Rentenversicherungsrecht — Fragen zur Altersrente, Erwerbsminderungsrente und der der Hinterbliebenenrente.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll erwerbsfähig sind, aber noch nicht im Rentenalter, so haben Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Diese ersetzt Ihr Gehalt oder ergänzt es um den Anteil, den Sie nicht mehr arbeiten können.
Im Rahmen des Verfahrens wird meist ein Gutachten vorab einem erfahrenen Mediziner erstellt, jedoch kommt es oftmals zur Ablehnung beim Rentenversicherungsträger. Spätestens bei Erhalt eines solchen, ablehnenden Bescheids, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren. Denn die Erfolgsaussichten auf einen Widerspruch bei einer Ablehnung sind in der Regel sehr vielversprechend.
Das Rentenversicherungsrecht regelt auch die sogenannte “gesetzliche (Alters-)Rente”, vor allem die Höhe, die Voraussetzungen und die Versicherungspflicht. Teil des Rentenversicherungsrechts sind auch Regelungen für Renten wegen Erwerbsminderung, Altersrente, Hinterbliebenenrente, Leistungen für medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Maßnahmen zur Arbeitsförderung.
Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung kommen unter anderem bei folgenden Sachverhalten vor:
Eine aus medizinischen Gründen abgelehnte Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Antragstellung zur Rente bedarf nur gelegentlich anwaltlichen Rats. Sie sollten wissen: Die Rentenversicherungsträger bieten Ihnen hier kostenfreie Beratungshilfe. Strittig können jedoch Art, Beginn, Ende und Höhe der Rente werden.
Die richtige Höhe der Rente ist oft wegen relevanter, bislang jedoch unberücksichtigter Zeiten, Gegenstand eines Rechtsstreits. Dagegen ist die Prüfung des Rentenbescheids im Verwaltungsverfahren oder vor dem Sozialgericht aus anderen Gründen eher selten.
Der Anspruch auf Rente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze bei Nichtüberschreiten der Hinzuverdienstgrenze mündet nicht selten in rechtliche Differenzen. Ebenso ist die Hinterbliebenenrente, z. B. für Witwen und Waisen, in einigen Fällen strittig.
Auch Ansprüche auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, unter anderem digitale Hörgeräte sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde Leistungen oder das Übergangsgeld führen zu rechtlichen Differenzen.
Die sorgfältige rechtliche Prüfung von Entscheidungen der Rentenrechtsträger oder des Sozialgerichts durch einen Anwalt sollten Sie bei Bedenken unbedingt in Betracht ziehen.
Häufig geht es um viel Geld, das Ihnen womöglich zusteht.
Starten Sie online:
Wir sind für Sie da!
0621 — 20789
Montag — Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
14:00 bis 17:00 Uhr
René Haas
Rechtsanwalt in Mannheim
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Zertifizierter Mediator
Über mich
Ich bin aus Überzeugung Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei Anwalt- Kanzlei-Haas in Mannheim und seit mehr als 15 Jahren spezialisiert auf das Familienrecht und in diesem Bereich tätig.
Für mich hat das Wohl meiner Mandanten stets Priorität!
- Rechtsanwaltstätigkeit: Familien- und Sozialrecht
- Berufserfahrung / Ausbildungen / Qualifikationen:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
- Referendariat am Landgericht Mannheim mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft Mannheim, beim Amtsgericht Weinheim und Mannheimer Anwaltskanzleien
- Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2006
- Tätig als freier Mitarbeiter in Mannheimer Anwaltskanzleien, dann Übernahme der Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Elke Wormer im Jahre 2008
- Fachanwalt für Familienrecht seit 2011
- Fachanwalt für Sozialrecht seit 2017
- Ausbildung zum Mediator (Heidelberger Institut für Mediation / Universität Heidelberg), zertifizierter Mediator seit 2020
- Seit 2005 Dozent bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald (Fort- und Weiterbildung, Meisterkurse, Fachwirt/-in des Handwerks)
- Urheber des Modells „Integriertes Familienrecht“
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich enger Netzwerkpartner des HIM | Beratung und Mediation.
- Mediation: Durchführung von Mediationen für Privatpersonen und in der Familie, sowie für Unternehmen und Organisationen.
- Schwerpunkt: Trennung-Scheidung, Erbschaft, Familienangelegenheiten