• Rechts­an­walt Mann­heim – Schei­dung Online

    Fach­an­walt digi­tal beauf­tra­gen

Online-Schei­dung ein­rei­chen

Star­ten Sie jetzt schnell und unkom­pli­ziert Ihre Schei­dung. Fül­len Sie dazu das Online-Schei­dungs­for­mu­lar aus.

Für Rück­fra­gen wäh­rend des gesam­ten Schei­dungs­ver­fah­rens ste­hen Ihnen mein Team und ich ger­ne zur Ver­fü­gung.

Wer den Ent­schluss fasst, sich scheiden zu las­sen, hat dies in der Regel sehr gründ­lich über­legt. Das Gesetz sieht zum Schutz vor über­has­te­ten Ent­schei­dun­gen eine Rege­lung vor: Eine Schei­dung setzt (mit weni­gen Aus­nah­men) zwin­gend vor­aus, dass das Ehe­paar ein Jahr lang getrennt gelebt hat (Tren­nungs­jahr).

Wenn die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind, spricht aber nichts dage­gen und alles dafür, die Schei­dung so schnell wie mög­lich über die Büh­ne zu brin­gen. Mit dem Online-Schei­dungs­an­trag stel­len Sie dem Anwalt alle für Ihre Schei­dung erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung. Der Anwalt kann Ihre Schei­dung sofort in Gang set­zen.

Eine Schei­dung hat weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen – sowohl finan­zi­ell (Auf­tei­lung von Ver­mö­gen, Unter­halt, Ren­te) als auch in ande­ren Berei­chen, ins­be­son­de­re wenn Kin­der betrof­fen sind. Das Gesetz sieht daher Schutz­me­cha­nis­men vor, um die recht­li­chen Inter­es­sen aller Par­tei­en opti­mal zu wah­ren: Grund­sätz­lich benö­tigt jeder Ehe­part­ner einen eige­nen Anwalt.

Aller­dings ist nicht jede Schei­dung pro­ble­ma­tisch. Wenn sich bei­de Par­tei­en einig sind, besteht die Mög­lich­keit, auf einen zwei­ten Anwalt zu ver­zich­ten, was die Anwalts­kos­ten hal­biert. Eine ein­ver­nehm­li­che Schei­dung durch einen Anwalt online ein­zu­rei­chen, spart zusätz­lich Zeit und Geld.

Rechts­an­walt Haas klärt mit Ihnen, ob die Vor­aus­set­zun­gen für eine ein­ver­nehm­li­che Schei­dung vor­lie­gen, und gibt Ihnen eine fun­dier­te Emp­feh­lung für das wei­te­re Vor­ge­hen.

Fach­an­walt für Schei­dungs­recht mit über 18 Jah­ren Erfah­rung

Als auf Schei­dungs­recht spe­zia­li­sier­ter Anwalt bie­te ich umfas­sen­de Unter­stüt­zung und Bera­tung bei (Online-) Schei­dungs­ver­fah­ren.

  • Jähr­lich mehr als 250 fami­li­en­recht­li­che Man­da­te
  • Als Online-Anwalt deutsch­land­weit tätig – kein Anwalt vor Ort nötig
  • Kon­se­quen­te Ver­tre­tung der Inter­es­sen des Man­dan­ten
  • Daten sind 24 h am Tag über­mit­tel­bar; unab­hän­gig von Öff­nungs­zei­ten und dem Auf­ent­halts­ort
  • Auch bei einer Online-Schei­dung eine kom­pe­ten­te Betreu­ung durch den spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walt

Haben Sie Fra­gen zur Online-Schei­dung?

Kon­tak­tie­ren Sie mich

René Haas – Ihr Exper­te für Schei­dungs- und Familien­recht in Mann­heim

Online Schei­dungs­for­mu­lar

Bit­te fül­len Sie das For­mu­lar sorg­fäl­tig und so voll­stän­dig wie mög­lich aus. Bei Fra­gen zum For­mu­lar ste­hen wir Ihnen unter der Tele­fon­num­mer 0621 – 20789 ger­ne zur Ver­fü­gung. Soll­ten Sie bei bestimm­ten Anga­ben unsi­cher sein, las­sen Sie die­se Fel­der bit­te frei. Wir wer­den die­se Punk­te anschlie­ßend gemein­sam klä­ren. Am Ende des For­mu­lars fin­den Sie ein Feld für Ihre Anmer­kun­gen und Fra­gen.

Online Schei­dungs­an­trag

Mei­ne per­sön­li­chen Anga­ben

Anga­ben zum Ehe­part­ner

Anga­ben zur Ehe

Liegt Ihnen die Hei­rats­ur­kun­de vor?
Die Hei­rats­ur­kun­de wird benö­tigt, kann aber auch nach­ge­reicht wer­den.

