Ein­ver­nehm­li­che Schei­dung

Ein­ver­nehm­li­che Schei­dung heißt, dass die Ehe­leu­te bei­de die Schei­dung wol­len und nicht über Unter­halt, Zuge­winn­aus­gleich sowie Ver­sor­gungs­aus­gleich strei­ten. Das Gericht bestimmt den Ver­sor­gungs­aus­gleich und schei­det die Ehe.

Die ein­ver­nehm­li­che Schei­dung hat gegen­über der strei­ti­gen Schei­dung zahl­rei­che per­sön­li­che und wirt­schaft­li­che Vor­tei­le.

Das Gericht ist in sei­ner Ent­schei­dung über die Schei­dungs­fol­gen an das Gesetz gebun­den. Die­se Rege­lun­gen sind jedoch häu­fig für die Ehe­leu­te nicht güns­tig. Eine pri­va­te Ver­ein­ba­rung kann dage­gen maß­ge­schnei­dert auf die indi­vi­du­el­le Lage sowie auf die per­sön­li­che und wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der Ehe­gat­ten ein­ge­hen.

Eine ein­ver­nehm­li­che Ehe­schei­dung ist meist mit weni­ger Stress ver­bun­den. Davon pro­fi­tie­ren nicht nur die Ehe­leu­te, son­dern auch die Kin­der. Das Bezie­hungs­ge­flecht unter allen Betei­lig­ten hat eine gute Chan­ce auf Gene­sung. Zudem hilft die ein­ver­nehm­li­che Schei­dung, die Kos­ten gerin­ger zu hal­ten. Auch Hono­rar­ver­ein­ba­run­gen mit den Anwäl­ten statt der gesetz­li­chen Gebüh­ren sind mög­lich

Ver­mö­gens­wah­ren­de Schei­dung

Die ver­mö­gens­wah­ren­de Schei­dung ist eine Form der ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung. Die Auf­lö­sung von Ehen führt oft zu öko­no­misch unver­nünf­ti­gen und für alle Betei­lig­ten nach­tei­li­gen Ent­schei­dun­gen.

Neh­men wir ein Bei­spiel: Ein Ehe­part­ner ist gezwun­gen, sein Haus zu ver­kau­fen. Grund: Er hat den vom Gericht fest­ge­stell­ten Anspruch auf Zuge­winn­aus­gleich zu bedie­nen. Der Markt ist ungüns­tig. Der Kauf­preis ent­spricht nicht dem rea­len Wert. Ein ähn­li­ches Resul­tat kann die Zwangs­ver­stei­ge­rung eines Hau­ses bei nicht erziel­ba­rer Auf­tei­lung schaf­fen. Ein bit­te­rer Ver­lust für das Ver­mö­gen. Eine ein­ver­nehm­li­che Lösung könn­te ein ganz ande­res Ergeb­nis her­vor­brin­gen.

Ein Ehe­gat­te über­nimmt das Haus. Im Gegen­zug ver­zich­tet er im Rah­men der Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se ganz oder teil­wei­se auf die Zah­lung von Unter­halt, Zuge­winn- oder Ver­sor­gungs­aus­gleich. Das Haus bleibt womög­lich den Kin­dern als Erbe erhal­ten. In einer ent­spre­chen­den Schei­dungs­ver­ein­ba­rung kön­nen die Ehe­leu­te eine für bei­de Sei­ten gute Lösung fin­den.

Die­se häu­fig vor­kom­men­de Situa­ti­on kann nicht nur bei Immo­bi­li­en ein­tre­ten. Briefmarken‑, Uhren‑, Mün­zen- oder Old­ti­mer­samm­lun­gen kom­men eben­so in Betracht wie Anti­qui­tä­ten.

Schei­dung mit nur einem Anwalt

Wenn nur ein Betei­lig­ter von einem Anwalt/Anwältin ver­tre­ten wird, der ande­re Betei­lig­te in die Schei­dung ein­wil­ligt und kei­nen eige­nen Schei­dungs­an­trag stellt, spricht man „von einer Schei­dung mit nur einem Anwalt“.  Eine strei­ti­ge Schei­dung mit zwei Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen führt in der Regel zu hohen Kos­ten. Der stets ris­kan­te Pro­zess ist vol­ler Stress und zahl­rei­cher ande­rer Nach­tei­le. Bekann­ter­ma­ßen ist man bei Ent­schei­dun­gen von Gerich­ten hilf­los wie auf hoher See. Über­ra­schen­de Urtei­le gegen die Inter­es­sen bei­der Par­tei­en ver­län­gern den Streit und schaf­fen oft Rechts­un­si­cher­heit. Anders gesagt: Eine strei­ti­ge Schei­dung, geführt von zwei Rechts­an­wäl­ten, soll­te man sich finan­zi­ell und nerv­lich leis­ten kön­nen.

