• Rechts­an­walt für Erbrecht
    in Mann­heim
    Erbrecht im fami­liä­ren Kon­text

    Klar regeln. Vor­aus­schau­end gestal­ten.

  • Rechtsanwalt René Haas in seiner Kanzlei in Mannheim

Rechts­an­walt für Erbrecht
in Mann­heim
Erbrecht im fami­liä­ren Kon­text

Klar regeln. Vor­aus­schau­end gestal­ten.

Erb­recht­li­che Fra­gen ent­ste­hen häu­fig dort, wo Fami­lie, Ver­mö­gen und Ver­ant­wor­tung zusam­men­kom­men.

René Haas berät Sie bei der vor­aus­schau­en­den Gestal­tung Ihres Nach­las­ses und unter­stützt Sie bei der recht­li­chen Klä­rung nach einem Todes­fall. Er ord­net die Aus­gangs­la­ge, macht Hand­lungs­op­tio­nen ver­ständ­lich und ent­wi­ckelt mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihrer fami­liä­ren und wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on passt.

Dabei behält er per­sön­li­che Bezie­hun­gen eben­so im Blick wie Ver­mö­gens­fra­gen und die Ver­ant­wor­tung für Ent­schei­dun­gen, die lang­fris­tig wir­ken.

Erbrecht im Über­blick

Die fol­gen­den Berei­che geben Ihnen einen schnel­len Über­blick über die zen­tra­len erb­recht­li­chen The­men der Kanz­lei. Wäh­len Sie den Bereich, der zu Ihrem Anlie­gen passt.

Tes­ta­ment und Nach­lass­ge­stal­tung

Den eige­nen Wil­len rechts­si­cher fest­hal­ten und Ange­hö­ri­ge ent­las­ten. Ich ent­wick­le mit Ihnen eine Gestal­tung, die zu Ihrer fami­liä­ren und wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on passt.

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Geschie­de­nen­tes­ta­ment und Patch­work

Tren­nung, Schei­dung oder eine neue Part­ner­schaft kön­nen bestehen­de erb­recht­li­che Rege­lun­gen ver­än­dern. Ich prü­fe mit Ihnen, ob Ihr Tes­ta­ment noch zu Ihrer heu­ti­gen Fami­li­en­si­tua­ti­on passt.

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Pflicht­teil und Enter­bung

Pflicht­teils­an­sprü­che betref­fen häu­fig Aus­künf­te, Nach­lass­wer­te und fami­liä­re Kon­flik­te zugleich. Ich ord­ne Ihre recht­li­che Posi­ti­on ein und klä­re mit Ihnen die nächs­ten Schrit­te.

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Erb­schein und Nach­lass

Nach einem Todes­fall muss häu­fig zunächst geklärt wer­den, wer Erbe gewor­den ist und wel­che Nach­wei­se benö­tigt wer­den. Ich unter­stüt­ze Sie bei der recht­li­chen Ein­ord­nung und dem wei­te­ren Vor­ge­hen.

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Erb­recht­li­che Ent­schei­dun­gen im Zusam­men­hang betrach­ten

Erb­recht­li­che Fra­gen las­sen sich häu­fig nicht iso­liert beant­wor­ten. Fami­liä­re Ver­hält­nis­se, Immo­bi­li­en, Ver­mö­gens­wer­te und bereits getrof­fe­ne Rege­lun­gen kön­nen sich gegen­sei­tig beein­flus­sen. Eine vor­aus­schau­en­de Bera­tung berück­sich­tigt des­halb nicht nur den ein­zel­nen recht­li­chen Schritt, son­dern auch sei­ne lang­fris­ti­gen Fol­gen.

Fami­lie und Lebens­si­tua­ti­on

Ehe, Kin­der, frü­he­re Bezie­hun­gen, unver­hei­ra­te­te Part­ner­schaf­ten und Patch­work­fa­mi­li­en beein­flus­sen, wer gesetz­lich erbt und wel­che Rege­lung zur per­sön­li­chen Situa­ti­on passt.

