Testament und
Nachlassgestaltung
Rechtsanwalt für Erbrecht
Klar regeln, was später gelten soll.
Wer soll später erben – und wie lässt sich Ihr Wille klar festhalten?
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer später erben soll. Es schafft Klarheit für Sie und für die Menschen, die von Ihren Entscheidungen betroffen sein werden.
René Haas prüft mit Ihnen, welche Regelung zu Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation passt, welche Pflichtteilsrechte berücksichtigt werden müssen und wie sich Ihr Wille rechtlich verlässlich umsetzen lässt.
Wann Testament und Nachlassgestaltung wichtig werden
Eine rechtliche Gestaltung ist besonders sinnvoll, wenn Sie selbst bestimmen möchten, was später gelten soll, oder wenn bestehende Regelungen nicht mehr zu Ihrer heutigen Situation passen.
Sie möchten selbst bestimmen, wer später erbt
Mit einem Testament können Sie festlegen, welche Personen oder Organisationen Sie bedenken möchten und wie Ihr Nachlass später verteilt werden soll.
Sie möchten bestehende Regelungen überprüfen
Verändern sich Familie, Partnerschaft oder Vermögensverhältnisse, sollte geprüft werden, ob ein vorhandenes Testament weiterhin den eigenen Vorstellungen entspricht.
Sie möchten Vermögen vorausschauend ordnen
Bei Immobilien, größeren Vermögenswerten oder mehreren Begünstigten hilft eine klare Gestaltung, Verantwortlichkeiten festzulegen und spätere Konflikte möglichst zu vermeiden.
Was bei einer testamentarischen Gestaltung bedacht werden sollte
Ein Testament sollte nicht nur einzelne Wünsche festhalten. Entscheidend ist, wie die gewählte Regelung mit der gesetzlichen Erbfolge, möglichen Pflichtteilsrechten und der vorhandenen Vermögensstruktur zusammenwirkt.
Gesetzliche Erbfolge und eigener Wille
Ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mit einer testamentarischen Regelung können Sie selbst festlegen, wer Erbe werden oder einzelne Vermögenswerte erhalten soll.
Pflichtteilsrechte
Auch wenn Angehörige durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden, können Pflichtteilsansprüche bestehen. Diese möglichen Ansprüche sollten bei der Gestaltung frühzeitig berücksichtigt werden.
Gemeinschaftliches und Berliner Testament
Ehegatten können sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzen und weitere Personen als spätere Erben bestimmen. Dabei sollten mögliche Pflichtteilsansprüche und die Bindungswirkung gemeinschaftlicher Regelungen sorgfältig geprüft werden.
Immobilien und größere Vermögenswerte
Bei Immobilien und größeren Vermögenswerten sollte nicht nur die gewünschte Verteilung betrachtet werden. Auch wirtschaftliche Absicherung, gemeinsame Nutzung und mögliche Ausgleichsansprüche können für eine tragfähige Regelung wichtig sein.
Hat sich Ihre familiäre Situation verändert?
Trennung, Scheidung, eine neue Partnerschaft oder eine Patchworkfamilie können dazu führen, dass ein bestehendes Testament nicht mehr den eigenen Vorstellungen entspricht. In solchen Situationen sollte frühzeitig geprüft werden, welche erbrechtlichen Folgen bestehen und ob eine neue Regelung erforderlich ist.
Häufige Fragen zu Testament und Nachlassgestaltung
Kann ich mein Testament selbst schreiben oder ist ein Notar erforderlich?
Ein eigenhändiges Testament kann grundsätzlich ohne Notar errichtet werden. Es muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Bei komplexeren Familien- oder Vermögensverhältnissen sollte jedoch vorab geprüft werden, welche Form und Gestaltung zur persönlichen Situation passt.
Kann ich ein Testament später ändern oder widerrufen?
Ein Einzeltestament kann grundsätzlich jederzeit geändert oder widerrufen werden. Bei gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen können dagegen Bindungswirkungen bestehen. Vor einer Änderung sollte deshalb geprüft werden, welche früheren Regelungen bereits verbindlich geworden sind.
Wann sollte ich ein bestehendes Testament überprüfen lassen?
Eine Überprüfung ist besonders sinnvoll, wenn sich Ihre familiäre oder wirtschaftliche Situation verändert hat. Dazu gehören etwa Heirat, Trennung, Scheidung, eine neue Partnerschaft, die Geburt von Kindern oder Enkelkindern, ein Todesfall sowie der Erwerb oder Verkauf einer Immobilie.
Welche Informationen sind für die Beratung hilfreich?
Hilfreich sind vorhandene Testamente, Erbverträge, Vollmachten und frühere Vereinbarungen. Außerdem sollten Sie einen Überblick über Ihre familiäre Situation, die vorgesehenen Begünstigten und wesentliche Vermögenswerte mitbringen. Bei Immobilien genügen für die erste Einordnung Angaben zu den Eigentumsverhältnissen und zum ungefähren Wert.
René Haas unterstützt Sie dabei, testamentarische Regelungen klar und passend zu Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation zu gestalten. Er prüft bestehende Testamente, erläutert mögliche rechtliche Folgen und bespricht mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte. Die Beratung ist persönlich in Mannheim, telefonisch oder digital möglich.
