• Fach­an­walt für Sozi­al­recht

    Mann­heim

Schein­selb­stän­dig­keit — sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig oder nicht?

Rechts­an­walt René Haas hat als Fach­an­walt für Sozi­al­recht mit der Mate­rie Schein­selb­stän­dig­keit Erfah­rung seit mehr als 15 Jah­ren

Sie sind selb­stän­dig, hat­ten jedoch fak­tisch nur einen Auf­trag­ge­ber, von dem Sie wirt­schaft­lich abhän­gig waren?

In einem sol­chen Fall könn­te es sich um eine sog. „Schein­selb­stän­dig­keit“ han­deln. Da es sich hier­bei gewis­ser­ma­ßen um eine abhän­gi­ge Beschäf­ti­gung han­delt, for­dert die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung Bei­trä­ge zu Ren­ten- und Sozi­al­ver­si­che­rung.

Müs­sen Sie Zah­lun­gen in die Kranken‑, Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung leis­ten? Oder sind Sie davon befreit?

Als erfah­re­ner Fach­an­walt für Sozi­al­recht ste­he ich Ihnen bei die­sem, meist viel­schich­ti­gen The­ma, ger­ne zur Ver­fü­gung.

Über den sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Sta­tus der Arbeit­neh­mer­ei­gen­schaft von Per­so­nen ent­schei­det das sog. Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren. Es klärt die Fra­ge, ob Sie als abhän­gig Beschäf­tig­ter oder selb­stän­dig Täti­ger arbei­ten.  Mit­ar­bei­ten­de Ehe­gat­ten oder Lebens­part­ner des Arbeit­ge­bers oder Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers der GmbH trifft die Fra­ge nach dem Sta­tus eben­so. Frei­be­ruf­lich täti­ge Mit­ar­bei­ter für zum Bei­spiel Kom­mu­ni­ka­ti­ons­agen­tu­ren und Archi­tek­tur­bü­ros sind häu­fig betrof­fen. Das sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeits­ver­hält­nis kann auch bei der Ent­schei­dung über die Gewäh­rung von Arbeits­lo­sen­geld oder einer Erwerbs­min­de­rungs­ren­te auf den Prüf­stand kom­men.

Die Arbeit­neh­mer­ei­gen­schaft ist für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer bzw. Auf­trag­ge­ber und Auf­trag­neh­mer eine zen­tra­le Fra­ge. Eine unzu­tref­fen­de Fest­stel­lung des Sta­tus kann für die Betei­lig­ten teu­re Fol­gen haben.

Wenn Sie unsi­cher sind: Las­sen Sie Ihren Staus zügig prü­fen!

Wie gewin­nen Sie Rechts­si­cher­heit?

  • Das Anfra­ge­ver­fah­ren: Frei­wil­li­ges Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren
    In die­sem Ver­fah­ren (§ 7a Abs. 1 Satz 1 Sozi­al­ge­setz­buch IV) kön­nen Arbeit­neh­mer oder Arbeit­ge­ber bzw. der selb­stän­dig Täti­ge oder sein Auf­trag­ge­ber bei berech­tig­ten Zwei­feln am Sta­tus einen Antrag stel­len. Der Antrag ist inner­halb von einem Monat nach Beginn der Tätig­keit zu stel­len. Zustän­dig für die Bear­bei­tung des Antrags ist die Clea­ring­stel­le der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung. Ihre Fest­stel­lung über den Sta­tus ist dann recht­lich nahe­zu abschlie­ßend.
    Wir emp­feh­len Ihnen: Erstel­len Sie bereits den Antrag an die Clea­ring­stel­le mit Hil­fe eines Fach­an­walts für Sozi­al­recht. Las­sen Sie sich bit­te fach­lich bera­ten. So ver­mei­den Sie miss­ver­ständ­li­che Anga­ben und ver­fü­gen über die rich­ti­gen Argu­men­te.
  • Das obli­ga­to­ri­sche Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren
    Bei der Auf­nah­me eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses mit einem Ehe­gat­ten, Lebens-part­ner oder Kind des Arbeit­ge­bers oder geschäfts­füh­ren­den Gesell­schaf­ters einer GmbH hat der Arbeit­ge­ber in die­sem Ver­fah­ren (§ 7a Abs. 1 Satz 2 Sozi­al­ge­setz­buch IV) der Ein­zugs­stel­le anzu­mel­den. Die Ein­zugs­stel­le sen­det dann einen Fra­ge­bo­gen an den Arbeit­ge­ber. Den aus­ge­füll­ten Fra­ge­bo­gen legt die Ein­zugs­stel­le der Clea­ring­stel­le zur Ent­schei­dung vor.
    Auch in die­sem Ver­fah­ren soll­ten Sie — bei Beden­ken oder Zwei­feln — bereits beim Beant­wor­ten des Fra­ge­bo­gens den Rat eines Fach­an­walts für Sozi­al­recht ein­ho­len.
  • Rechts­mit­tel
    Was ist zu tun, wenn die Clea­ring­stel­le oder in Ein­zel­fäl­len die Ein­zugs­stel­le, die Kran­ken­kas­se oder der Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger im Rah­men einer Betriebs­prü­fung bereits einen Bescheid über eine abhän­gi­ge Beschäf­ti­gung erlas­sen hat?
    • Sie kön­nen gegen die­se Ent­schei­dung Wider­spruch ein­le­gen.
    • Wird der Wider­spruch abge­lehnt, steht Ihnen der Weg zu einer Kla­ge­er­he­bung am Sozi­al­ge­richt offen.

