• Geschie­de­nen­tes­ta­ment
    und Patch­work
    Rechts­an­walt für Erbrecht

    Erbrecht klä­ren, wenn sich Fami­lie ver­än­dert.

  • Rechtsanwalt René Haas in seiner Kanzlei in Mannheim

Geschie­de­nen­tes­ta­ment
und Patch­work
Rechts­an­walt für Erbrecht

Erbrecht klä­ren, wenn sich Fami­lie ver­än­dert.

Passt Ihr Tes­ta­ment noch zu Ihrer heu­ti­gen Fami­li­en­si­tua­ti­on?

Tren­nung, Schei­dung, eine neue Part­ner­schaft oder eine Patch­work­fa­mi­lie kön­nen dazu füh­ren, dass frü­he­re erb­recht­li­che Rege­lun­gen nicht mehr den eige­nen Vor­stel­lun­gen ent­spre­chen.

René Haas prüft mit Ihnen, wel­che Fol­gen Ihre heu­ti­ge Fami­li­en­si­tua­ti­on für bestehen­de Tes­ta­men­te und gesetz­li­che Erb­rech­te hat und wie sich Kin­der, Part­ner und Ver­mö­gen recht­lich ver­läss­lich berück­sich­ti­gen las­sen.

Wann eine neue erb­recht­li­che Rege­lung wich­tig wer­den kann

Eine Über­prü­fung ist beson­ders sinn­voll, wenn sich Bezie­hun­gen, Fami­li­en­struk­tur oder Ver­ant­wor­tung ver­än­dert haben. Ent­schei­dend ist, ob gesetz­li­che Erb­fol­ge und frü­he­re Ver­fü­gun­gen noch zu Ihrem heu­ti­gen Wil­len pas­sen.

Sie leben getrennt oder befin­den sich im Schei­dungs­ver­fah­ren

Eine Tren­nung allein been­det das gesetz­li­che Erbrecht des Ehe­gat­ten nicht auto­ma­tisch. Des­halb soll­te geprüft wer­den, wel­che Rech­te fort­be­stehen und ob frü­he­re tes­ta­men­ta­ri­sche Rege­lun­gen ange­passt wer­den müs­sen.

Sie leben in einer Patch­work­fa­mi­lie

Eige­ne Kin­der, gemein­sa­me Kin­der und Stief­kin­der sind erb­recht­lich nicht auto­ma­tisch gleich­ge­stellt. Eine bewuss­te Gestal­tung kann fest­le­gen, wer spä­ter in wel­chem Umfang berück­sich­tigt wer­den soll.

Sie möch­ten Kin­der und einen neu­en Part­ner absi­chern

Die Absi­che­rung des Part­ners und die Inter­es­sen der Kin­der müs­sen sorg­fäl­tig auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den. Eine kla­re Rege­lung schafft Ori­en­tie­rung und ver­mei­det eine unbe­ab­sich­tig­te Ver­mö­gens­ver­tei­lung.

Wel­che erb­recht­li­chen Fol­gen bedacht wer­den soll­ten

Tren­nung, Schei­dungs­ver­fah­ren, Schei­dung und neue Fami­li­en­kon­stel­la­tio­nen haben nicht die­sel­ben erb­recht­li­chen Fol­gen. Bestehen­de Tes­ta­men­te, die Inter­es­sen der Kin­der und die Absi­che­rung eines neu­en Part­ners müs­sen des­halb getrennt geprüft und auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den.

Tren­nung, Schei­dungs­ver­fah­ren und Schei­dung

Eine Tren­nung allein been­det das gesetz­li­che Ehe­gat­te­ner­brecht grund­sätz­lich nicht. Es kann bereits vor Rechts­kraft der Schei­dung ent­fal­len, wenn die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind und der Erb­las­ser die Schei­dung bean­tragt oder ihr zuge­stimmt hat. Des­halb ist der kon­kre­te Ver­fah­rens­stand ent­schei­dend.

Bestehen­de Tes­ta­men­te und Bin­dungs­wir­kun­gen

Zuwen­dun­gen an den Ehe­gat­ten kön­nen nach Auf­lö­sung der Ehe oder bereits unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen im Schei­dungs­ver­fah­ren unwirk­sam wer­den. Bei gemein­schaft­li­chen Tes­ta­men­ten und Erb­ver­trä­gen ist zusätz­lich zu prü­fen, wel­che Ver­fü­gun­gen fort­gel­ten und wel­che Bin­dungs­wir­kun­gen bestehen.

