Seit 2009 ist der Versorgungsausgleich in einem eigenen Gesetz geregelt. Der Versorgungsausgleich ist der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung im Alter oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Der Versorgungsausgleich bezieht vor allem Anwartschaften bei folgenden Einrichtungen ein: gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, betriebliche Altersversorgung und private Lebensversicherungen.
Jetzt persönliche Erstberatung sichern:
Wir sind für Sie da!
0621 — 20789
Montag — Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
14:00 bis 16:00 Uhr
René Haas
Rechtsanwalt in Mannheim
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Zertifizierter Mediator
Seit rund 20 Jahren begleite ich Menschen in einer emotional und finanziell herausfordernden Phase – ob bei Scheidung, Unterhalt oder komplexen Vermögensfragen. Ich biete Ihnen Klarheit, Verlässlichkeit und persönliche Begleitung auf Augenhöhe.
Mein Ziel: rechtssichere Lösungen, die nachhaltig tragfähig sind und unnötige Konflikte vermeiden.

