Einvernehmliche Scheidung
Einvernehmliche Scheidung heißt, dass die Eheleute beide die Scheidung wollen und nicht über Unterhalt, Zugewinnausgleich sowie Versorgungsausgleich streiten. Das Gericht bestimmt den Versorgungsausgleich und scheidet die Ehe.
Die einvernehmliche Scheidung hat gegenüber der streitigen Scheidung zahlreiche persönliche und wirtschaftliche Vorteile.
Das Gericht ist in seiner Entscheidung über die Scheidungsfolgen an das Gesetz gebunden. Diese Regelungen sind jedoch häufig für die Eheleute nicht günstig. Eine private Vereinbarung kann dagegen maßgeschneidert auf die individuelle Lage sowie auf die persönliche und wirtschaftliche Situation der Ehegatten eingehen.
Eine einvernehmliche Ehescheidung ist meist mit weniger Stress verbunden. Davon profitieren nicht nur die Eheleute, sondern auch die Kinder. Das Beziehungsgeflecht unter allen Beteiligten hat eine gute Chance auf Genesung. Zudem hilft die einvernehmliche Scheidung, die Kosten geringer zu halten. Auch Honorarvereinbarungen mit den Anwälten statt der gesetzlichen Gebühren sind möglich
Vermögenswahrende Scheidung
Die vermögenswahrende Scheidung ist eine Form der einvernehmlichen Scheidung. Die Auflösung von Ehen führt oft zu ökonomisch unvernünftigen und für alle Beteiligten nachteiligen Entscheidungen.
Nehmen wir ein Beispiel: Ein Ehepartner ist gezwungen, sein Haus zu verkaufen. Grund: Er hat den vom Gericht festgestellten Anspruch auf Zugewinnausgleich zu bedienen. Der Markt ist ungünstig. Der Kaufpreis entspricht nicht dem realen Wert. Ein ähnliches Resultat kann die Zwangsversteigerung eines Hauses bei nicht erzielbarer Aufteilung schaffen. Ein bitterer Verlust für das Vermögen. Eine einvernehmliche Lösung könnte ein ganz anderes Ergebnis hervorbringen.
Ein Ehegatte übernimmt das Haus. Im Gegenzug verzichtet er im Rahmen der Vermögensverhältnisse ganz oder teilweise auf die Zahlung von Unterhalt, Zugewinn- oder Versorgungsausgleich. Das Haus bleibt womöglich den Kindern als Erbe erhalten. In einer entsprechenden Scheidungsvereinbarung können die Eheleute eine für beide Seiten gute Lösung finden.
Diese häufig vorkommende Situation kann nicht nur bei Immobilien eintreten. Briefmarken‑, Uhren‑, Münzen- oder Oldtimersammlungen kommen ebenso in Betracht wie Antiquitäten.
Scheidung mit nur einem Anwalt
Wenn nur ein Beteiligter von einem Anwalt/Anwältin vertreten wird, der andere Beteiligte in die Scheidung einwilligt und keinen eigenen Scheidungsantrag stellt, spricht man „von einer Scheidung mit nur einem Anwalt“. Eine streitige Scheidung mit zwei Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen führt in der Regel zu hohen Kosten. Der stets riskante Prozess ist voller Stress und zahlreicher anderer Nachteile. Bekanntermaßen ist man bei Entscheidungen von Gerichten hilflos wie auf hoher See. Überraschende Urteile gegen die Interessen beider Parteien verlängern den Streit und schaffen oft Rechtsunsicherheit. Anders gesagt: Eine streitige Scheidung, geführt von zwei Rechtsanwälten, sollte man sich finanziell und nervlich leisten können.
Wir können Ihnen nur empfehlen: Unternehmen Sie wenigstens einen Versuch mit nur einem Anwalt. Gewinnen Sie Ihren Partner dafür. Rechnen Sie ihm die Alternative vor. Es lohnt sich. Nach einem ersten persönlichen Gespräch mit Ihrem Anwalt steigt das Einverständnis Ihres Partners meist rasch an.
Die gemeinsam von Ihnen, Ihrem Partner und uns erarbeitete Scheidungsvereinbarung wird notariell beurkundet. Die Vereinbarung regelt alle für die Scheidung erforderlichen Themen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung mit womöglich erbvertraglicher Bindung zugunsten der Kinder). Die Lösung ist auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten.
Scheidung im Unternehmen
Sie haben mit Ihrem Ehepartner aktiv über Jahre hinweg gemeinsam ein Unternehmen aufgebaut. Zu Recht wollen Sie Ihre aufopferungswillige Mitarbeit im Scheidungsverfahren angemessen angerechnet bekommen. Wir haben aus zahlreichen Fällen die Erfahrung, die Sie jetzt brauchen. Wir kümmern uns um Sie und Ihr gutes Recht. Gemeinsam mit ihnen ermitteln wir den Ihnen zustehenden Zugewinn und unterstützen Sie im Scheidungsverfahren nach allen Kräften. Ihr Familienanwalt macht das.
Starten Sie online:
Wir sind für Sie da!
0621 — 20789
Montag — Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
14:00 bis 16:00 Uhr
René Haas
Rechtsanwalt in Mannheim
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Zertifizierter Mediator
Über mich
Ich bin aus Überzeugung Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei Anwalt- Kanzlei-Haas in Mannheim und seit mehr als 18 Jahren spezialisiert auf das Familienrecht und in diesem Bereich tätig.
Für mich hat das Wohl meiner Mandanten stets Priorität!
- Rechtsanwaltstätigkeit: Familien- und Sozialrecht
- Berufserfahrung / Ausbildungen / Qualifikationen:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
- Referendariat am Landgericht Mannheim mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, beim Amtsgericht Weinheim und Mannheimer Anwaltskanzleien
- Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2006
- Tätig als freier Mitarbeiter in Mannheimer Anwaltskanzleien, dann Übernahme der Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Elke Wormer im Jahre 2008
- Fachanwalt für Familienrecht seit 2011
- Fachanwalt für Sozialrecht seit 2017
- Ausbildung zum Mediator (Heidelberger Institut für Mediation / Universität Heidelberg), zertifizierter Mediator seit 2020
- Seit 2005 Dozent bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald (Fort- und Weiterbildung, Meisterkurse, Fachwirt/-in des Handwerks)
- Urheber des Modells „Integriertes Familienrecht“
- BEM-Beauftragter / BEM-Koordinator seit 2024
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich enger Netzwerkpartner des HIM | Beratung und Mediation.
- Mediation: Durchführung von Mediationen für Privatpersonen und in der Familie, sowie für Unternehmen und Organisationen.
- Schwerpunkt: Trennung-Scheidung, Erbschaft, Familienangelegenheiten