Min­der­jäh­ri­ge Kin­der und Ver­mö­gens­ver­wal­tung

Erben min­der­jäh­ri­ge Kin­der, wird ihr Ver­mö­gen grund­sätz­lich im Rah­men der elter­li­chen Sor­ge ver­wal­tet. Durch eine letzt­wil­li­ge Ver­fü­gung kann bestimmt wer­den, dass ein Eltern­teil oder bei­de Eltern das zuge­wen­de­te Ver­mö­gen nicht ver­wal­ten sol­len.

Neue Part­ner und Patch­work­kin­der

Ein unver­hei­ra­te­ter Part­ner und nicht adop­tier­te Stief­kin­der gehö­ren nicht auto­ma­tisch zu den gesetz­li­chen Erben. Sol­len sie berück­sich­tigt wer­den, braucht es eine aus­drück­li­che Gestal­tung, die zugleich die Rech­te eige­ner und gemein­sa­mer Kin­der ein­be­zieht.

Geht es um eine all­ge­mei­ne tes­ta­men­ta­ri­sche Gestal­tung?

Möch­ten Sie unab­hän­gig von Tren­nung oder Patch­work regeln, wer spä­ter erben soll, bestehen­de Ver­fü­gun­gen über­prü­fen oder Immo­bi­li­en und Ver­mö­gen vor­aus­schau­end ord­nen, fin­den Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen auf der The­men­sei­te zur Tes­ta­ment- und Nach­lass­ge­stal­tung.

Mehr zu Tes­ta­ment und Nach­lass­ge­stal­tung →

Häu­fi­ge Fra­gen zu Geschie­de­nen­tes­ta­ment und Patch­work

Nein. Eine blo­ße Tren­nung been­det das gesetz­li­che Erbrecht des Ehe­gat­ten nicht auto­ma­tisch. Es kann jedoch bereits vor der rechts­kräf­ti­gen Schei­dung ent­fal­len, wenn die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind und der ver­stor­be­ne Ehe­gat­te den Schei­dungs­an­trag gestellt oder ihm zuge­stimmt hat­te. Bestehen­de Tes­ta­men­te müs­sen zusätz­lich geson­dert geprüft wer­den.

Durch die Tren­nung allein wird ein gemein­schaft­li­ches Tes­ta­ment grund­sätz­lich nicht auto­ma­tisch unwirk­sam. Nach einer Schei­dung oder unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen bereits wäh­rend des Schei­dungs­ver­fah­rens kann es sei­ne Wir­kung ver­lie­ren. Aus­nah­men kön­nen bestehen, wenn ein­zel­ne Ver­fü­gun­gen auch für die­sen Fall gel­ten soll­ten. Des­halb müs­sen Wort­laut, Bin­dungs­wir­kung und die kon­kre­te Fami­li­en­si­tua­ti­on geprüft wer­den.

Erbt ein min­der­jäh­ri­ges Kind, gehört die Ver­wal­tung des geerb­ten Ver­mö­gens grund­sätz­lich zur elter­li­chen Ver­mö­gens­sor­ge. Durch eine letzt­wil­li­ge Ver­fü­gung kann bestimmt wer­den, dass ein Eltern­teil oder bei­de Eltern das zuge­wen­de­te Ver­mö­gen nicht ver­wal­ten sol­len. Eine sol­che Rege­lung soll­te recht­lich sorg­fäl­tig gestal­tet wer­den.

Ein unver­hei­ra­te­ter Part­ner und nicht adop­tier­te Stief­kin­der erben nicht auto­ma­tisch. Eige­ne und adop­tier­te Kin­der gehö­ren dage­gen zu den gesetz­li­chen Erben; ein neu­er Ehe­gat­te besitzt eben­falls ein gesetz­li­ches Erbrecht. Durch ein Tes­ta­ment kann fest­ge­legt wer­den, wer Erbe wer­den, ein­zel­ne Ver­mö­gens­wer­te erhal­ten oder auf ande­re Wei­se abge­si­chert wer­den soll. Dabei soll­ten Pflicht­teils­rech­te und die wirt­schaft­li­chen Fol­gen für alle Betei­lig­ten berück­sich­tigt wer­den.


