“Der Kindesunterhalt als gemeinsame Verantwortung der Eltern und dessen Auswirkung auf den Ehegattenunterhalt, sowie ein Überblick über die wichtigsten Entscheidungen des BGH 2018 in Familiensachen“
Referent:
Bernd Eichholz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Die derzeitige Gesetzeslage, dass nach der Scheidung grundsätzlich ein Elternteil die Kinder betreut und der andere Barunterhalt zu entrichten hat, eine Vorstellung, die aus den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammt, bleibt oftmals weit hinter der gelebten Realität zurück.
Die Reformnotwendigkeit zum Kindesunterhalt wird nur zögerlich angegangen. So ist die Rechtsprechung gehalten, als Vorreiter den Kindesunterhaltsbedarf der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen und auf beide Kindeseltern angemessen zU verteilen. Dies wirkt sich dabei selbstverständlich auch auf den Ehegattenunterhalt aus, der im Kontext zur Aufteilung des Kindesunterhaltes stehen muss.