Ein­ver­nehm­li­che Schei­dung

Ein­ver­nehm­li­che Schei­dung heißt, dass die Ehe­leu­te bei­de die Schei­dung wol­len und nicht über Unter­halt, Zuge­winn­aus­gleich sowie Ver­sor­gungs­aus­gleich strei­ten. Das Gericht bestimmt den Ver­sor­gungs­aus­gleich und schei­det die Ehe.

Die ein­ver­nehm­li­che Schei­dung hat gegen­über der strei­ti­gen Schei­dung zahl­rei­che per­sön­li­che und wirt­schaft­li­che Vor­tei­le.

Das Gericht ist in sei­ner Ent­schei­dung über die Schei­dungs­fol­gen an das Gesetz gebun­den. Die­se Rege­lun­gen sind jedoch häu­fig für die Ehe­leu­te nicht güns­tig. Eine pri­va­te Ver­ein­ba­rung kann dage­gen maß­ge­schnei­dert auf die indi­vi­du­el­le Lage sowie auf die per­sön­li­che und wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der Ehe­gat­ten ein­ge­hen.

Eine ein­ver­nehm­li­che Ehe­schei­dung ist meist mit weni­ger Stress ver­bun­den. Davon pro­fi­tie­ren nicht nur die Ehe­leu­te, son­dern auch die Kin­der. Das Bezie­hungs­ge­flecht unter allen Betei­lig­ten hat eine gute Chan­ce auf Gene­sung. Zudem hilft die ein­ver­nehm­li­che Schei­dung, die Kos­ten gerin­ger zu hal­ten. Auch Hono­rar­ver­ein­ba­run­gen mit den Anwäl­ten statt der gesetz­li­chen Gebüh­ren sind mög­lich

Ver­mö­gens­wah­ren­de Schei­dung

Die ver­mö­gens­wah­ren­de Schei­dung ist eine Form der ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung. Die Auf­lö­sung von Ehen führt oft zu öko­no­misch unver­nünf­ti­gen und für alle Betei­lig­ten nach­tei­li­gen Ent­schei­dun­gen.

Neh­men wir ein Bei­spiel: Ein Ehe­part­ner ist gezwun­gen, sein Haus zu ver­kau­fen. Grund: Er hat den vom Gericht fest­ge­stell­ten Anspruch auf Zuge­winn­aus­gleich zu bedie­nen. Der Markt ist ungüns­tig. Der Kauf­preis ent­spricht nicht dem rea­len Wert. Ein ähn­li­ches Resul­tat kann die Zwangs­ver­stei­ge­rung eines Hau­ses bei nicht erziel­ba­rer Auf­tei­lung schaf­fen. Ein bit­te­rer Ver­lust für das Ver­mö­gen. Eine ein­ver­nehm­li­che Lösung könn­te ein ganz ande­res Ergeb­nis her­vor­brin­gen.

Ein Ehe­gat­te über­nimmt das Haus. Im Gegen­zug ver­zich­tet er im Rah­men der Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se ganz oder teil­wei­se auf die Zah­lung von Unter­halt, Zuge­winn- oder Ver­sor­gungs­aus­gleich. Das Haus bleibt womög­lich den Kin­dern als Erbe erhal­ten. In einer ent­spre­chen­den Schei­dungs­ver­ein­ba­rung kön­nen die Ehe­leu­te eine für bei­de Sei­ten gute Lösung fin­den.

Die­se häu­fig vor­kom­men­de Situa­ti­on kann nicht nur bei Immo­bi­li­en ein­tre­ten. Briefmarken‑, Uhren‑, Mün­zen- oder Old­ti­mer­samm­lun­gen kom­men eben­so in Betracht wie Anti­qui­tä­ten.

