• Online-Schei­dung
    Fach­an­walt für Familien­recht

    Digi­tal beauf­tra­gen. Per­sön­lich beglei­tet.

  • Rechtsanwalt René Haas in seiner Kanzlei in Mannheim

Online-Schei­dung

Digi­tal beauf­tra­gen. Per­sön­lich beglei­tet.

Ihre Schei­dung digi­tal vor­be­rei­ten

Über­mit­teln Sie die für Ihre Schei­dung erfor­der­li­chen Anga­ben und Unter­la­gen bequem über das Online-For­mu­lar. Fel­der, bei denen Sie unsi­cher sind, kön­nen zunächst offen­blei­ben.

René Haas prüft Ihre Anga­ben per­sön­lich, klärt offe­ne Fra­gen mit Ihnen und bespricht die nächs­ten Schrit­te. Die recht­li­che Bera­tung und Ver­tre­tung blei­ben auch bei der digi­ta­len Beauf­tra­gung per­sön­lich.

  • René Haas im persönlichen Beratungsgespräch

Fach­an­walt für Familien­recht

Online beauf­tragt. Per­sön­lich von René Haas geführt.

Das Online-For­mu­lar ver­ein­facht den Ein­stieg und die Über­mitt­lung Ihrer Anga­ben und Unter­la­gen. Ihre Schei­dung wird den­noch nicht anonym oder auto­ma­ti­siert bear­bei­tet.

René Haas prüft Ihre Situa­ti­on per­sön­lich, klärt offe­ne recht­li­che und wirt­schaft­li­che Fra­gen und stimmt die nächs­ten Schrit­te direkt mit Ihnen ab. Er bleibt Ihr Ansprech­part­ner vom ers­ten Kon­takt bis zum Abschluss des Schei­dungs­ver­fah­rens.

Mehr als 20 Jah­re fami­li­en­recht­li­che Erfah­rung ver­bin­den sich mit einem digi­ta­len Ablauf und per­sön­li­cher anwalt­li­cher Ver­ant­wor­tung.

Online-Schei­dung star­ten

Fül­len Sie das For­mu­lar so weit aus, wie es Ihnen der­zeit mög­lich ist. Unkla­re Anga­ben und feh­len­de Unter­la­gen kön­nen anschlie­ßend per­sön­lich mit Ihnen abge­stimmt und nach­ge­reicht wer­den.

Online Schei­dungs­an­trag

Mei­ne per­sön­li­chen Anga­ben

Anga­ben zum Ehe­part­ner

Anga­ben zur Ehe

Hin­weis: In der Regel ist das gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne “Tren­nungs­jahr” ein­zu­hal­ten und eine Ein­rei­chung der Ehe­schei­dung kann erst eini­ge Wochen vor Ablauf des Tren­nungs­jah­res erfol­gen.
Liegt Ihnen die Hei­rats­ur­kun­de vor?
Die Hei­rats­ur­kun­de wird benö­tigt, kann aber auch nach­ge­reicht wer­den.

Maxi­ma­le Datei­grö­ße: 8MB

Sie fin­den die Hei­rats­ein­trag Nr. auf der Hei­rats­ur­kun­de. Kann ggf. nach­ge­reicht wer­den.

Unter wel­cher Anschrift haben die Ehe­gat­ten vor der Tren­nung gemein­sam gelebt?

Kin­der:

Anga­ben zu Kind(ern)

Lie­gen Ihnen Geburts­ur­kun­den des Kin­des bzw. der Kin­der vor?
Geburts­ur­kun­den wer­den benö­tigt, kön­nen aber auch nach­ge­reicht wer­den.

Maxi­ma­le Datei­grö­ße: 8MB

Kon­takt­da­ten:

Bit­te geben Sie an, wie Sie zur wei­te­ren Abwick­lung Ihrer Schei­dung zu errei­chen sind.

Sons­ti­ges:

Wird gesendet
Ihre Daten wer­den mit dem For­mu­lar ver­schlüs­selt über­tra­gen. Der Anwalt und alle Mit­ar­bei­ter der Kanz­lei sind gesetz­lich zur Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­tet.

Wie es nach dem Absen­den wei­ter­geht

Das Absen­den des For­mu­lars ist der ers­te Schritt. Ihre Anga­ben wer­den anschlie­ßend per­sön­lich geprüft, bevor das wei­te­re Vor­ge­hen ver­bind­lich mit Ihnen abge­stimmt wird.

