• Fach­an­walt für Familien­recht in Mann­heim

    Ihr Spe­zia­list für Schei­dung, Unter­halt und Sor­ge­recht

Modell des „inte­grier­ten Fami­li­en­rechts“

Rechts­an­walt René Haas hat als Fach­an­walt für Familien­recht Erfah­rung mit Ehe­schei­dung seit mehr als 15 Jah­ren

Das wirk­li­che Leben hält sich nicht an die Struk­tur von Geset­zen. Die tat­säch­li­chen Lebens­um­stän­de und Sach­ver­hal­te über­schrei­ten die Gren­zen des Fami­li­en­rechts, rei­chen häu­fig in ande­re Rechts­ge­bie­te hin­ein. .

Des­halb haben wir das Modell des „Inte­grier­ten Fami­li­en­rechts“ ent­wi­ckelt, denn die Erfah­rung zeigt, dass auch wei­te­re  Rechts­ge­bie­te immer wie­der eine ent­schei­den­de Rol­le in Fäl­len des Fami­li­en­rechts spie­len.

Schei­dung

Wenn Sie an Schei­dung den­ken, dann soll­ten Sie ihre per­sön­li­che Situa­ti­on früh­zei­tig mit einem erfah­re­nen Schei­dungs­an­walt klä­ren. Was ist mir wich­tig? Was für Absich­ten hat mein Ehe­part­ner?

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Online-Schei­dung

Wenn die Schei­dungs­vor­aus­set­zun­gen vor­lie­gen, wol­len vie­le  die Schei­dung so schnell wie mög­lich über die Büh­ne brin­gen. Stel­len Sie dem Anwalt alle für Ihre Schei­dung erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen online zur Ver­fü­gung.

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Unter­halt

Die Fra­ge der Unter­halts­an­sprü­che ist häu­fig eine kniff­li­ge Sache: wäh­rend der Zeit des Getrennt­le­bens, nach der rechts­kräf­ti­gen Schei­dung oder für minderjährige/volljährige Kin­der.

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Sor­ge­recht

Die elter­li­che Sor­ge („Sor­ge­recht“ genannt), hat ihre gesetz­li­che Grund­la­ge in § 1626 BGB. Die­ses Sor­ge­recht beschreibt gleich­zei­tig auch die Pflicht der Eltern, für das Kind zu sor­gen. Die elter­li­che Sor­ge wird im Regel­fall von bei­den Eltern gemein­sam aus­ge­führt.

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Zusam­men­spiel der ver­schie­de­nen Rechts­ge­bie­te

Ihr Fami­li­en­an­walt bie­tet Ihnen mit einem beson­de­ren Leis­tungs­pa­ket umfas­sen­de Rechts­be­ra­tung. Wir schau­en über den übli­chen Tel­ler­rand des Fami­li­en­rechts hin­aus.

Das wirk­li­che Leben hält sich nicht an die Struk­tur von Geset­zen. Die tat­säch­li­chen Lebens­um­stän­de und Sach­ver­hal­te über­schrei­ten die Gren­zen des Fami­li­en­rechts. Sie rei­chen häu­fig weit in ande­re Rechts­ge­bie­te hin­ein.

Die Spe­zia­li­sie­rung auf einen Fach­an­walt für Familien­recht ist sinn­voll und zweck­mä­ßig. Sie darf jedoch nicht zur Ver­nach­läs­si­gung benach­bar­ter Rechts­ge­bie­te füh­ren.

Des­halb haben wir das Modell des „Inte­grier­ten Fami­li­en­rechts“ ent­wi­ckelt. Unse­re jah­re­lan­ge Erfah­rung hat uns gezeigt, wel­che wei­te­ren Rechts­ge­bie­te immer wie­der eine ent­schei­den­de Rol­le in Fäl­len des Fami­li­en­rechts spie­len. Wir haben die maß­geb­li­chen Schnitt­stel­len zwi­schen dem Familien­recht und den benach­bar­ten Rechts­fel­dern sys­te­ma­tisch erar­bei­tet.

Im Ein­zel­nen han­delt es sich um:

Hier sind u.a. erb­recht­li­che Fol­gen einer Tren­nung und Schei­dung zu berück­sich­ti­gen oder das sog. Geschie­de­nen­tes­ta­ment wie auch das Tes­ta­ment einer Patch­work­fa­mi­lie. Die Rege­lun­gen des Erb­rechts sind somit in der fami­li­en­recht­li­chen Fall­be­ar­bei­tung stets mit ein­zu­be­zie­hen.

Bei Ehe­ver­trä­gen und auch erb­recht­li­chen Rege­lun­gen in Unter­neh­mer­ehen spie­len gesell­schafts­recht­li­che Betei­li­gun­gen eine wich­ti­ge Rol­le. Gesell­schaf­ten zwi­schen nicht­ehe­li­chen Part­nern im Rah­men von sog. Part­ner­schafts­ver­trä­gen sind eben­so The­ma wie Innen­ge­sell­schaf­ten zwi­schen Ehe­gat­ten. Die Adop­ti­on eines Voll­jäh­ri­gen als erb- und gesell­schafts­recht­li­ches Gestal­tungs­ele­ment ist auch ein rele­van­tes The­ma.

Auch die Rege­lun­gen des HGB kön­nen in alle gesell­schafts­recht­li­chen Fra­gen hin­ein­spie­len. Nicht jeder Anwalt kann Bilan­zen wie Gewinn- und Ver­lust­rech­nun­gen lesen und hin­ter­fra­gen. Für Ihre Ansprü­che aus einem gemein­sa­men Unter­neh­men, für Ansprü­che auf Unter­halt bei einer selb­stän­di­gen Tätig­keit kann die­se Fähig­keit jedoch von wesent­li­cher Bedeu­tung sein um eine umfas­sen­de Rechts­be­ra­tung zu ermög­li­chen.