René Haas ver­bin­det die erb­recht­li­che Gestal­tung mit sei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung im Familien­recht. Er prüft, wel­che Fol­gen Tren­nung, Schei­dung oder eine neue Fami­li­en­kon­stel­la­ti­on für bestehen­de Rege­lun­gen haben, und ent­wi­ckelt mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihrer heu­ti­gen Lebens­si­tua­ti­on passt. Die Bera­tung ist per­sön­lich in Mann­heim, tele­fo­nisch oder digi­tal mög­lich.


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Rechtsanwalt René Haas

René Haas

Rechts­an­walt in Mann­heim
Fach­an­walt für Familien­recht
Fach­an­walt für Sozi­al­recht
Zer­ti­fi­zier­ter Media­tor

Seit rund 20 Jah­ren beglei­te ich Men­schen, wenn Fami­lie, Ver­mö­gen und Ver­ant­wor­tung neu geord­net wer­den müs­sen. In belas­ten­den Situa­tio­nen gebe ich Ori­en­tie­rung, ent­wick­le eine vor­aus­schau­en­de Stra­te­gie und blei­be per­sön­lich an Ihrer Sei­te.

Mein Ziel sind recht­lich fun­dier­te und wirt­schaft­lich durch­dach­te Lösun­gen, die dau­er­haft Bestand haben und unnö­ti­ge Kon­flik­te ver­mei­den.


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A Muja
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Herr Haas ist ein ausgezeichneter Anwalt, denn ich nur weiterempfehlen kann. Vielen Dank für alles 😊
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I. J.
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Herr Hass ist ein super kompetenter Rechtsanwalt. Immer erreichbar, erklärt alles ausführlich und man fühlt sich gut aufgehoben. Vielen Dank für die unkomplizierte Abwicklung und die mentale Unterstützung. J. I.
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Cindy Maeks
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Super nett. Nur zu empfehlen. Hat mich beruhigt und ablenkt bis zum Termin vorm Gericht. Mir alle Fragen beantwortet. Lief alles super.
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Juergen Boxheimer
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Während meiner Scheidung wurde ich von Rechtsanwalt Haas betreut. Seine Fachkompetenz und sein hohes Engagement verbunden mit einem hohen Anteil an Empathie zeichnen ihn aus. Ich fühle mich jederzeit rund um super betreut und gut aufgehoben. Er ist nur zu empfehlen.
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Nashwan AL-Yahairi
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Herr Rechtsanwalt Haas hat mich im Rahmen meines Scheidungsverfahrens von Beginn an außerordentlich kompetent und zielorientiert vertreten. Seine fachliche Expertise im Familienrecht, gepaart mit einer klar strukturierten und jederzeit transparenten Kommunikation, haben maßgeblich dazu beigetragen, dass ich jeden Verfahrensschritt nachvollziehen und fundierte Entscheidungen treffen konnte. Besonders hervorzuheben sind seine strategische Vorgehensweise, seine Zuverlässigkeit sowie die hohe Verfügbarkeit bei Rückfragen. Durch seine engagierte, lösungsorientierte und zugleich menschlich respektvolle Begleitung fühlte ich mich während des gesamten Prozesses rechtlich optimal vertreten. Ich empfehle Herrn Haas uneingeschränkt weiter und danke ihm ausdrücklich für seine hervorragende anwaltliche Betreuung.
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Elke Grimaldi
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Kann ich nur weiter empfehlen. Ein Top Anwalt
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Top!!!!!!
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Rebecca Napoli
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Herr Haas hat mich bei meiner Scheidung vertreten. Alles was vor dem Gerichtstermin besprochen und erledigt werden musste ging super schnell und unkompliziert. Am Tag der Scheidung selbst, hat Herr Haas mir mit seiner einfühlsamen und emphatischen Art viel Aufregung und Sorge genommen, ich kann ihn nur wärmstens weiterempfehlen.
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Antonino Recupero
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Herr Haas ist ein sehr einfühlsamer und kompetenter Anwalt der immer ein Ohr für seinen Mandanten offen hält.Ich habe durch ihn meine Umgangssituation extrem verbessern können und dadurch eine viel bessere Umgangszeit mit meiner Tochter .Vielen dank Herr Haas für ihren Einsatz und ihre Geduld!
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