Maxi­ma­le Datei­grö­ße: 8MB

Sie fin­den die Hei­rats­ein­trag Nr. auf der Hei­rats­ur­kun­de. Kann ggf. nach­ge­reicht wer­den.
Waren Sie vor der jet­zi­gen Ehe schon ein­mal ver­hei­ra­tet?

Unter wel­cher Anschrift haben die Ehe­gat­ten vor der Tren­nung gemein­sam gelebt?

Anga­ben zur Tren­nung:

Die Tren­nung kann auch ohne Aus­zug in der gemein­sa­men Woh­nung erfolgt sein.

Kin­der:

Anga­ben zu Kind(ern)

Lie­gen Ihnen Geburts­ur­kun­den des Kin­des bzw. der Kin­der vor?
Geburts­ur­kun­den wer­den benö­tigt, kön­nen aber auch nach­ge­reicht wer­den.

Maxi­ma­le Datei­grö­ße: 8MB

Anga­ben zur Schei­dung:

Maxi­ma­le Datei­grö­ße: 52.43MB

Wenn Sie das Schrift­stück ein­ge­scannt haben, kön­nen Sie die Datei hier anfü­gen — sonst rei­chen Sie das bit­te nach.
Der Aus­schluss des Ver­sor­gungs­aus­gleichs kann bei­spiels­wei­se in Betracht kom­men, wenn der Berech­tig­te eine aus­rei­chen­de Alters­vor­sor­ge hat und die Durch­füh­rung des Ver­sor­gungs­aus­glei­ches für den Ver­pflich­te­ten eine unbil­li­ge Här­te wäre. Hat der Berech­tig­te über einen län­ge­ren Zeit­raum kei­nen Bei­trag zum Fami­li­en­un­ter­halt geleis­tet, kann auch das ein Grund sein, den Ver­sor­gungs­aus­gleich aus­zu­schlie­ßen.

Anga­ben zum Ein­kom­men:

Das Gericht setzt den sog. Gegen­stands­wert des Ver­fah­rens abhän­gig vom Ein­kom­men der Betei­lig­ten fest. Wenn Sie das Ein­kom­men Ihres Part­ners nicht ken­nen, genügt auch eine unge­fäh­re Anga­be.
net­to (aus­be­zahlt) pro Monat
net­to (aus­be­zahlt) pro Monat
Möch­ten Sie Anga­ben zu Ihrem Ver­mö­gen machen?

Um wel­che (grö­ße­ren) Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de han­delt es sich?

Eigen­tum von
erwor­ben
Haben Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung?
sofern bekannt

Kon­takt­da­ten:

Bit­te geben Sie an, wie Sie zur wei­te­ren Abwick­lung Ihrer Schei­dung zu errei­chen sind.

Sons­ti­ges:

Wird gesendet
Ihre Daten wer­den mit dem For­mu­lar ver­schlüs­selt über­tra­gen. Der Anwalt und alle Mit­ar­bei­ter der Kanz­lei sind gesetz­lich zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet.

Schei­dung ohne Anwalt? War­um ein Anwalt uner­läss­lich ist

Eine Schei­dung ohne einen Anwalt ein­zu­rei­chen, ist nicht mög­lich. Die gesetz­li­chen Rege­lun­gen in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land sehen vor, dass für das Ehe­schei­dungs­ver­fah­ren ein sog. „Anwalts­zwang“ herrscht. Der­je­ni­ge Ehe­part­ner, der den Antrag auf Ehe­schei­dung stellt, muss anwalt­lich ver­tre­ten sein.
Ein Antrag auf Schei­dung ohne einen Anwalt kann daher bei Gericht nicht wirk­sam ein­ge­reicht wer­den.

Ist ein gemein­sa­mer Anwalt für eine Schei­dung mög­lich?

Für das Ver­fah­ren der Ehe­schei­dung ist min­des­tens ein Anwalt erfor­der­lich. Bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung reicht es in der Regel aus, wenn nur ein Ehe­gat­te anwalt­lich ver­tre­ten ist. Ein gemein­sa­mer Anwalt ist den­noch Inter­es­sen­ver­tre­ter, wes­halb nur ein Ehe­gat­te durch einen Anwalt ver­tre­ten wer­den kann.

Sind alle Tren­nungs- und Schei­dungs­fol­gen geklärt, genügt es, wenn ein Ehe­gat­te den Antrag auf Ehe­schei­dung stellt und der ande­re die­sem zustimmt. Für die­se Zustim­mung benö­tigt der ande­re Ehe­gat­te im Schei­dungs­ver­fah­ren kei­nen eige­nen Anwalt. Die Ehe­gat­ten kön­nen ver­ein­ba­ren, die Kos­ten des Anwalts zu tei­len.