Bei­de Rechts­mit­tel haben auf­schie­ben­de Wir­kung. Das heißt: Vor der end­gül­ti­gen Ent­schei­dung sind kei­ne Bei­trä­ge an die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger abzu­füh­ren.

Wir bera­ten oder ver­tre­ten Sie ger­ne bei allen Fra­gen in bei­den Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren, im Wider­spruchs­ver­fah­ren oder bei einer Kla­ge vor dem Sozi­al­ge­richt.

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Mon­tag — Frei­tag
9:00 bis 12:00 Uhr

Mon­tag, Diens­tag, Don­ners­tag
14:00 bis 16:00 Uhr

René Haas

Rechts­an­walt in Mann­heim
Fach­an­walt für Familien­recht
Fach­an­walt für Sozi­al­recht
Zer­ti­fi­zier­ter Media­tor

Über mich

Ich bin aus Über­zeu­gung Rechts­an­walt, Inha­ber der Kanz­lei Anwalt- Kanz­lei-Haas in Mann­heim und seit mehr als 15 Jah­ren spe­zia­li­siert auf das Familien­recht und in die­sem Bereich tätig.

Für mich hat das Wohl mei­ner Man­dan­ten stets Prio­ri­tät!

  • Rechts­an­walts­tä­tig­keit: Fami­li­en- und Sozi­al­recht
  • Berufs­er­fah­rung / Aus­bil­dun­gen / Qua­li­fi­ka­tio­nen:
    • Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Ruprecht-Karls-Uni­ver­si­tät Hei­del­berg
    • Refe­ren­da­ri­at am Land­ge­richt Mann­heim mit Sta­tio­nen bei der Staats­an­walt­schaft Mann­heim, beim Amts­ge­richt Wein­heim und Mann­hei­mer Anwalts­kanz­lei­en
    • Zuge­las­sen als Rechts­an­walt seit 2006
    • Tätig als frei­er Mit­ar­bei­ter in Mann­hei­mer Anwalts­kanz­lei­en, dann Über­nah­me der Rechts­an­walts­kanz­lei Dr. iur. Elke Wormer im Jah­re 2008
    • Fach­an­walt für Familien­recht seit 2011
    • Fach­an­walt für Sozi­al­recht seit 2017
    • Aus­bil­dung zum Media­tor (Hei­del­ber­ger Insti­tut für Media­ti­on / Uni­ver­si­tät Hei­del­berg), zer­ti­fi­zier­ter Media­tor seit 2020
    • Seit 2005 Dozent bei der Hand­werks­kam­mer Mann­heim Rhein-Neckar-Oden­wald (Fort- und Wei­ter­bil­dung, Meis­ter­kur­se, Fach­wir­t/-in des Hand­werks)
    • Urhe­ber des Modells „Inte­grier­tes Familien­recht“

Neben mei­ner anwalt­li­chen Tätig­keit bin ich enger Netz­werk­part­ner des HIM | Bera­tung und Media­ti­on.

  • Media­ti­on: Durch­füh­rung von Media­tio­nen für Pri­vat­per­so­nen und in der Fami­lie, sowie für Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen.
  • Schwer­punkt: Tren­nung-Schei­dung, Erb­schaft, Familien­angelegen­heiten