Scheinselbständigkeit — sozialversicherungspflichtig oder nicht?
Rechtsanwalt René Haas hat als Fachanwalt für Sozialrecht mit der Materie Scheinselbständigkeit Erfahrung seit mehr als 18 Jahren.
Scheinselbständigkeit — sozialversicherungspflichtig oder nicht?
Rechtsanwalt René Haas hat als Fachanwalt für Sozialrecht mit der Materie Scheinselbständigkeit Erfahrung seit mehr als 18 Jahren.
Sie sind selbständig, hatten jedoch faktisch nur einen Auftraggeber, von dem Sie wirtschaftlich abhängig waren?
In einem solchen Fall könnte es sich um eine sog. „Scheinselbständigkeit“ handeln. Da es sich hierbei gewissermaßen um eine abhängige Beschäftigung handelt, fordert die Deutsche Rentenversicherung Beiträge zu Renten- und Sozialversicherung.
Müssen Sie Zahlungen in die Kranken‑, Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten? Oder sind Sie davon befreit?
Als erfahrener Fachanwalt für Sozialrecht stehe ich Ihnen bei diesem, meist vielschichtigen Thema, gerne zur Verfügung.
Über den sozialversicherungsrechtlichen Status der Arbeitnehmereigenschaft von Personen entscheidet das sog. Statusfeststellungsverfahren. Es klärt die Frage, ob Sie als abhängig Beschäftigter oder selbständig Tätiger arbeiten. Mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner des Arbeitgebers oder Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH trifft die Frage nach dem Status ebenso. Freiberuflich tätige Mitarbeiter für zum Beispiel Kommunikationsagenturen und Architekturbüros sind häufig betroffen. Das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis kann auch bei der Entscheidung über die Gewährung von Arbeitslosengeld oder einer Erwerbsminderungsrente auf den Prüfstand kommen.
Die Arbeitnehmereigenschaft ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auftraggeber und Auftragnehmer eine zentrale Frage. Eine unzutreffende Feststellung des Status kann für die Beteiligten teure Folgen haben.
Wenn Sie unsicher sind: Lassen Sie Ihren Staus zügig prüfen!
Wie gewinnen Sie Rechtssicherheit?
Beide Rechtsmittel haben aufschiebende Wirkung. Das heißt: Vor der endgültigen Entscheidung sind keine Beiträge an die Sozialversicherungsträger abzuführen.
Wir beraten oder vertreten Sie gerne bei allen Fragen in beiden Statusfeststellungsverfahren, im Widerspruchsverfahren oder bei einer Klage vor dem Sozialgericht.
0621 — 20789
Montag — Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
14:00 bis 16:00 Uhr
René Haas
Rechtsanwalt in Mannheim
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Zertifizierter Mediator
Ich bin aus Überzeugung Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei Anwalt- Kanzlei-Haas in Mannheim und seit mehr als 18 Jahren spezialisiert auf das Familienrecht und in diesem Bereich tätig.
Für mich hat das Wohl meiner Mandanten stets Priorität!
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich enger Netzwerkpartner des HIM | Beratung und Mediation.