Ver­mö­gen, Immo­bi­li­en und Absi­che­rung

Immo­bi­li­en, Unter­neh­mens­wer­te und wei­te­res Ver­mö­gen erfor­dern eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung. Dabei ist zu klä­ren, wer abge­si­chert wer­den soll und wie Wer­te sinn­voll erhal­ten oder ver­teilt wer­den kön­nen.

Bestehen­de Rege­lun­gen und Ver­än­de­run­gen

Tes­ta­men­te, Erb­ver­trä­ge, Voll­mach­ten und frü­he­re Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen soll­ten über­prüft wer­den, wenn sich Fami­lie, Part­ner­schaft oder Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se ver­än­dert haben.

Steu­er­li­che und nota­ri­el­le Schnitt­stel­len

Erb­recht­li­che Gestal­tun­gen kön­nen steu­er­li­che Fra­gen aus­lö­sen oder eine nota­ri­el­le Umset­zung erfor­dern. Sol­che Schnitt­stel­len wer­den früh­zei­tig erkannt und bei Bedarf mit dem Nota­ri­at oder der steu­er­li­chen Bera­tung abge­stimmt.

Häu­fi­ge Fra­gen zum Erbrecht

Eine Bera­tung ist sinn­voll, wenn Sie Ihren Nach­lass vor­aus­schau­end gestal­ten, bestehen­de Rege­lun­gen über­prü­fen oder nach einem Todes­fall Ihre Rech­te und die nächs­ten Schrit­te klä­ren möch­ten. Beson­ders bei Immo­bi­li­en, grö­ße­ren Ver­mö­gens­wer­ten, Patch­work­fa­mi­li­en oder mög­li­chen Pflicht­teils­an­sprü­chen emp­fiehlt sich eine früh­zei­ti­ge recht­li­che Ein­ord­nung.

Liegt weder ein Tes­ta­ment noch ein Erb­ver­trag vor, gilt die gesetz­li­che Erb­fol­ge. Wer erbt und in wel­cher Höhe, rich­tet sich ins­be­son­de­re nach den vor­han­de­nen Ver­wand­ten, dem Fami­li­en­stand und gege­be­nen­falls dem ehe­li­chen Güter­stand.

Ein Erb­schein dient als Nach­weis dar­über, wer Erbe gewor­den ist und wel­chen Erb­teil die Per­son erhält. Er wird häu­fig benö­tigt, wenn kein aus­rei­chen­der ande­rer Nach­weis der Erb­fol­ge vor­han­den ist. Bei einem nota­ri­el­len Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag kann ein Erb­schein dage­gen oft­mals ent­behr­lich sein.

Hilf­reich sind alle bereits vor­han­de­nen Tes­ta­men­te, Erb­ver­trä­ge, Voll­mach­ten oder frü­he­ren Ver­ein­ba­run­gen. Je nach Anlie­gen soll­ten außer­dem eine Über­sicht über Fami­lie und Ver­mö­gen, Unter­la­gen zu Immo­bi­li­en sowie nach einem Todes­fall die Ster­be­ur­kun­de und bereits geführ­te Kor­re­spon­denz mit­ge­bracht wer­den.

René Haas ord­net Ihre erb­recht­li­che Situa­ti­on ver­ständ­lich ein, zeigt Ihnen die recht­li­chen Mög­lich­kei­ten und bespricht mit Ihnen die nächs­ten sinn­vol­len Schrit­te. Die Bera­tung ist per­sön­lich in Mann­heim, tele­fo­nisch oder digi­tal mög­lich.


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René Haas

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Fach­an­walt für Familien­recht
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Seit rund 20 Jah­ren beglei­te ich Men­schen, wenn Fami­lie, Ver­mö­gen und Ver­ant­wor­tung neu geord­net wer­den müs­sen. In belas­ten­den Situa­tio­nen gebe ich Ori­en­tie­rung, ent­wick­le eine vor­aus­schau­en­de Stra­te­gie und blei­be per­sön­lich an Ihrer Sei­te.

Mein Ziel sind recht­lich fun­dier­te und wirt­schaft­lich durch­dach­te Lösun­gen, die dau­er­haft Bestand haben und unnö­ti­ge Kon­flik­te ver­mei­den.


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