Schritt 1

Per­sön­li­che Prü­fung

René Haas prüft Ihre Anga­ben und Unter­la­gen. Feh­len­de Infor­ma­tio­nen oder offe­ne recht­li­che Fra­gen wer­den dabei iden­ti­fi­ziert.

Schritt 2

Per­sön­li­che Abstim­mung

Das wei­te­re Vor­ge­hen, erfor­der­li­che Ergän­zun­gen und die Beauf­tra­gung wer­den direkt mit Ihnen bespro­chen. Sie erhal­ten Gele­gen­heit, offe­ne Fra­gen zu klä­ren.

Schritt 3

Vor­be­rei­tung des Schei­dungs­an­trags

Nach der Man­da­tie­rung und abschlie­ßen­den Abstim­mung wird der Schei­dungs­an­trag vor­be­rei­tet und beim zustän­di­gen Fami­li­en­ge­richt ein­ge­reicht.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Online-Schei­dung

Die Online-Schei­dung eig­net sich für Ehe­part­ner, die ihre Anga­ben und Unter­la­gen digi­tal über­mit­teln und die Abstim­mung tele­fo­nisch oder per Video durch­füh­ren möch­ten. Beson­ders unkom­pli­ziert ist der Ablauf, wenn die Tren­nung voll­zo­gen und wesent­li­che Schei­dungs­fol­gen bereits geklärt sind. Bestehen noch offe­ne Fra­gen zu Unter­halt, Ver­mö­gen, Immo­bi­li­en oder gemein­sa­men Kin­dern, wer­den die­se vor der Ein­rei­chung per­sön­lich mit Ihnen bespro­chen.

Der Schei­dungs­an­trag muss durch einen Rechts­an­walt beim Fami­li­en­ge­richt ein­ge­reicht wer­den. Bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung benö­tigt der ande­re Ehe­part­ner nicht zwin­gend einen eige­nen Anwalt, wenn er ledig­lich der Schei­dung zustimmt. Möch­te er eige­ne Anträ­ge stel­len oder sei­ne Inter­es­sen unab­hän­gig prü­fen und ver­tre­ten las­sen, benö­tigt er eine eige­ne anwalt­li­che Ver­tre­tung.

Die digi­ta­le Abwick­lung führt nicht auto­ma­tisch zu nied­ri­ge­ren gesetz­li­chen Gerichts- oder Anwalts­kos­ten. Maß­geb­lich ist der vom Fami­li­en­ge­richt fest­ge­setz­te Ver­fah­rens­wert. Dabei wer­den ins­be­son­de­re die Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se der Ehe­part­ner sowie Umfang und Bedeu­tung des Ver­fah­rens berück­sich­tigt. Für den Ver­sor­gungs­aus­gleich und wei­te­re gericht­lich behan­del­te Fol­ge­sa­chen kön­nen zusätz­li­che Ver­fah­rens­wer­te ent­ste­hen.

Die digi­ta­le Über­mitt­lung kann die Vor­be­rei­tung und Abstim­mung ver­ein­fa­chen. Auf die Bear­bei­tungs­dau­er des Fami­li­en­ge­richts hat die Online-Beauf­tra­gung jedoch kei­nen unmit­tel­ba­ren Ein­fluss. Wie lan­ge das Ver­fah­ren dau­ert, hängt unter ande­rem vom Ablauf des Tren­nungs­jah­res, der Voll­stän­dig­keit der Unter­la­gen, dem Ver­sor­gungs­aus­gleich und mög­li­chen wei­te­ren Fol­ge­sa­chen ab.

Das Fami­li­en­ge­richt soll das per­sön­li­che Erschei­nen der Ehe­part­ner anord­nen und bei­de zur Schei­dung anhö­ren. Unter den gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen kann eine Teil­nah­me per Bild- und Ton­über­tra­gung mög­lich sein. Ob der Ter­min in Prä­senz oder per Video statt­fin­det, ent­schei­det das zustän­di­ge Gericht im kon­kre­ten Ver­fah­ren.

Kön­nen Sie die Kos­ten des Schei­dungs­ver­fah­rens auf­grund Ihrer per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se nicht oder nur teil­wei­se tra­gen, kann Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe bean­tragt wer­den. Das Fami­li­en­ge­richt prüft anhand Ihrer Ein­künf­te, Ihres Ver­mö­gens und Ihrer lau­fen­den Belas­tun­gen, ob die Vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen und ob gege­be­nen­falls Raten zu zah­len sind.