Das Arbeits­recht samt der Recht­spre­chung der Gerich­te ist im Familien­recht weni­ger von erst­ran­gi­ger, jedoch nicht zu unter­schät­zen­der Bedeu­tung. Bei Bedarf schla­gen wir für Sie die Brü­cke, u.a. bei Klä­rung von Ansprü­chen eines im Unter­neh­men mit­ar­bei­ten­den Ehe­part­ners, die bei Tren­nung oder Schei­dung ent­ste­hen.

Die ren­ten­recht­li­chen Rege­lun­gen sind vor allem zur Berech­nung der Ansprü­che aus den Anwart­schaf­ten für den Ver­sor­gungs­aus­gleich von Bedeu­tung. Im Vor­der­grund steht das Ver­fah­ren die erfor­der­li­chen Aus­künf­te und Infor­ma­tio­nen ein­zu­ho­len. Dies nicht nur im Hin­blick auf den Aus­gleich der gesetz­li­chen Ren­te, viel­mehr auch bei pri­va­ten und betrieb­li­chen Ren­ten­an­wart­schaf­ten. Hier­bei gilt es die jewei­li­gen Ansprü­che zu prü­fen, auch abzu­klä­ren ob und wenn ja wie ein (inter­ner wie auch exter­ner Aus­gleich) der Anwart­schaf­ten erfol­gen kann, wel­che Rege­lun­gen die Ver­sor­gungs­aus­gleichs­kas­se ermög­licht.

Bezie­hun­gen zum Straf­recht rücken beson­ders in den Fokus in Fäl­len häus­li­cher Gewalt und bei Maß­nah­men des Gewalt­schut­zes. Hier unter­stüt­zen wir Sie bei den ers­ten Schrit­ten gegen­über der Poli­zei und den Ermitt­lungs­be­hör­den, arbei­ten zugleich eng mit einer Fach­an­walts­kanz­lei für Straf­recht zusam­men um eine wei­ter­ge­hen­de Unter­stüt­zung für Sie zu ermög­li­chen.

Die Rege­lun­gen des Steu­er­rechts wer­den im Familien­recht nicht sel­ten unter­schätzt. Das kann aber teu­er wer­den. Im Vor­der­grund steht oft die Neu­re­ge­lung der Ehe­gat­ten­ver­an­la­gung. Die neue elek­tro­ni­sche Lohn­steu­er­kar­te (Els­tam) und ihre Fol­gen für die Ehe­gat­ten sind eben­so zu berück­sich­ti­gen wie die Gestal­tung des Zuge­winns unter steu­er­li­chen Gesichts­punk­ten und Unter­halts­re­ge­lun­gen (wie u.a. deren Berück­sich­ti­gung im Rah­men der „Anla­ge U“).

Das Urteil kam mit über­zeu­gen­den Argu­men­ten in die rich­ti­ge Bahn Fami­li­en­an­walt Haas hat mei­ne Auf­ge­regt­heit im Pro­zess besänf­tigt. Vie­len Dank Herr Haas.

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René Haas

Rechts­an­walt in Mann­heim
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Zer­ti­fi­zier­ter Media­tor

Über mich

Ich bin aus Über­zeu­gung Rechts­an­walt, Inha­ber der Kanz­lei Anwalt- Kanz­lei-Haas in Mann­heim und seit mehr als 15 Jah­ren spe­zia­li­siert auf das Familien­recht und in die­sem Bereich tätig.

Für mich hat das Wohl mei­ner Man­dan­ten stets Prio­ri­tät!

  • Rechts­an­walts­tä­tig­keit: Fami­li­en- und Sozi­al­recht
  • Berufs­er­fah­rung / Aus­bil­dun­gen / Qua­li­fi­ka­tio­nen:
    • Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der Ruprecht-Karls-Uni­ver­si­tät Hei­del­berg
    • Refe­ren­da­ri­at am Land­ge­richt Mann­heim mit Sta­tio­nen bei der Staats­an­walt­schaft Mann­heim, beim Amts­ge­richt Wein­heim und Mann­hei­mer Anwalts­kanz­lei­en
    • Zuge­las­sen als Rechts­an­walt seit 2006
    • Tätig als frei­er Mit­ar­bei­ter in Mann­hei­mer Anwalts­kanz­lei­en, dann Über­nah­me der Rechts­an­walts­kanz­lei Dr. iur. Elke Wormer im Jah­re 2008
    • Fach­an­walt für Familien­recht seit 2011
    • Fach­an­walt für Sozi­al­recht seit 2017
    • Aus­bil­dung zum Media­tor (Hei­del­ber­ger Insti­tut für Media­ti­on / Uni­ver­si­tät Hei­del­berg), zer­ti­fi­zier­ter Media­tor seit 2020
    • Seit 2005 Dozent bei der Hand­werks­kam­mer Mann­heim Rhein-Neckar-Oden­wald (Fort- und Wei­ter­bil­dung, Meis­ter­kur­se, Fach­wir­t/-in des Hand­werks)
    • Urhe­ber des Modells „Inte­grier­tes Familien­recht“

Neben mei­ner anwalt­li­chen Tätig­keit bin ich enger Netz­werk­part­ner des HIM | Bera­tung und Media­ti­on.

  • Media­ti­on: Durch­füh­rung von Media­tio­nen für Pri­vat­per­so­nen und in der Fami­lie, sowie für Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen.
  • Schwer­punkt: Tren­nung-Schei­dung, Erb­schaft, Familien­angelegen­heiten