Wir kön­nen Ihnen nur emp­feh­len: Unter­neh­men Sie wenigs­tens einen Ver­such mit nur einem Anwalt. Gewin­nen Sie Ihren Part­ner dafür. Rech­nen Sie ihm die Alter­na­ti­ve vor. Es lohnt sich. Nach einem ers­ten per­sön­li­chen Gespräch mit Ihrem Anwalt steigt das Ein­ver­ständ­nis Ihres Part­ners meist rasch an.

Die gemein­sam von Ihnen, Ihrem Part­ner und uns erar­bei­te­te Schei­dungs­ver­ein­ba­rung wird nota­ri­ell beur­kun­det. Die Ver­ein­ba­rung regelt alle für die Schei­dung erfor­der­li­chen The­men (Unter­halt, Zuge­winn­aus­gleich, Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung mit womög­lich erb­ver­trag­li­cher Bin­dung zuguns­ten der Kin­der). Die Lösung ist auf Ihren indi­vi­du­el­len Bedarf zuge­schnit­ten.

Schei­dung im Unter­neh­men

Sie haben mit Ihrem Ehe­part­ner aktiv über Jah­re hin­weg gemein­sam ein Unter­neh­men auf­ge­baut. Zu Recht wol­len Sie Ihre auf­op­fe­rungs­wil­li­ge  Mit­ar­beit im Schei­dungs­ver­fah­ren ange­mes­sen ange­rech­net bekom­men. Wir haben aus zahl­rei­chen Fäl­len die Erfah­rung, die Sie jetzt brau­chen. Wir küm­mern uns um Sie und Ihr gutes Recht. Gemein­sam mit ihnen ermit­teln wir den Ihnen zuste­hen­den Zuge­winn und unter­stüt­zen Sie im Schei­dungs­ver­fah­ren nach allen Kräf­ten. Ihr Fami­li­en­an­walt macht das.

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René Haas

Rechts­an­walt in Mann­heim
Fach­an­walt für Familien­recht
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Zer­ti­fi­zier­ter Media­tor

Über mich

Ich bin aus Über­zeu­gung Rechts­an­walt, Inha­ber der Kanz­lei Anwalt- Kanz­lei-Haas in Mann­heim und seit mehr als 15 Jah­ren spe­zia­li­siert auf das Familien­recht und in die­sem Bereich tätig.

Für mich hat das Wohl mei­ner Man­dan­ten stets Prio­ri­tät!

  • Rechts­an­walts­tä­tig­keit: Fami­li­en- und Sozi­al­recht
  • Berufs­er­fah­rung / Aus­bil­dun­gen / Qua­li­fi­ka­tio­nen:
    • Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Ruprecht-Karls-Uni­ver­si­tät Hei­del­berg
    • Refe­ren­da­ri­at am Land­ge­richt Mann­heim mit Sta­tio­nen bei der Staats­an­walt­schaft Mann­heim, beim Amts­ge­richt Wein­heim und Mann­hei­mer Anwalts­kanz­lei­en
    • Zuge­las­sen als Rechts­an­walt seit 2006
    • Tätig als frei­er Mit­ar­bei­ter in Mann­hei­mer Anwalts­kanz­lei­en, dann Über­nah­me der Rechts­an­walts­kanz­lei Dr. iur. Elke Wormer im Jah­re 2008
    • Fach­an­walt für Familien­recht seit 2011
    • Fach­an­walt für Sozi­al­recht seit 2017
    • Aus­bil­dung zum Media­tor (Hei­del­ber­ger Insti­tut für Media­ti­on / Uni­ver­si­tät Hei­del­berg), zer­ti­fi­zier­ter Media­tor seit 2020
    • Seit 2005 Dozent bei der Hand­werks­kam­mer Mann­heim Rhein-Neckar-Oden­wald (Fort- und Wei­ter­bil­dung, Meis­ter­kur­se, Fach­wir­t/-in des Hand­werks)
    • Urhe­ber des Modells „Inte­grier­tes Familien­recht“

Neben mei­ner anwalt­li­chen Tätig­keit bin ich enger Netz­werk­part­ner des HIM | Bera­tung und Media­ti­on.

  • Media­ti­on: Durch­füh­rung von Media­tio­nen für Pri­vat­per­so­nen und in der Fami­lie, sowie für Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen.
  • Schwer­punkt: Tren­nung-Schei­dung, Erb­schaft, Familien­angelegen­heiten