FAQs zum The­ma Online-Schei­dung

Bei einer Online-Schei­dung sind Sie zeit­lich fle­xi­bel und kön­nen die erfor­der­li­chen Daten sowie Urkun­den (Hei­rats- und Geburts­ur­kun­de) online über­mit­teln. Der Antrag auf Ehe­schei­dung wird hier erstellt und Ihnen inner­halb weni­ger Tage zur Über­prü­fung zuge­sandt.

Die Kos­ten für eine Schei­dung, unab­hän­gig ob online oder kon­ven­tio­nell, ori­en­tie­ren sich zunächst am jewei­li­gen Ein­kom­men der Ehe­part­ner. Dabei wird das durch­schnitt­li­che Ein­kom­men der letz­ten drei Mona­te für jeden Ehe­gat­ten zugrun­de gelegt und die bei­den Sum­men addiert. Hin­zu kommt ein pau­scha­ler Betrag in Höhe von 1.000 EUR für den soge­nann­ten Ver­sor­gungs­aus­gleich (Aus­gleich der Ren­ten­an­wart­schaf­ten). Aus dem so ermit­tel­ten vor­läu­fi­gen Ver­fah­rens­wert erge­ben sich die Gerichts- und Anwalts­kos­ten.

Der Ehe­part­ner, der den Antrag bei Gericht ein­reicht, ist ver­pflich­tet, die Gerichts­kos­ten zunächst in vol­ler Höhe zu zah­len. Am Ende des Ver­fah­rens wer­den die Gerichts­kos­ten gegen­ein­an­der auf­ge­ho­ben, das heißt, jeder Ehe­part­ner trägt die Hälf­te der Kos­ten.

Die Anwalts­kos­ten trägt der Ehe­part­ner, der den Anwalt beauf­tragt. Bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung kön­nen die Ehe­part­ner ver­ein­ba­ren, dass auch die­se Kos­ten jeweils hälf­tig auf­ge­teilt wer­den.

Wenn man die Kos­ten der Ehe­schei­dung (Gerichts- und Anwalts­kos­ten) nicht auf­brin­gen kann, gibt es die Mög­lich­keit, hier­für einen Antrag auf „Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe“ zu stel­len. Hier­bei sind die per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se anzu­ge­ben. Das Gericht prüft jeweils indi­vi­du­ell, ob die Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen.

Auch bei einer Online-Schei­dung benö­tigt der Ehe­part­ner, der die Schei­dung ein­reicht, einen Anwalt, da gesetz­li­cher Anwalts­zwang besteht. Der ande­re Ehe­part­ner, der als Antrags­geg­ner am Ver­fah­ren betei­ligt ist, kann der Schei­dung zustim­men, ohne einen eige­nen Anwalt zu benö­ti­gen.

Über das vor­han­de­ne For­mu­lar wer­den alle wich­ti­gen Daten für den Antrag auf Ehe­schei­dung erfasst. Nach Prü­fung erfolgt zeit­nah ein tele­fo­ni­scher Rück­ruf, um das wei­te­re Vor­ge­hen zu bespre­chen und offe­ne Fra­gen zu klä­ren. Anschlie­ßend wird ein Antrag auf Ehe­schei­dung erstellt und mit dem Antrag­stel­ler bzw. dem Antrags­geg­ner bespro­chen. Nach der ent­spre­chen­den Frei­ga­be wird der Antrag bei Gericht ein­ge­reicht. In der Regel, ins­be­son­de­re bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung, ist kein per­sön­li­cher Anwalts­be­such erfor­der­lich. Das gesam­te Ver­fah­ren kann tele­fo­nisch oder per Video­call zwi­schen Ihnen und dem Anwalt unkom­pli­ziert bespro­chen und durch­ge­führt wer­den.

Die Dau­er einer Online-Schei­dung unter­schei­det sich nur uner­heb­lich von einer nor­ma­len Schei­dung, doch spa­ren Sie Zeit durch die unkom­pli­zier­te Kon­takt­auf­nah­me, die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung der Daten (Schei­dungs­for­mu­lar nebst der erfor­der­li­chen Urkun­den) und die elek­tro­ni­sche Bear­bei­tung. Lie­gen die Schei­dungs­vor­aus­set­zun­gen vor, d.h., ist das Tren­nungs­jahr abge­lau­fen, wird Ihnen der Ent­wurf des Antrags auf Ehe­schei­dung inner­halb kur­zer Zeit zur Durch­sicht über­mit­telt, sodass dann der Antrag bei Gericht ein­ge­reicht wer­den kann.

Zur „nor­ma­len“ Schei­dung erge­ben sich kei­ne Nach­tei­le. Sie erhal­ten von Anfang an eine pro­fes­sio­nel­le anwalt­li­che Bera­tung und Betreu­ung durch einen erfah­re­nen Fach­an­walt für Familien­recht. Ein­zig die Kon­takt­auf­nah­me und die Kom­mu­ni­ka­ti­on sind schnel­ler, effek­ti­ver und erfol­gen im Regel­fall auf elek­tro­ni­schem Wege.