Schei­dung mit nur einem Anwalt

Wenn nur ein Betei­lig­ter von einem Anwalt/Anwältin ver­tre­ten wird, der ande­re Betei­lig­te in die Schei­dung ein­wil­ligt und kei­nen eige­nen Schei­dungs­an­trag stellt, spricht man „von einer Schei­dung mit nur einem Anwalt“.  Eine strei­ti­ge Schei­dung mit zwei Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen führt in der Regel zu hohen Kos­ten. Der stets ris­kan­te Pro­zess ist vol­ler Stress und zahl­rei­cher ande­rer Nach­tei­le. Bekann­ter­ma­ßen ist man bei Ent­schei­dun­gen von Gerich­ten hilf­los wie auf hoher See. Über­ra­schen­de Urtei­le gegen die Inter­es­sen bei­der Par­tei­en ver­län­gern den Streit und schaf­fen oft Rechts­un­si­cher­heit. Anders gesagt: Eine strei­ti­ge Schei­dung, geführt von zwei Rechts­an­wäl­ten, soll­te man sich finan­zi­ell und nerv­lich leis­ten kön­nen.

Wir kön­nen Ihnen nur emp­feh­len: Unter­neh­men Sie wenigs­tens einen Ver­such mit nur einem Anwalt. Gewin­nen Sie Ihren Part­ner dafür. Rech­nen Sie ihm die Alter­na­ti­ve vor. Es lohnt sich. Nach einem ers­ten per­sön­li­chen Gespräch mit Ihrem Anwalt steigt das Ein­ver­ständ­nis Ihres Part­ners meist rasch an.

Die gemein­sam von Ihnen, Ihrem Part­ner und uns erar­bei­te­te Schei­dungs­ver­ein­ba­rung wird nota­ri­ell beur­kun­det. Die Ver­ein­ba­rung regelt alle für die Schei­dung erfor­der­li­chen The­men (Unter­halt, Zuge­winn­aus­gleich, Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung mit womög­lich erb­ver­trag­li­cher Bin­dung zuguns­ten der Kin­der). Die Lösung ist auf Ihren indi­vi­du­el­len Bedarf zuge­schnit­ten.

Schei­dung im Unter­neh­men

Sie haben mit Ihrem Ehe­part­ner aktiv über Jah­re hin­weg gemein­sam ein Unter­neh­men auf­ge­baut. Zu Recht wol­len Sie Ihre auf­op­fe­rungs­wil­li­ge  Mit­ar­beit im Schei­dungs­ver­fah­ren ange­mes­sen ange­rech­net bekom­men. Wir haben aus zahl­rei­chen Fäl­len die Erfah­rung, die Sie jetzt brau­chen. Wir küm­mern uns um Sie und Ihr gutes Recht. Gemein­sam mit ihnen ermit­teln wir den Ihnen zuste­hen­den Zuge­winn und unter­stüt­zen Sie im Schei­dungs­ver­fah­ren nach allen Kräf­ten. Ihr Fami­li­en­an­walt macht das.

Jetzt per­sön­li­che Erst­be­ra­tung sichern:

Kon­takt
In wel­chem Bereich benö­ti­gen Sie Unter­stüt­zung? *
Wor­um geht es bei Ihnen? *
Wor­um geht es bei Ihnen? *

Anga­ben zu Ihrer Per­son

Wird gesendet

Wir sind für Sie da!

0621 — 20789

Mon­tag — Frei­tag
9:00 bis 12:00 Uhr

Mon­tag, Diens­tag, Don­ners­tag
14:00 bis 16:00 Uhr

René Haas

Rechts­an­walt in Mann­heim
Fach­an­walt für Familien­recht
Fach­an­walt für Sozi­al­recht
Zer­ti­fi­zier­ter Media­tor

Seit rund 20 Jah­ren beglei­te ich Men­schen in einer emo­tio­nal und finan­zi­ell her­aus­for­dern­den Pha­se – ob bei Schei­dung, Unter­halt oder kom­ple­xen Ver­mö­gens­fra­gen. Ich bie­te Ihnen Klar­heit, Ver­läss­lich­keit und per­sön­li­che Beglei­tung auf Augen­hö­he.

Mein Ziel: rechts­si­che­re Lösun­gen, die nach­hal­tig trag­fä­hig sind und unnö­ti­ge Kon­flik­te ver­mei­den.