ange­le­gen­hei­ten des täg­li­chen Lebens grund­sätz­lich allein ent­schei­den. Ent­schei­dun­gen von erheb­li­cher Bedeu­tung müs­sen bei gemein­sa­mem Sor­ge­recht dage­gen von bei­den Eltern getrof­fen wer­den.

Lebens­mit­tel­punkt und Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht

Streit über den dau­er­haf­ten Auf­ent­halts­ort des Kin­des kann eine eigen­stän­di­ge sor­ge­recht­li­che Klä­rung erfor­dern. Das gilt ins­be­son­de­re, wenn ein Umzug den Kon­takt zum ande­ren Eltern­teil, die Betreu­ung oder das bis­he­ri­ge Lebens­um­feld wesent­lich ver­än­dert.

Ein­zel­ent­schei­dung oder umfas­sen­de­re Über­tra­gung

Je nach Kon­flikt kann es aus­rei­chen, einem Eltern­teil die Ent­schei­dung in einer bestimm­ten Ange­le­gen­heit zu über­tra­gen. Eine wei­ter­ge­hen­de Über­tra­gung ein­zel­ner Sor­ge­be­rei­che oder der gesam­ten elter­li­chen Sor­ge ist davon recht­lich zu unter­schei­den.

Kin­des­wohl und gericht­li­che Ent­schei­dung

Für eine gericht­li­che Ent­schei­dung ist nicht aus­schlag­ge­bend, wel­cher Eltern­teil sei­ne Posi­ti­on bes­ser durch­set­zen kann. Maß­geb­lich ist, wel­che Rege­lung der kon­kre­ten Situa­ti­on und dem Wohl des Kin­des am bes­ten ent­spricht.

Recht­li­cher Rah­men

Elter­li­che Sor­ge

Die elter­li­che Sor­ge umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern, für ihr Kind zu sor­gen. Sie wird grund­sätz­lich von bei­den Eltern gemein­sam aus­ge­übt und bleibt in der Regel auch nach einer Tren­nung oder Schei­dung bestehen. Eine zen­tra­le gesetz­li­che Grund­la­ge bil­det § 1626 BGB.

Häu­fi­ge Fra­gen zum Sor­ge­recht

Eine Tren­nung oder Schei­dung been­det das gemein­sa­me Sor­ge­recht grund­sätz­lich nicht. Die Eltern blei­ben gemein­sam für wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen ver­ant­wort­lich. Eine abwei­chen­de Rege­lung ent­steht nur durch eine Ver­ein­ba­rung im recht­lich zuläs­si­gen Rah­men oder durch eine Ent­schei­dung des Fami­li­en­ge­richts.

All­täg­li­che Ent­schei­dun­gen darf grund­sätz­lich der Eltern­teil allein tref­fen, bei dem sich das Kind gewöhn­lich auf­hält. Dazu gehö­ren etwa Fra­gen des Schul­all­tags, der Ernäh­rung oder der gewöhn­li­chen medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung. Ent­schei­dun­gen von erheb­li­cher Bedeu­tung, bei­spiels­wei­se über die Schul­wahl, den Lebens­mit­tel­punkt oder eine wesent­li­che medi­zi­ni­sche Behand­lung, müs­sen bei gemein­sa­mem Sor­ge­recht gemein­sam getrof­fen wer­den.

Ein Eltern­teil kann bean­tra­gen, ihm ein­zel­ne Berei­che der elter­li­chen Sor­ge oder das gesam­te Sor­ge­recht allein zu über­tra­gen. Ent­schei­dend ist nicht allein, dass zwi­schen den Eltern Kon­flik­te bestehen. Das Fami­li­en­ge­richt prüft, ob die Auf­he­bung der gemein­sa­men Sor­ge und die bean­trag­te Über­tra­gung dem Wohl des Kin­des am bes­ten ent­spre­chen.