Ich ver­tre­te Man­dan­ten deutsch­land­weit und kann den Antrag auf Ehe­schei­dung für Sie bei allen deut­schen Amts­ge­rich­ten (Fami­li­en­ge­rich­ten) ein­rei­chen. Auf­grund des vor­han­de­nen Netz­wer­kes wird Sie auch stets ein erfah­re­ner Kol­le­ge beim Ter­min beglei­ten und als Ansprech­part­ner zur Ver­fü­gung ste­hen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Ehe­gat­ten bei der Schei­dung per­sön­lich bei Gericht erschei­nen müs­sen und dort auch per­sön­lich ange­hört wer­den. Es gibt auch die Mög­lich­keit, dass eine Ver­hand­lung beim Fami­li­en­ge­richt mit­tels Video-Über­tra­gung statt­fin­den kann. Hier­zu ist ein ent­spre­chen­der Antrag erfor­der­lich, über wel­chen das Gericht ent­schei­den muss.

Das könn­te Sie auch inter­es­sie­ren

Schei­dungs­an­walt

Alles Wich­ti­ge rund um das Schei­dungs­ver­fah­ren und wie wir Sie dabei unter­stüt­zen kön­nen.

Sor­ge­recht

Mehr zum The­ma Sor­ge­recht im Tren­nungs- bzw. Schei­dungs­fall.

Unter­halt

Was steht wem zu und wer muss was zah­len? Wir bera­ten zum The­ma Unter­halt.

Star­ten Sie online:

Kon­takt
In wel­chem Bereich benö­ti­gen Sie Unter­stüt­zung? *
Wor­um geht es bei Ihnen? *
Wor­um geht es bei Ihnen? *

Anga­ben zu Ihrer Per­son

Wird gesendet

Wir sind für Sie da!

0621 — 20789

Mon­tag — Frei­tag
9:00 bis 12:00 Uhr

Mon­tag, Diens­tag, Don­ners­tag
14:00 bis 16:00 Uhr

René Haas

Rechts­an­walt in Mann­heim
Fach­an­walt für Familien­recht
Fach­an­walt für Sozi­al­recht
Zer­ti­fi­zier­ter Media­tor

Über mich

Ich bin aus Über­zeu­gung Rechts­an­walt, Inha­ber der Kanz­lei Anwalt- Kanz­lei-Haas in Mann­heim und seit mehr als 18 Jah­ren spe­zia­li­siert auf das Familien­recht und in die­sem Bereich tätig.

Für mich hat das Wohl mei­ner Man­dan­ten stets Prio­ri­tät!

  • Rechts­an­walts­tä­tig­keit: Fami­li­en- und Sozi­al­recht
  • Berufs­er­fah­rung / Aus­bil­dun­gen / Qua­li­fi­ka­tio­nen:
    • Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Ruprecht-Karls-Uni­ver­si­tät Hei­del­berg
    • Refe­ren­da­ri­at am Land­ge­richt Mann­heim mit Sta­tio­nen bei der Staats­an­walt­schaft Mann­heim, beim Amts­ge­richt Wein­heim und Mann­hei­mer Anwalts­kanz­lei­en
    • Zuge­las­sen als Rechts­an­walt seit 2006
    • Tätig als frei­er Mit­ar­bei­ter in Mann­hei­mer Anwalts­kanz­lei­en, dann Über­nah­me der Rechts­an­walts­kanz­lei Dr. iur. Elke Wormer im Jah­re 2008
    • Fach­an­walt für Familien­recht seit 2011
    • Fach­an­walt für Sozi­al­recht seit 2017
    • Aus­bil­dung zum Media­tor (Hei­del­ber­ger Insti­tut für Media­ti­on / Uni­ver­si­tät Hei­del­berg), zer­ti­fi­zier­ter Media­tor seit 2020
    • Seit 2005 Dozent bei der Hand­werks­kam­mer Mann­heim Rhein-Neckar-Oden­wald (Fort- und Wei­ter­bil­dung, Meis­ter­kur­se, Fach­wir­t/-in des Hand­werks)
    • Urhe­ber des Modells „Inte­grier­tes Familien­recht“
    • BEM-Beauf­trag­ter / BEM-Koor­di­na­tor seit 2024

Neben mei­ner anwalt­li­chen Tätig­keit bin ich enger Netz­werk­part­ner des HIM | Bera­tung und Media­ti­on.

  • Media­ti­on: Durch­füh­rung von Media­tio­nen für Pri­vat­per­so­nen und in der Fami­lie, sowie für Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen.
  • Schwer­punkt: Tren­nung-Schei­dung, Erb­schaft, Familien­angelegen­heiten