• Fach­an­walt für Familien­recht in Mann­heim

    Der Spe­zia­list für Ihre Schei­dung

Online-Schei­dung

Star­ten Sie jetzt unkom­pli­ziert, schnell Ihre Schei­dung und fül­len Sie das Online-Schei­dungs­for­mu­lar aus. Wäh­rend des gesam­ten Schei­dungs­ver­fah­rens ste­hen Ihnen mein Team und ich ihnen für Rück­fra­gen zur Ver­fü­gung

Wer zu dem Ent­schluss kommt, sich scheiden las­sen zu wol­len, hat sich das in aller Regel sehr gründ­lich über­legt. Das Gesetz sieht extra einen Schutz vor über­has­te­ten Ent­schei­dun­gen vor: Die Schei­dung setzt (von ganz weni­gen Aus­nah­men abge­se­hen) zwin­gend vor­aus, dass das Ehe­paar ein Jahr lang getrennt gelebt hat (Tren­nungs­jahr).

Wenn die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind, spricht aber nichts dage­gen und alles dafür, die Schei­dung so schnell wie mög­lich über die Büh­ne zu brin­gen. Mit dem Online-Schei­dungs­an­trag stel­len Sie dem Anwalt alle für Ihre Schei­dung erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung. Der Anwalt kann Ihre Schei­dung sofort in Gang set­zen.

Die Schei­dung hat weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen – in finan­zi­el­ler Hin­sicht (Auf­tei­lung von Ver­mö­gen, Unter­halt, Ren­te) und dar­über hin­aus, vor allem wenn Kin­der betrof­fen sind. Auch hier sieht das Gesetz einen Schutz vor, damit die recht­li­chen Inter­es­sen aller Par­tei­en opti­mal gewahrt wer­den: Jeder der Ehe­part­ner braucht grund­sätz­lich einen eige­nen Anwalt.

Nicht jede Ehe­schei­dung ist pro­ble­ma­tisch. Wenn sich bei­de Par­tei­en einig sind, gibt es die Mög­lich­keit, auf einen Anwalt zu ver­zich­ten. Das hal­biert die Anwalts­kos­ten!

Rechts­an­walt Haas klärt mit Ihnen, ob die Vor­aus­set­zun­gen für eine ein­ver­nehm­li­che Ehe­schei­dung vor­lie­gen und gibt Ihnen eine fun­dier­te Emp­feh­lung für das wei­te­re Vor­ge­hen.

Online Schei­dungs­for­mu­lar

Bit­te fül­len Sie das For­mu­lar sorg­fäl­tig und mög­lichst voll­stän­dig aus. Wenn Sie Fra­gen zum  For­mu­lar haben, rufen Sie ger­ne an: 0621 – 20789. Oder las­sen Sie weg, wo Sie unsi­cher sind und wir klä­ren das im Nach­gang. Ganz am Ende des For­mu­lars gibt es ein Feld für Ihre Anmer­kun­gen und Fra­gen.

Online Schei­dungs­an­trag

Mei­ne per­sön­li­chen Anga­ben

Anga­ben zum Ehe­part­ner

Anga­ben zur Ehe

Liegt Ihnen die Hei­rats­ur­kun­de vor?
Die Hei­rats­ur­kun­de wird benö­tigt, kann aber auch nach­ge­reicht wer­den.

Maxi­mum file size: 8MB

Sie fin­den die Hei­rats­ein­trag Nr. auf der Hei­rats­ur­kun­de. Kann ggf. nach­ge­reicht wer­den.
Waren Sie vor der jet­zi­gen Ehe schon ein­mal ver­hei­ra­tet?

Unter wel­cher Anschrift haben die Ehe­gat­ten vor der Tren­nung gemein­sam gelebt?

Anga­ben zur Tren­nung:

Die Tren­nung kann auch ohne Aus­zug in der gemein­sa­men Woh­nung erfolgt sein.

Kin­der:

Anga­ben zu Kind(ern)

Lie­gen Ihnen Geburts­ur­kun­den des Kin­des bzw. der Kin­der vor?
Geburts­ur­kun­den wer­den benö­tigt, kön­nen aber auch nach­ge­reicht wer­den.

Maxi­mum file size: 8MB

Anga­ben zur Schei­dung:

Maxi­mum file size: 52.43MB

Wenn Sie das Schrift­stück ein­ge­scannt haben, kön­nen Sie die Datei hier anfü­gen — sonst rei­chen Sie das bit­te nach.
Der Aus­schluss des Ver­sor­gungs­aus­gleichs kann bei­spiels­wei­se in Betracht kom­men, wenn der Berech­tig­te eine aus­rei­chen­de Alters­vor­sor­ge hat und die Durch­füh­rung des Ver­sor­gungs­aus­glei­ches für den Ver­pflich­te­ten eine unbil­li­ge Här­te wäre. Hat der Berech­tig­te über einen län­ge­ren Zeit­raum kei­nen Bei­trag zum Fami­li­en­un­ter­halt geleis­tet, kann auch das ein Grund sein, den Ver­sor­gungs­aus­gleich aus­zu­schlie­ßen.

Anga­ben zum Ein­kom­men:

Das Gericht setzt den sog. Gegen­stands­wert des Ver­fah­rens abhän­gig vom Ein­kom­men der Betei­lig­ten fest. Wenn Sie das Ein­kom­men Ihres Part­ners nicht ken­nen, genügt auch eine unge­fäh­re Anga­be.
net­to (aus­be­zahlt) pro Monat
net­to (aus­be­zahlt) pro Monat
Möch­ten Sie Anga­ben zu Ihrem Ver­mö­gen machen?

Um wel­che (grö­ße­ren) Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de han­delt es sich?

Eigen­tum von
erwor­ben
Haben Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung?
sofern bekannt

Kon­takt­da­ten:

Bit­te geben Sie an, wie Sie zur wei­te­ren Abwick­lung Ihrer Schei­dung zu errei­chen sind.

Sons­ti­ges:

Wird gesendet
Ihre Daten wer­den mit dem For­mu­lar ver­schlüs­selt über­tra­gen. Der Anwalt und alle Mit­ar­bei­ter der Kanz­lei sind gesetz­lich zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet.

Bit­te fül­len Sie das For­mu­lar sorg­fäl­tig und mög­lichst voll­stän­dig aus. Wenn Sie Fra­gen zum  For­mu­lar haben, rufen Sie ger­ne an: 0621 – 20789. Oder las­sen Sie weg, wo Sie unsi­cher sind und wir klä­ren das im Nach­gang. Ganz am Endes des For­mu­lars fin­den Sie ein Feld für Ihre Anmer­kun­gen und Fra­gen.