Soll durch den Umzug auch der Lebens­mit­tel­punkt des Kin­des wesent­lich ver­än­dert wer­den, han­delt es sich bei gemein­sa­mem Sor­ge­recht regel­mä­ßig nicht um eine blo­ße All­tags­ent­schei­dung. Kön­nen sich die Eltern nicht eini­gen, muss geprüft wer­den, ob die Ent­schei­dung über den Umzug oder das Auf­ent­halts­be­stim­mungs­recht einem Eltern­teil gericht­lich über­tra­gen wer­den soll. Eigen­mäch­ti­ge Schrit­te soll­ten ver­mie­den wer­den.


René Haas ord­net Ihre sor­ge­recht­li­che Situa­ti­on ver­ständ­lich ein, zeigt Ihnen die recht­li­chen Hand­lungs­mög­lich­kei­ten und bespricht mit Ihnen die nächs­ten sinn­vol­len Schrit­te. Dabei behält er die kon­kre­te Lebens­si­tua­ti­on Ihres Kin­des eben­so im Blick wie die recht­li­che und per­sön­li­che Aus­gangs­la­ge der Eltern. Die Bera­tung ist per­sön­lich in Mann­heim, tele­fo­nisch oder digi­tal mög­lich.


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René Haas

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Seit rund 20 Jah­ren beglei­te ich Men­schen, wenn Fami­lie, Ver­mö­gen und Ver­ant­wor­tung neu geord­net wer­den müs­sen. In belas­ten­den Situa­tio­nen gebe ich Ori­en­tie­rung, ent­wick­le eine vor­aus­schau­en­de Stra­te­gie und blei­be per­sön­lich an Ihrer Sei­te.

Mein Ziel sind recht­lich fun­dier­te und wirt­schaft­lich durch­dach­te Lösun­gen, die dau­er­haft Bestand haben und unnö­ti­ge Kon­flik­te ver­mei­den.


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Herr Haas ist ein ausgezeichneter Anwalt, denn ich nur weiterempfehlen kann. Vielen Dank für alles 😊
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I. J.
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Herr Hass ist ein super kompetenter Rechtsanwalt. Immer erreichbar, erklärt alles ausführlich und man fühlt sich gut aufgehoben. Vielen Dank für die unkomplizierte Abwicklung und die mentale Unterstützung. J. I.
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Cindy Maeks
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Juergen Boxheimer
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Während meiner Scheidung wurde ich von Rechtsanwalt Haas betreut. Seine Fachkompetenz und sein hohes Engagement verbunden mit einem hohen Anteil an Empathie zeichnen ihn aus. Ich fühle mich jederzeit rund um super betreut und gut aufgehoben. Er ist nur zu empfehlen.
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Herr Rechtsanwalt Haas hat mich im Rahmen meines Scheidungsverfahrens von Beginn an außerordentlich kompetent und zielorientiert vertreten. Seine fachliche Expertise im Familienrecht, gepaart mit einer klar strukturierten und jederzeit transparenten Kommunikation, haben maßgeblich dazu beigetragen, dass ich jeden Verfahrensschritt nachvollziehen und fundierte Entscheidungen treffen konnte. Besonders hervorzuheben sind seine strategische Vorgehensweise, seine Zuverlässigkeit sowie die hohe Verfügbarkeit bei Rückfragen. Durch seine engagierte, lösungsorientierte und zugleich menschlich respektvolle Begleitung fühlte ich mich während des gesamten Prozesses rechtlich optimal vertreten. Ich empfehle Herrn Haas uneingeschränkt weiter und danke ihm ausdrücklich für seine hervorragende anwaltliche Betreuung.
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Kann ich nur weiter empfehlen. Ein Top Anwalt
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Herr Haas ist ein sehr einfühlsamer und kompetenter Anwalt der immer ein Ohr für seinen Mandanten offen hält.Ich habe durch ihn meine Umgangssituation extrem verbessern können und dadurch eine viel bessere Umgangszeit mit meiner Tochter .Vielen dank Herr Haas für ihren Einsatz und ihre Geduld!
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