Unterhalt in Mannheim
Fachanwalt für Familienrecht
Klarheit zu Ansprüchen, Zahlungen und Berechnung.
Was steht mir zu – und was muss ich zahlen?
Unterhalt betrifft nach einer Trennung oder Scheidung unmittelbar die finanzielle Grundlage. Häufig ist unklar, ob ein Anspruch besteht, wer zahlen muss und welche Höhe angemessen ist.
René Haas prüft Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation und schafft Klarheit zu Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt sowie zu Dauer, Begrenzung und späterer Anpassung.
Welche Unterhaltsfragen nach einer Trennung wichtig werden
Welche Ansprüche bestehen, hängt von der jeweiligen Lebensphase, den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt müssen deshalb getrennt geprüft werden.
Trennungsunterhalt
Während der Trennungszeit kann ein Anspruch auf Unterhalt bestehen. Maßgeblich sind insbesondere die bisherigen ehelichen Lebensverhältnisse sowie die Einkommens- und Vermögenssituation beider Ehegatten.
Nachehelicher Unterhalt
Nach der Scheidung gilt grundsätzlich der Gedanke der Eigenverantwortung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dennoch ein Anspruch bestehen, der nach Dauer und Höhe sorgfältig geprüft werden muss.
Kindesunterhalt
Bei minderjährigen Kindern erfüllt der betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil leistet regelmäßig Barunterhalt, dessen Höhe von Bedarf und Leistungsfähigkeit abhängt.
Was bei Unterhaltsansprüchen im Einzelnen geprüft werden muss
Eine belastbare Unterhaltsberechnung ergibt sich nicht allein aus dem monatlichen Nettoeinkommen. Entscheidend sind das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen, der konkrete Bedarf, eigene Einkünfte, die Leistungsfähigkeit und mögliche Veränderungen der persönlichen Situation.
Einkommen, Abzüge und Auskunft
Neben dem laufenden Arbeitseinkommen können etwa selbstständige Einkünfte, Sonderzahlungen, Mieteinnahmen oder weitere wirtschaftliche Vorteile relevant sein. Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen und bestimmte Verbindlichkeiten können die Berechnung beeinflussen. Grundlage ist eine vollständige und nachvollziehbare Auskunft.
Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit
Ein Anspruch setzt voraus, dass ein rechtlicher Bedarf besteht und dieser nicht vollständig aus eigenen Einkünften oder Vermögen gedeckt werden kann. Aufseiten des Verpflichteten ist zu prüfen, welcher Betrag unter Berücksichtigung des Selbstbehalts und weiterer vorrangiger Verpflichtungen tatsächlich gezahlt werden kann.
Dauer, Begrenzung und spätere Anpassung
Insbesondere beim nachehelichen Unterhalt ist zu prüfen, ob der Anspruch herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden kann. Dabei können ehebedingte Nachteile, die Dauer der Ehe und die Betreuung gemeinsamer Kinder eine Rolle spielen. Verändern sich Einkommen, Erwerbstätigkeit oder Betreuungssituation, kann eine neue Berechnung erforderlich werden.
Kindesunterhalt und besondere Bedarfe
Beim Kindesunterhalt sind Alter, Betreuung, Einkommen und weitere Unterhaltspflichten zu berücksichtigen. Bei minderjährigen Kindern leistet ein Elternteil regelmäßig Betreuung, während der andere Barunterhalt zahlt. Bei volljährigen Kindern werden grundsätzlich die Einkünfte beider Eltern relevant. Zusätzliche oder außergewöhnliche Kosten müssen gesondert geprüft werden.
Häufige Fragen zum Unterhalt
Wie wird Unterhalt berechnet?
Eine pauschale Unterhaltsberechnung gibt es nicht. Maßgeblich sind die jeweilige Unterhaltsart, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen, der Bedarf, eigene Einkünfte und die Leistungsfähigkeit. Beim Kindesunterhalt dient die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung. Zusätzlich werden unter anderem das Alter des Kindes, das Betreuungsmodell, das Kindergeld und weitere Unterhaltspflichten berücksichtigt. Für eine belastbare Berechnung werden regelmäßig vollständige Einkommensnachweise, Steuerunterlagen und Angaben zu möglichen Abzügen benötigt.
Ab wann und wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
Das hängt von der jeweiligen Unterhaltsart ab. Trennungsunterhalt kann während des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung bestehen. Nach der Scheidung wird Unterhalt nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen geschuldet und kann zeitlich begrenzt oder herabgesetzt werden. Kindesunterhalt endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Er kann insbesondere während einer angemessenen Schul- oder Berufsausbildung fortbestehen, solange das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst decken kann.
Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?
Unterhalt kann grundsätzlich nicht unbegrenzt rückwirkend verlangt werden. Ansprüche für die Vergangenheit kommen regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, zu dem der Unterhaltspflichtige zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert wurde, sich in Verzug befindet oder der Anspruch gerichtlich geltend gemacht wurde. Daneben bestehen einzelne gesetzliche Ausnahmen. Unterhaltsansprüche sollten deshalb frühzeitig und nachweisbar geltend gemacht werden.
Wann kann Unterhalt neu berechnet oder geändert werden?
Eine neue Berechnung kann erforderlich werden, wenn sich Einkommen, Erwerbstätigkeit, Betreuung, Wohnsituation oder weitere Unterhaltspflichten wesentlich verändern. Beim Kindesunterhalt können auch der Wechsel in eine neue Altersstufe oder der Eintritt der Volljährigkeit Auswirkungen haben. Besteht bereits ein Unterhaltstitel, muss geprüft werden, ob er die Veränderung bereits berücksichtigt oder formell angepasst werden muss. Zahlungen sollten daher nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung verändert werden.
René Haas prüft Ihre Unterhaltssituation, ordnet Einkommen, Ansprüche und Zahlungsverpflichtungen verständlich ein und bespricht mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. Die Beratung ist persönlich in Mannheim, telefonisch oder digital möglich.