Wei­te­re The­men im Familien­recht

Schei­dung in Mann­heim

Per­sön­li­che und stra­te­gi­sche Bera­tung zu Tren­nung, Schei­dungs­an­trag und den recht­li­chen Fol­gen einer Schei­dung.

Sor­ge­recht

Recht­li­che Bera­tung zu Betreu­ung, wich­ti­gen Ent­schei­dun­gen und dem Umgang mit gemein­sa­men Kin­dern.

Unter­halt

Kla­re Ein­ord­nung von Kin­des­un­ter­halt, Tren­nungs­un­ter­halt und nach­ehe­li­chem Unter­halt.


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Anga­ben zu Ihrer Per­son

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Rechtsanwalt René Haas

René Haas

Rechts­an­walt in Mann­heim
Fach­an­walt für Familien­recht
Fach­an­walt für Sozi­al­recht
Zer­ti­fi­zier­ter Media­tor

Seit rund 20 Jah­ren beglei­te ich Men­schen, wenn Fami­lie, Ver­mö­gen und Ver­ant­wor­tung neu geord­net wer­den müs­sen. In belas­ten­den Situa­tio­nen gebe ich Ori­en­tie­rung, ent­wick­le eine vor­aus­schau­en­de Stra­te­gie und blei­be per­sön­lich an Ihrer Sei­te.

Mein Ziel sind recht­lich fun­dier­te und wirt­schaft­lich durch­dach­te Lösun­gen, die dau­er­haft Bestand haben und unnö­ti­ge Kon­flik­te ver­mei­den.


Mehr über René Haas

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A Muja
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Herr Haas ist ein ausgezeichneter Anwalt, denn ich nur weiterempfehlen kann. Vielen Dank für alles 😊
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I. J.
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Herr Hass ist ein super kompetenter Rechtsanwalt. Immer erreichbar, erklärt alles ausführlich und man fühlt sich gut aufgehoben. Vielen Dank für die unkomplizierte Abwicklung und die mentale Unterstützung. J. I.
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Cindy Maeks
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Super nett. Nur zu empfehlen. Hat mich beruhigt und ablenkt bis zum Termin vorm Gericht. Mir alle Fragen beantwortet. Lief alles super.
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Juergen Boxheimer
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Während meiner Scheidung wurde ich von Rechtsanwalt Haas betreut. Seine Fachkompetenz und sein hohes Engagement verbunden mit einem hohen Anteil an Empathie zeichnen ihn aus. Ich fühle mich jederzeit rund um super betreut und gut aufgehoben. Er ist nur zu empfehlen.
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Nashwan AL-Yahairi profile picture
Nashwan AL-Yahairi
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Herr Rechtsanwalt Haas hat mich im Rahmen meines Scheidungsverfahrens von Beginn an außerordentlich kompetent und zielorientiert vertreten. Seine fachliche Expertise im Familienrecht, gepaart mit einer klar strukturierten und jederzeit transparenten Kommunikation, haben maßgeblich dazu beigetragen, dass ich jeden Verfahrensschritt nachvollziehen und fundierte Entscheidungen treffen konnte. Besonders hervorzuheben sind seine strategische Vorgehensweise, seine Zuverlässigkeit sowie die hohe Verfügbarkeit bei Rückfragen. Durch seine engagierte, lösungsorientierte und zugleich menschlich respektvolle Begleitung fühlte ich mich während des gesamten Prozesses rechtlich optimal vertreten. Ich empfehle Herrn Haas uneingeschränkt weiter und danke ihm ausdrücklich für seine hervorragende anwaltliche Betreuung.
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Elke Grimaldi
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Kann ich nur weiter empfehlen. Ein Top Anwalt
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sascha urban
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Top!!!!!!
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Rebecca Napoli
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Herr Haas hat mich bei meiner Scheidung vertreten. Alles was vor dem Gerichtstermin besprochen und erledigt werden musste ging super schnell und unkompliziert. Am Tag der Scheidung selbst, hat Herr Haas mir mit seiner einfühlsamen und emphatischen Art viel Aufregung und Sorge genommen, ich kann ihn nur wärmstens weiterempfehlen.
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Antonino Recupero
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Herr Haas ist ein sehr einfühlsamer und kompetenter Anwalt der immer ein Ohr für seinen Mandanten offen hält.Ich habe durch ihn meine Umgangssituation extrem verbessern können und dadurch eine viel bessere Umgangszeit mit meiner Tochter .Vielen dank Herr Haas für ihren Einsatz und ihre Geduld!
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